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JEDEN TAG REICHER
Ausgabe 254a vom 27.12.2014

Exklusiv für unsere Abonnenten, Kunden und Interessenten
Wenn Ihnen diese Ausgabe gefällt, dürfen Sie sie gerne an Freunde weiterreichen!

IHRE THEMEN IN DIESER AUSGABE:
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  1. Mikrokredite
  2. IP-Überwachungskameras
  3. Es gibt noch Überraschungen
  4. Fix-fertiges Unternehmenskonzept
  5. Geschenkt

0. Hallo!
Derzeit bin ich wieder auf einem Arbeitsbesuch beim Kollegen Thomas Skirde in Thailand. Da hier der Buddhismus vorherrscht, wird Weihnachten eher nicht gefeiert. Das Gleiche gilt für Hongkong gleich um die Ecke. Doch dort gab es nun eine schöne Bescherung: An Heiligabend lagen umgerechnet fast 2 Mio. Euro auf der Straße: ZUM VIDEO
Ich hoffe, Sie und Ihre Familie hatten auch schöne Weihnachten (darf man doch noch so nennen), und ich würde mich freuen, wenn Sie auch in 2015 zu meinen treuen Newsletter-Lesern gehören.

Roland Benn

ES SAGTE...
Jacques Séguéla (frz. Werbefachmann): „Geld macht keine Ideen, aber Ideen machen Geld.“

1. MIKROKREDITE
Bei Mikrofinanzinstituten erfolgt die Kreditprüfung nach anderen Parametern als bei herkömmlichen Banken. Statt sich stur nur auf nackte BWA-Zahlen zu verlassen, statt ganze Branchen pauschal als risikobehaftet abzuqualifizieren, statt auf Sicherheiten zu pochen usw., steht hier bei der Prüfung die menschliche Seite im Vordergrund. Ausdrücklich sollen auch sozial benachteiligte Menschen gefördert werden.
Persönlichkeit, Motivation und Engagement des Unternehmers und damit letztlich die unternehmerische Idee stehen im Vordergrund. Entscheidend ist die Bereitschaft des Unternehmers, sein Unternehmen zielstrebig und ernsthaft auf- und ausbauen zu wollen.
Im Mittelpunkt der Finanzierung stehen nicht Zahlen, sondern steht der Mensch. Mikrofinanzierung ist eben ein alternativer Zugang zu Kapital. Dies zeigt sich auch daran, dass Sicherheiten nicht immer unbedingt notwendig sind und wenn doch, dass auch flexible, individuelle und ungewöhnliche Sicherheiten vereinbart werden können. Auch Schufa-Einträge müssen kein Ablehnungsgrund sein. WEITERE INFOS

AUCH LESENSWERT:
Vorsicht Minikredit

INTERESSANT, INTERESSANT...
Auch in seinem Eigentum, darf man nicht tun, was man will: Nach Ansicht eines Münchener Amtsrichters kann in der eigenen Eigentumswohnung ein Rauchverbot herrschen (Az. 485 C 28018/13). Demnach darf der betreffende Eigentümer nun nicht mehr jederzeit in seiner Wohnung rauchen, wenn durch den Qualm andere Hausbewohner belästigt werden. Er muss mehrere Stunden am Tag aufs Rauchen verzichten, um den Mitbewohnern Gelegenheit zum Lüften zu geben.

Weitere erstaunliche Urteile: http://www.jeden-tag-reicher.eu/erstaunliche-urteile.html

2. EIN BILD VOM EINBRECHER PER EMAIL
Überwachungskameras signalisieren dem Besitzer beispielsweise, wenn ein Einbruch stattfindet. Dank des Internets erhalten Besitzer sofort eine Nachricht, wenn zu Hause etwas passiert. Aber vor der Installation gibt es einige Dinge zu beachten. Unser Internet-Teil zeigt auf, wie Sie eine solche IP-Kamera erfolgreich in Betrieb nehmen und nutzen können. WEITERLESEN

SPASS MUSS SEIN...
Der Ehemann kommt erst am frühen Morgen nach Hause.
Seine Frau erwartet ihn grimmig an der Wohnungstür: “Dass Du mir überhaupt noch ins Gesicht sehen kannst!”
Darauf er: “Ja, man gewöhnt sich an alles…”

3. ES GIBT NOCH ÜBERRASCHUNGEN
Es gibt doch noch Überraschungen zum Thema Arbeitszeugnis:
Durchschnittlich heißt doch befriedigend! Arbeitgeber wissen, in Zeugnissen steht vieles positiver formuliert, als es gemeint ist. Dies liegt daran, dass die Firmen ein „wohlwollendes Zeugnis“ erstellen müssen. Aber nicht jeder Arbeitgeber will sich darauf einlassen, seine Mitarbeiter immer nur (fort) zu loben, auf dass es keinen Streit über die Bewertungen im Arbeitszeugnis gäbe.
Eine Arbeitnehmerin wurde bezüglich ihrer Leistung mit „zur vollen Zufriedenheit“ bewertet, was einem „befriedigend“ (Schulnote 3) entspricht. Sie war jedoch der Meinung, ein „gut“ wäre richtiger und begründete dies mit einer Studie, nach der 90% aller untersuchten Zeugnisse mit der Note „gut“ bzw. „sehr gut“ bewertet würden. Deshalb (!) sei ein durchschnittliches Zeugnis mindestens mit „gut“ zu bewerten.
Der juristische Hintergrund: Verlangt der Arbeitnehmer ein durchschnittliches Zeugnis, so liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Mitarbeiter. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht gaben der Arbeitnehmerin Recht. Das Bundesarbeitsgericht schaute sich aber die bundesdeutsche Bewertungspraxis einmal genauer an. Die Studie sei nicht repräsentativ, da sie nicht differenziere, ob die ermittelten Zeugnisse nicht auch Gefälligkeitsbewertungen enthielten. Maßstab könnten aber nur Zeugnisse sein, die dem Wahrheitsgebot entsprechen. Ob man als Arbeitgeber ein „ehrliches Zeugnis“ vorliegen hat, ist in der Praxis natürlich zweifelhaft, da man bei keinem Bewerber wissen kann, ob er ein „wahres“ Zeugnis oder ein „Gefälligkeitszeugnis“ vorlegt.
Immerhin ist diese Entscheidung des Senats ein eindeutiger Schritt Richtung Zeugnisehrlichkeit und macht es den Firmen leichter, bei Leistungsbewertungen auch mal „Kante zu zeigen“. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.11.14 trägt das Az.:9 AZR 584/1. (Quelle: Finanzbrief, gelesen in Der Geldbrief
23/2014)

WUSSTEN SIE,...
dass das Lesen von Versicherungsbedingungen ist bei deutschen Verbrauchern noch unbeliebter ist als das Ausfüllen der Steuererklärung? Laut einer aktuellen Umfrage verzweifeln 70 Prozent der Bundesbürger am Versicherungsdeutsch. (Quelle: Cash./OnVista, gelesen in Der Geldbrief 23/2014)

4. FIX-FERTIGES UNTERNEHMENSKONZEPT
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WEISHEIT...
Das Weinen ist dem Menschen angeboren, aber das Lachen will gelernt sein. (Max Pallenberg)

5. GESCHENKT
A) Umsonstläden: Manche Menschen geben, was sie nicht mehr brauchen, in den Sperrmüll, andere geben es in einem sog. Umsonstladen ab. Dort darf jeder, der Bedarf hat, mitnehmen, was ihm gefällt. Umsonst natürlich. Etwa 30 dieser segensreichen Einrichtungen gibt es bereits in Deutschland. Ob auch in Ihrer Nähe, finden Sie hier heraus
B) Dschungelbuch als Gratis-App

LINKS, DIE MAN NICHT LINKS LIEGEN LASSEN SOLLTE...
Die Vorteile von Festgeld und Anlagestrategien
Immobilienwert: Hohes Steuerrisiko bei Überbewertung

© Copyright: Roland Benn

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