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Blaupause für den Weg in die Freiheit
Teil 3



Zuerst der Hinweis, an wen sich dieser Rat richtet: Dieses Konzept eignet sich am besten für Menschen jeden Alters mit selbstständiger Tätigkeit und einem gewissen Vermögen, das bei den meisten aber nicht bis ans Lebensende reicht. Das heißt, sie müssen künftig ihr bisheriges Geschäft aus dem Ausland weiterführen oder ein neues ortsunabhängiges Einkommen generieren. Wenn das nicht alles exakt auf Sie zutrifft, dann lesen Sie bitte trotzdem weiter, denn viele Details dieser Strategie sind in vielen Situationen nützlich.

Wenn Sie die Schritte aus den Folgen 1 und 2 erledigt haben, sind Sie Ihre Steuerpflicht los. Sie haben Ihr Geld im Ausland auf der Bank und einen neuen Wohnsitz in einem Land, das sich nicht um Sie kümmert, Sie nicht mit bürokratischem Unsinn nervt und kein Geld von Ihnen haben will.

Wo Sie dann leben, ist allein Ihre Sache. Vermutlich da, wo es Ihnen am besten gefällt und Sie sich wohlfühlen. Wichtig ist, dass Sie sich an diesen Orten bzw. in diesen Ländern nicht anmelden und damit immer ein Besucher bleiben. Wenn Sie immer alles ganz legal machen wollen, achten Sie darauf, dass Sie die für Urlauber erlaubte Aufenthaltsdauer nicht überschreiten.

Da könnten Sie doch genauso gut wieder nach Deutschland ziehen, meinen Sie, denn abgesehen von der Regierung, den Vorschriften und den Steuern hat es Ihnen ja dort gut gefallen.? Die Antwort ist klar: Ja, das können Sie, aber legal ist es nicht – was viele Menschen nicht hindert, es trotzdem zu tun. Nach den Buchstaben des Gesetzes sieht es so aus, dass Sie schnell wieder steuerpflichtig sind, wenn Sie sich länger in Deutschland aufhalten als zu sporadischen Besuchen oder Geschäftsreisen. Wer sich entschließt, als eine Art Scheinaussteiger in Deutschland zu leben, wie es Boris Becker tat, steht je nach Höhe seines Einkommens – und damit der hinterzogenen Steuer – mit einem Bein im Gefängnis. Es ist für Auswanderer sicherer, dass sie ihre Deutschland-Besuche nicht übertreiben. Um das Thema der Scheinaussteiger geht es in Teil 4.

Sie haben kein Vermögen? Oft reicht schon der Verkauf Ihres Reihenhauses
Wovon leben im Ausland? Am besten sind Sie dran, wenn die Erträge aus Ihrem Vermögen – das Sie steuer- und nervenschonend angelegt haben – zum Leben reichen. Sie haben kein Vermögen? Viele Menschen haben mehr als sie glauben, denn in manchen Ländern reicht schon der Verkauf des deutschen Reihenhauses, um vom Ertrag ganz gut zu leben. Wie groß das Vermögen bzw. die Erträge sein müssen, hängt von Ihrer Lebensweise ab – und ob Sie sich vor allem in preiswerten Ländern wie Paraguay, Bolivien, Thailand, Philippinen oder Kambodscha aufhalten, oder ob es eine teure Weltstadt wie New York, London oder Paris sein muss.

Ist Ihr Vermögen für Ihre Vorstellung vom guten Leben noch zu klein, müssen Sie sich Gedanken über eine lohnende, selbstständige Tätigkeit machen, und wie Sie Ihre Geschäfte organisieren, um Steuern, Haftung und Bürokratie zu eliminieren. Wenn schon arbeiten, so wollen Sie es ja für sich selbst tun.

Kein Ausstieg ohne Plan, wovon Sie in einem neuen Land leben wollen
Die Frage nach dem optimalen Firmensitz ist nicht allgemeingültig zu beantworten. Sie hängt von der Art Ihrer Tätigkeit und Ihres Geschäftsmodells ab. Von der Branche, den Produkten und dem Land, wo Ihre wichtigsten Kunden sitzen.

Vorsicht, dass Sie als Aussteiger nicht wieder in ein Hamsterrad laufen! Ungeeignet für diese Lebensart sind in jedem Land Unternehmen mit Geschäftslokal. Läden, Gastronomie, Hotels oder Werkstätten erfordern fast immer die Gründung einer Betriebsstätte am Ort, es führt kaum ein Weg an Steuern vorbei, und oft ist Ihre persönliche Anwesenheit nötig. Da können Sie unser oberstes Ziel, Ärger zu vermeiden, schnell vergessen. Ehe Sie sich versehen, sitzen Sie auf die Weise in einem neuen Hamsterrad fest.

Der Königsweg ist das ortsunabhängige Einkommen. Wer ein solches noch nicht hat und ganz am Anfang seiner neuen Lebensplanung steht, der beginnt mit dem Aufbau am besten sofort und bereits in seinem Heimatland. Internet-Unternehmen, Berater-Tätigkeiten, Verkauf von Wissen und Informationen, um die besten Möglichkeiten zu nennen, können Sie problemlos in Deutschland starten und an jeden anderen Standort auf der Welt mitnehmen. Ihnen fällt nichts ein, wozu Sie jemanden beraten oder was Sie online verkaufen könnten? Natürlich gibt es Alternativen…
  • Wer in Deutschland als Bauträger oder Immobilien-Entwickler Erfolg hatte, kann sein Konzept an vielen Orten der Welt wiederholen. In vielen Ländern vermutlich müheloser und mit weniger Auflagen und Vorschriften. Ebook-Empfehlung
  • Wer etwas produziert, wird in vielen Ländern mit offenen Armen empfangen, wenn er Know-how und Geld mitbringt und Arbeit schafft. Oft gibt es Freihandelszonen, wo Sie Maschinen und Fahrzeuge zollfrei mitbringen und der Export steuerfrei ist.
  • Wer die Kunst des Handelns versteht und einen Blick dafür hat, woran an seinem Wohnort Bedarf besteht, wird überall auf der Welt Geld verdienen. Im Außenhandel mit Firmensitz in einem steuergünstigen Land und Konto in einem anderen haben Sie auch heute maximale geschäftliche Privatsphäre und persönliche Freiheit.
  • Überlegen Sie sich gut, ob Sie überhaupt eine Firma brauchen. Wenn Sie etwas Eigenkapital haben, können Sie fast überall auf der Welt ein Haus bauen und dann einfach als Privatmann verkaufen.
  • Apropos Immobilien: Es gibt eine Möglichkeit, wie Sie weltweit legal Immobilien vermieten können, die Ihnen nicht gehören, um sich damit nicht nur ein ortsunabhängiges, sondern auch ein passives Einkommen aufzubauen. AirBnB heißt das Zauberwort und in diesem Webinar erfahren Sie, wie es geht
  • Auch Amazon lässt sich dazu benutzen, ortsunabhängig und passiv Geld zu verdienen: Die Methode heißt FBA
Der Ausstieg ist leichter, wenn Sie schon vorher eine Auslandsfirma nutzen
Egal, ob Sie Ihre Laufbahn als Unternehmer noch vor sich haben, ob Sie Ihr aktuelles Unternehmen ins Ausland verlagern wollen oder Ihr Vermögen verwalten: Für die Firma im Ausland gibt es viele Gründe. Manche Unternehmensgründer und andere Dienstleister, die sich als Berater ausgeben und in Wirklichkeit von Kickbacks leben, werden Ihnen komplizierte Strukturen einreden wollen, aber meistens ist eine Firma am richtigen Ort alles, was Sie brauchen.

Auch wenn Sie zurzeit noch gar nicht ins Ausland wollen, ist es eine Überlegung wert, statt einer teuren und risikoreichen GmbH eine Auslandsfirma zu gründen, mit der Sie ganz offiziell Ihren Geschäften in Deutschland nachgehen. Da die beliebte britische Limited für den Zweck bald nicht mehr geeignet ist, fällt mir die spanische Sociedad Limitada (kurz S.L.) ein, oder eine US-Firma, die rechtlich einer deutschen Gesellschaft gleichgestellt ist und bei richtigem Einsatz auch noch Steuern spart. Wer sich in anderen EU-Ländern auskennt und womöglich die Sprache spricht, kann im Prinzip auf jede Firmenform eines EU-Landes zurückgreifen und damit in Deutschland geschäftlich aktiv werden.

Der Einsatz einer Auslandsfirma in Deutschland hat einen weiteren Vorteil: Wenn Sie wegziehen, können Sie diese Firma in vielen Fällen weiter nutzen, ohne dass dies wie ein fiktiver Verkauf besteuert wird, so wie es z.B. bei der GmbH der Fall ist. Sowas geht natürlich nur, wenn Ihr Geschäft in Deutschland auch ohne Ihre Anwesenheit weiterläuft und Sie es aus der Distanz leiten.

Rechnen Sie auch damit, dass so eine Lösung Ihr zukünftiges Leben etwas kompliziert, weil Sie es weiterhin mit dem deutschen Fiskus zu tun haben. Ob Sie dann beschränkt oder sogar voll steuerpflichtig sind, hängt von vielen Einzelheiten ab, die hier zu weit führen. Wer solche Pläne hat, für den ist das Honorar für einen Berater mit internationaler Erfahrung gut angelegt.

Warum Panama und Belize nicht mehr erste Wahl für Ihre Offshore-Firma sind
Bleibt die Frage, welches Land das beste für Ihre Firma ist – was für jeden Einzelfall anders aussehen kann. Tatsächlich ist heute die typische Offshore-Firma nicht immer die beste Wahl. Inzwischen gibt es auch in der EU Länder mit sehr niedrigen Steuersätzen, so dass z.B. für Handelsgeschäfte im vereinten Europa eine Firma in einem EU-Land eine gute Wahl sein kann. Sehen wir uns einige Länder an, die sich oft als sinnvoll erweisen. Was sich für Sie am besten eignet, ist Ihre Entscheidung. Wenn Ihnen dabei ein persönliches Gespräch weiterhilft, schreiben Sie mir kurz an steuerfrei@coin-sl.com.

Die typische Offshore-Firma zeichnet sich dadurch aus, dass sie statt gewinnabhängiger Steuern eine jährliche Pauschale zahlen und niemand eine Steuererklärung oder Buchhaltung von Ihnen sehen will – meistens unter der Voraussetzung, dass Sie am Sitz der Gesellschaft keine Geschäfte machen dürfen. Beliebteste Länder dafür waren immer Panama und Belize, was heute nur noch bedingt zutrifft. Der Ruf von Panama hat durch die Panama Papers gelitten, eine weltweite Medienkampagne mit wenig Sachkenntnis und dem Ziel, Firmensitz und dort ansässige Gesellschaften in Verruf zu bringen, obwohl rechtlich nichts auszusetzen war. Jetzt hat Panama die Regeln etwas kompliziert, so dass es keine Anonymität mehr gibt. Die ist für Sie zwar zweitrangig, wenn Sie diesem Konzept folgen, aber nach den Panama Papers ist das Land eher nicht mehr erste Wahl. Das gilt auch für Belize, das ebenfalls die Bürokratie hochgefahren hat.

Als Sitz einer klassischen Offshore-Firma bietet sich Delaware an, wenn Sie keine geschäftlichen Aktivitäten in den USA haben. Bekannteste Nutzer von Delaware-Gesellschaften waren übrigens deutsche Landesbanken, nur fielen bei denen leider keine Gewinne an, die dann steuerfrei gewesen wären.

Eine Alternative zu Delaware sind die Seychellen, wo es ebenfalls sehr unkompliziert und preiswert zugeht. Weitere mögliche Standorte wären die Virgin Islands, Bahamas oder Hongkong, für den Fall, dass Sie mehr Geld ausgeben wollen, ohne mehr dafür zu bekommen.

Wer bietet weniger?
Wenn Sie bereit sind, für einen Firmensitz im vereinten Europa Steuern von etwa 10% zu zahlen, zuzüglich Kosten für Buchhaltung und Steuererklärungen, haben Sie eine ganze Reihe Länder zur Auswahl. Es ist zwar immer wieder mal die Rede davon, die Niederlassungsfreiheit in der EU einzuschränken, wenn ein Firmengründer seine Entscheidung für ein Niedrigsteuerland nicht anders begründen kann als mit Steuersparen, aber das ist bisher im Sand verlaufen.
  • In Ungarn hat Orban Wort gehalten und 2017 die Körperschaftsteuer auf 9% gesenkt, den niedrigsten Satz in der EU.
  • Auch Bulgarien bietet Firmengründern mit 10% einen sehr niedrigen Steuersatz an.
  • Zypern wurde krisen- und rettungsbedingt durch Brüssel gezwungen, den Steuersatz von 10 auf 12,5% anzuheben. Vorteile gibt es für Holdings und Patente.
  • Irland lockt mit niedriger Körperschaftsteuer von 12,5%, kassiert aber 20 bis 60% Einkommensteuer für natürliche Personen. Dieser Nachteil entfällt, wenn Sie in Irland produzieren, ohne dort zu wohnen.
  • Malta wirbt mit einem Steuersatz von 5%, aber bei näherem Hinsehen gibt es allerlei Kleingedrucktes, so dass es am Ende etwas umständlicher und vor allem teurer wird.
  • Luxemburg bietet Vorteile für bestimmte Branchen. Finanzdienstleister, Internethändler und Software-Hersteller sind hier deutlich besser dran als in den restlichen EU-Ländern. So zahlt Amazon auf seine Gewinne nur 6% Steuern. Auch ebay https://www.digistore24.com/redir/287971/BIGbenn1/ hat seinen Sitz im Großherzogtum.
Wohin als internationaler Berater, mit Online-Casino oder Internet-Apotheke?
  • In Gibraltar gelten 10% Körperschaftsteuer, was sich das britische Überseegebiet vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Kommission erstritten hat. The Rock ist ein Standort für Internet-Unternehmer, die woanders einen schweren Stand haben: Online-Glücksspiel und Finanzdienstleister aller Art. Gibraltar ist heute ein Mekka für Buchmacher, digitale Wettbüros und Online-Casinos, und seit jeher für internationale Berater und Vermittler aller Art.
  • Liechtenstein: Der Zwergstaat zwischen Österreich und der Schweiz, mit der eine Zollunion besteht, bietet niedrige Pauschalsteuern für seine Offshore-Firmen. Die gebräuchlichste Liechtenstein-Gesellschaft ist die Anstalt. Leider sind hier Kosten und Gebühren so hoch, dass es sich nur bei ernsthaften Umsätzen lohnt, sich mit dem Fürstentum näher zu befassen. Jungunternehmer und Neugründer sind unerwünscht.
Steuerparadies Schweiz? Nicht, wenn es um die Gründung einer Firma geht
Die Schweiz wird zwar immer wieder als Steuerparadies bezeichnet, aber auf Firmen trifft das nicht zu. Zwar klingt eine Bundessteuer von 8,5% gar nicht schlecht, aber da kommen noch die Steuern des Kantons und der Gemeinde obendrauf, so dass sich im Schnitt 20% Belastung ergeben. Am billigsten ist der Kanton Zug, wo Sie mit rund 17% rechnen müssen. Rechnen Sie dazu die etwas höheren Gründungs- und Folgekosten, gibt es kaum Argumente für die Firma in der Schweiz. Sicher haben Sie davon gehört, dass es beim Nachbarn üblich ist, den Steuersatz auszuhandeln. Das ist allerdings nicht für Firmen, sondern für die persönliche Einkommensteuer – und auch da nur im Fall sehr hoher Vermögen.

Blaupause, Teil 1
Blaupause, Teil 2
Teil 4: Scheinaussteiger in Deutschland

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