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JEDEN TAG REICHER
Ausgabe 280 vom 15.07.2015

Exklusiv für unsere Abonnenten, Kunden und Interessenten
Wenn Ihnen diese Ausgabe gefällt, dürfen Sie sie gerne an Freunde weiterreichen!

IHRE THEMEN IN DIESER AUSGABE:
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  1. Tu, was du liebst – und du musst nie wieder arbeiten
  2. Vier-Augen-Gespräche
  3. Bessere Rechte für Bankautomat-Kunden
  4. Nebenjob? Miet-Rentner!
  5. Geschenkt (Entfernungsrechner, 50 Klassiker, Zettelbox, Taschenmesser)

0. Hallo!
Auf unserem Planeten gibt es 2,6 Milliarden Kautschuk-Bäume. Sie bewegen die Welt. Wie und warum erfahren Sie in dieser Gratis-Broschüre
Eine friedliche Zeit und wiederum viel Lesevergnügen wünscht Ihnen aus den Philippinen
Roland Benn

ES SAGTE...
Akif Pirincci (dt.-türk. Schriftsteller): „Geld ist die perfekte Therapie gegen Ängste.“

1. TU, WAS DU WILLST - UND DU MUST NIE WIEDER ARBEITEN
Dieser E-Kurs bietet eine genaue Anleitung, Schatzkarte und Erfolgsformel, wie du aus deinem täglichem Hamsterrad ausbrechen und stattdessen Geld verdienen kannst mit Dingen, die du sowieso gerne tust und die dir Spaß machen. Ansehen

INTERESSANT, INTERESSANT...
Betrug soll gerichtlich legitimiert werden: AGG ist die Abkürzung für Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz, das 2006 eingeführt wurde. Es besagt, dass kein Arbeitnehmer, aber auch kein Stellenbewerber aufgrund von Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder ethnischer Herkunft benachteiligt werden darf.
Dieses Gesetz hat eine neue Art von Schmarotzern hervorgebracht, die AGG-Hopper. Sie bewerben sich auf Stellenausschreibungen, haben aber keine ernsthaften Absichten. Der einzige Zweck ist, beim leisesten Verdacht auf Einstellungs-Diskriminierung auf Schadenersatz klagen zu können.
Die deutschen Gerichte durchschauen zwar die Methode und sind meist auf Seiten des Arbeitgebers, aber wenn dieser nicht stichhaltig nachweisen kann, nicht diskriminiert zu haben, oder dass die Bewerbung nur zum Schein erfolgt war (also versuchter Betrug war), bekommt der AGG-Hopper seinen Schadenersatz, auch wenn er keine Beweise der Diskriminierung präsentieren konnte, sondern nur Indizien (Beweislastumkehr).
Ausgerechnet ein Rechtsanwalt, der selbst AGG-Hopper ist, klagt nun vor dem Europäischen Gerichtshof und will die Rechtslage für Arbeitgeber noch weiter verschlimmern. Sein Ziel ist es, dass die Ernsthaftigkeit einer Bewerbung keine Rolle mehr spielen soll! Eine bestimme EU-Richtlinie schütze allgemein den „Zugang zur Beschäftigung“, und darauf wiederum beruhe das AGG seiner verqueren Argumentation nach.
Hoffen wir, dass Betrug auch beim EuGH Betrug bleibt. Auf jeden Fall sollten Sie sich als Arbeitsgeber aber immer gegen Scheinbewerber absichern. Interessantes AGG-Hopping-Archiv

2. VIER-AUGEN-GESPRÄCHE
„Vier-Augen-Gespräche“ für diskrete Finanzfragen in Liechtenstein. Die ersten August-Termine sind schon ausgebucht.
Ab Freitag, 07. August 2015, bis Sonntag, 30. August 2015, können Sie noch einen Gesprächstermin vereinbaren. Kontakte:
vieraugengespraeche@gmail.com oder telefonisch unter 0041 71 526 90 51, alternativ 00423 384 03 20.

SPASS MUSS SEIN...
Zwei Geschäftsmänner unterhalten sich.
Prahlt  der eine: „Mein Kundenkreis wächst von Tag zu Tag.“
„Freuen Sie sich! In welcher Branche sind Sie denn tätig?“
„Ich verkaufe Kinderkleidung.“

3. BESSERE RECHTE FÜR BANKAUTOMAT-KUNDEN
Seit ein paar Jahren kommt es immer häufiger zu Skimming. Darunter steht man, dass Kriminelle Vorrichtungen an Bankautomaten derart manipulieren, dass Sie unbemerkt die Daten auf dem Magnetstreifen der Geld- oder Kreditkarte und die PIN-Nummer auslesen können und sich damit eine Kartenkopie erstellen, womit sie das betroffene Konto leer räumen.
Bisher war die Rechtslage so, dass der Geschädigte für den Schaden selbst aufkommen musste, weil die Banken grundsätzlich davon ausgingen, dass der Kunde Karte und PIN unverantwortlicherweise zusammen aufbewahrt bzw. die PIN jemandem mitgeteilt hatte.
Doch nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Bank beweisen muss, dass die Geldabhebungen mit der Originalkarte vorgenommen wurden (Az. XI ZR 370/10). Außerdem müssen die Banken nun dafür sorgen, dass das Tageslimit bei Bargeldauszahlungen auch im Betrugsfall nicht überschritten werden kann, was ein zusätzlicher Kundenschutz ist.

WUSSTEN SIE...
...wie aufwendig die Gewinnung von Gold ist? Eine Goldmine gewinnt 5 Gramm Gold aus sage und schreibe 1 Tonne Gestein! Jetzt wissen Sie auch, warum es immer mehr Anbieter gibt, die für Ihr altes Handy gute Preise zahlen wollen: In einer Tonne Handys stecken nämlich 280 g Gold. Welche weiteren von der Recycling-Industrie gesuchten Metalle noch enthalten sind, sehen Sie auf dieser eindrucksvollen Grafik

4. NEBENJOB? MIET-RENTNER!
Arbeiten im Rentenalter, die einen müssen, die anderen möchten. Für beide gibt es aber jetzt eine Internet-Plattform, die die Arbeitssuche erleichtert: Weiterlesen

www - wertvolle weise worte...
Wir brauchen nicht zu tun, was andere von uns erwarten.
Es genügt vollkommen, wenn wir tun, was wir von den anderen erwarten. (Ernst Ferstl)

5. GESCHENKT
A) Luftlinien-Rechner
B) 50 Ebooks gratis, vornehmlich Klassiker

C) Edelstahl-Taschenmesser mit 9 Funktionen, Zettelbox für nur jeweils 0,00 Euro
Übrigens: Stiftung Warentest zeichnete Patronen von druckerzubehoer im Magazin „test“ 3/2014 mit der Note "Gut 2,3" aus! Hier stimmt wie immer beides: Qualität und Preis!

LINKS, DIE MAN NICHT LINKS LIEGEN LASSEN SOLLTE...
Geschäftsidee: Miet-Koch
Geschäftsidee: Miet-Freund

IN DER NÄCHSTEN AUSGABE LESEN SIE u.a.
Der dumme Deutsche

© Copyright: Roland Benn

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