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Kindesunterhalt vor Pfändung schützen

Immer häufiger geraten auch Eltern, die Unterhalt für ihre Kinder erhalten, in finanzielle Schwierigkeiten und sehen sich mit Kontopfändungen konfrontiert. Was viele nicht wissen: Kindesunterhalt ist zweckgebunden und darf nicht gepfändet werden – denn er steht dem Kind zu, nicht dem betreuenden Elternteil.

Rechtlicher Hintergrund

Kindesunterhalt dient ausschließlich der Sicherung des Lebensbedarfs des Kindes. Auch wenn die Zahlungen auf das Konto des betreuenden Elternteils fließen, handelt dieser lediglich treuhänderisch. Eine Pfändung dieser Beträge würde dem Kind die ihm gesetzlich zustehenden Mittel entziehen – und ist daher unzulässig.

Der wirksamste Schutz: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Eltern, die Unterhalt auf ihr Konto erhalten, sollten unbedingt ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen. Dieses Konto gewährt automatisch einen gesetzlichen Basisschutz von derzeit 1.560,00 Euro monatlich (Stand: Juli 2025).

Da dieser Grundfreibetrag häufig nicht ausreicht, um sowohl den Eigenbedarf als auch den Kindesunterhalt zu sichern, kann der Freibetrag erhöht werden – entweder durch eine P-Konto-Bescheinigung oder durch eine individuelle gerichtliche Entscheidung.

Weg 1: P-Konto-Bescheinigung – schneller Schutz für Familien

Die P-Konto-Bescheinigung ist der einfachste Weg, den Freibetrag an die tatsächliche Unterhaltssituation anzupassen.
Ausgestellt wird sie unter anderem von:

Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen

Jobcentern oder Sozialämtern

Familienkassen

Rechtsanwälten oder Steuerberatern

Benötigt werden Nachweise wie Kindergeldbescheid, Unterhaltstitel, Kontoauszüge und Geburtsurkunde des Kindes.
Nach Vorlage der Bescheinigung bei der Bank wird der Freibetrag automatisch angepasst – und der Kindesunterhalt ist geschützt.

Auch Unterhaltsvorschusszahlungen können auf diesem Weg abgesichert werden.

Weg 2: Individueller Schutz durch das Vollstreckungsgericht

Wenn der Unterhalt oder weitere unpfändbare Einkünfte über den pauschalen Freibeträgen liegen, kann beim zuständigen Vollstreckungsgericht ein Antrag auf Erhöhung gestellt werden.

Das Gericht prüft die finanzielle Gesamtsituation und kann einen individuellen, höheren Freibetrag festsetzen. Damit ist sichergestellt, dass das Geld für das Kind vollständig erhalten bleibt – selbst bei laufenden Pfändungen.

Fazit: Rechtzeitig handeln schützt das Kind

Kindesunterhalt ist kein Einkommen des Elternteils – und darf nicht durch Pfändung verloren gehen.
Eltern, die Unterhalt empfangen, sollten sofort die Einrichtung eines P-Kontos und eine Erhöhung des Freibetrags
veranlassen. Mit der richtigen Bescheinigung oder einem Antrag beim Vollstreckungsgericht lässt sich der Unterhalt dauerhaft sichern.

Verein für Existenzsicherung e. V.

·         Hermann-Löns-Str. 14
85757 Karlsfeld
Deutschland




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© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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