Kindesunterhalt vor Pfändung schützen
Immer
häufiger geraten auch Eltern, die Unterhalt für ihre Kinder erhalten, in
finanzielle Schwierigkeiten und sehen sich mit Kontopfändungen konfrontiert.
Was viele nicht wissen: Kindesunterhalt ist zweckgebunden und darf nicht
gepfändet werden – denn er steht dem Kind zu, nicht dem betreuenden Elternteil.
Rechtlicher Hintergrund
Kindesunterhalt
dient ausschließlich der Sicherung des Lebensbedarfs des Kindes. Auch wenn die
Zahlungen auf das Konto des betreuenden Elternteils fließen, handelt dieser
lediglich treuhänderisch. Eine Pfändung dieser Beträge würde dem Kind die ihm
gesetzlich zustehenden Mittel entziehen – und ist daher unzulässig.
Der wirksamste Schutz: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Eltern,
die Unterhalt auf ihr Konto erhalten, sollten unbedingt ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
führen. Dieses Konto gewährt automatisch einen gesetzlichen Basisschutz von
derzeit 1.560,00 Euro
monatlich (Stand: Juli 2025).
Da
dieser Grundfreibetrag häufig nicht ausreicht, um sowohl den Eigenbedarf als
auch den Kindesunterhalt zu sichern, kann der Freibetrag erhöht werden –
entweder durch eine P-Konto-Bescheinigung
oder durch eine individuelle
gerichtliche Entscheidung.
Weg 1: P-Konto-Bescheinigung – schneller Schutz für Familien
Die
P-Konto-Bescheinigung
ist der einfachste Weg, den Freibetrag an die tatsächliche Unterhaltssituation
anzupassen.
Ausgestellt wird sie unter anderem von:
Schuldner-
und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
Jobcentern
oder Sozialämtern
Familienkassen
Rechtsanwälten
oder Steuerberatern
Benötigt
werden Nachweise wie Kindergeldbescheid, Unterhaltstitel, Kontoauszüge und
Geburtsurkunde des Kindes.
Nach Vorlage der Bescheinigung bei der Bank wird der Freibetrag automatisch
angepasst – und der Kindesunterhalt ist geschützt.
Auch
Unterhaltsvorschusszahlungen
können auf diesem Weg abgesichert werden.
Weg 2: Individueller Schutz durch das Vollstreckungsgericht
Wenn
der Unterhalt oder weitere unpfändbare Einkünfte über den pauschalen
Freibeträgen liegen, kann beim zuständigen
Vollstreckungsgericht ein Antrag auf Erhöhung gestellt werden.
Das
Gericht prüft die finanzielle Gesamtsituation und kann einen individuellen,
höheren Freibetrag festsetzen. Damit ist sichergestellt, dass das Geld für das
Kind vollständig erhalten bleibt – selbst bei laufenden Pfändungen.
Fazit: Rechtzeitig handeln schützt das Kind
Kindesunterhalt
ist kein Einkommen des Elternteils – und darf nicht durch Pfändung verloren gehen.
Eltern, die Unterhalt empfangen, sollten sofort
die Einrichtung eines P-Kontos und eine Erhöhung des Freibetrags
veranlassen. Mit der richtigen Bescheinigung oder einem Antrag beim
Vollstreckungsgericht lässt sich der Unterhalt dauerhaft sichern.
Verein
für Existenzsicherung e. V.
·
Hermann-Löns-Str. 14
85757 Karlsfeld
Deutschland
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