Ganz einfach zum Nachmachen:
Ihre Blaupause für den Weg in die Freiheit
Teil 1:
„Wollen Sie sich nie mehr über hohe Steuern, überflüssige Vorschriften,
nutzlose Behörden, geldgierige Politiker und sture Bürokraten ärgern?“
steht ganz oben auf der Webseite "Leben im Ausland". Ich gehe davon
aus, das wollen Sie, sonst hätten Sie gar nicht weitergelesen. Weil
sich die meisten Fragen, die mir Leser stellen, alle irgendwie um
dieses Thema drehen, hat Norbert Bartl hier die wichtigsten Schritte in
der richtigen Reihenfolge aufgeschrieben. Ihre Blaupause von Leben im Ausland für ein
steuerfreies Leben ohne lästige Briefe von Ämtern und sonstigen Ärger,
ganz einfach zum Nachmachen. Mein Tipp: Tun Sie’s einfach, denn von
selber geht gar nichts…
Drei Dinge vorneweg:
Erstens müssen Sie mir natürlich nicht glauben. Ja, Sie sollten alles
nochmal überprüfen, was ich hier schreibe. Die Frage ist nur, wer oder
welche Stelle dafür am besten geeignet ist. Ihr Anwalt oder
Steuerberater könnte es sein, wenn Sie ihn gut kennen und er kein
Bedenkenträger ist, der nur an den Verlust eines Mandanten denkt.
Mit ungläubigem Entsetzen erinnere ich mich an einen Leser, der mir
ohne Ende Fragen über ein Leben als Perpetual Traveller stellte. Dann
setzte er einen Plan für sich auf… und legte ihn seinem Finanzamt mit
der Bitte um Bestätigung vor, dass das alles seine Richtigkeit hatte.
Die dachten gar nicht daran. Seitdem ist er mein Ex-Leser und plant
vermutlich immer noch.
Zweitens schätze ich einfache Lösungen, und wenn Sie obendrein nicht
viel Geld kosten, umso besser. Tatsache ist, es gibt fast für alles
eine Lösung. Wenn Sie ungern Steuern zahlen, ziehen Sie einfach in ein
Land, wo Sie das nicht müssen (Liste mit 23 Ländern siehe hier), statt ein Gewirr an Offshore-Firmen und
Trusts aufzubauen, die Sie ein Vermögen kosten, und mit denen Sie mit
einem Bein im Gefängnis stehen.
Vorsicht, wenn Ihnen jemand teure Offshore-Strukturen andrehen will
Wenn Ihnen jemand rät, Ihre Steuern auf diese Weise zu senken, dann
liegt es oft daran, dass er entweder selbst sein Geld mit der Gründung
möglichst exotischer Gesellschaften verdient oder von anderen
Firmengründern Provisionen kassiert, weshalb er Sie oftmals auch nicht
zu den besten schickt, sondern zu denen, bei denen sein Kickback am
höchsten ist.
Drittens geht es um die Voraussetzungen, um den hier beschriebenen Weg
einzuschlagen. Natürlich ist jeder Fall irgendwie anders. Ein Rentner,
dem in seiner teuren Heimat die Rente nicht reicht, sucht sich einfach
ein Land, wo das Leben billiger ist. Dahin zieht er dann und der Fall
ist erledigt. Dagegen muss der Chef einer rentablen Firma, der
womöglich auch noch die eine oder andere Immobilie besitzt, schon etwas
umfangreichere Vorbereitungen treffen. (Gratis-Ratgeber zur rechtssicheren Auswanderung für Unternehmer HIER)
Ich beziehe mich hier meist auf die Situation, die unter meinen Lesern
vermutlich am häufigsten vertreten ist: Menschen ab etwa 40 aufwärts –
wobei das Alter egal ist – mit selbstständiger Tätigkeit und einem
gewissen Vermögen, das aber bei den meisten nicht bis ans Lebensende
reicht. Sie müssen also ihr Geschäft aus dem Ausland weiterführen oder
später ein neues, ortsunabhängiges Einkommen suchen. Wenn dieses Profil
nicht auf Sie zutrifft, hören Sie bitte nicht gleich auf zu lesen, denn
viele Dinge hier treffen auf jeden zu. Sie brauchen:
- Den Willen, den Ärger und die steuerliche Abzocke in Ihrem Land nicht länger mitzumachen und das auch wirklich durchzuziehen.
- Etwas
Startkapital und einen realistischen Plan, wie Sie im Ausland
finanziell überleben. Einfach irgendwo hinziehen und mal sehen, was
dort geht, ist keine gute Idee.
- Wenn Sie
finanziell frei sind oder ein ortunabhängiges Einkommen haben, sind Sie
fein raus. Wenn nicht, bauen Sie sich eins auf. Vieles können Sie auch
als Angestellter nebenbei beginnen. Wenn es funktioniert, brechen Sie
ab und machen aus dem Ausland weiter. Wie Sie digitaler Nomade werden,
können Sie in diesem Kurs risikofrei lernen.
- Wenn Sie ein
Unternehmen haben, verkaufen Sie es oder stellen es je nach Branche ein
und gründen ein neues im Ausland, mit dem Sie Ihre Kunden weiter
betreuen. Wenn Sie es richtig machen, können Sie auch ein deutsches
Unternehmen steuerfrei aus dem Ausland führen.
- Bereiten Sie
Ihren Abgang vor, indem Sie in einem Land Ihrer Wahl eine Wohnung
mieten und ein Konto eröffnen. Eröffnen Sie auch ein Konto an einem
guten Finanzplatz, auf das Sie einen Großteil Ihrer Ersparnisse
transferieren.
Näheres zu den obigen Punkten folgt. All das fällt unter Vorbereitung. Jetzt kommt ein wichtiger Schritt:
Schluss mit der deutschen Steuerpflicht, indem Sie Ihren Wohnsitz aufgeben
Legen Sie die lästige deutsche Steuerpflicht ab, indem Sie Ihren
deutschen Wohnsitz aufgeben und in ein anderes Land ziehen. Damit das
auch gelingt und Sie nicht mit dem Außensteuergesetz in Konflikt geraten, sind mehrere wichtige Dinge zu beachten…
1.
Legen Sie geschäftliche Tätigkeiten in Deutschland nieder. Lösen Sie
Ihren Wohnsitz auf, indem Sie Ihren Mietvertrag kündigen. Eine eigene
Immobilie können Sie vermieten. Besser ist verkaufen, denn mit
Mieteinnahmen bleiben Sie beschränkt steuerpflichtig. Allein die
Tatsache, dass Sie eine bezugsfertige Wohnung in Deutschland zur
Verfügung haben, kann Sie unbeschränkt steuerpflichtig machen, auch
wenn Sie die Wohnung nachweislich gar nicht nutzen.
2.
Melden Sie sich postalisch ab. Melden Sie Telefon, Internet,
Kabelfernsehen, Rundfunkgebühr ab. Treten Sie überall aus, wo Sie
Mitglied sind. Vereine, Parteien, Berufsverbände,
Standesorganisationen, Genossenschaften etc. Kündigen Sie Abos und
Daueraufträge.
3.
Melden Sie sich bei Ihrem Einwohnermeldeamt ab. Im Abmeldeformular wird
nach Ihrer neuen Adresse gefragt. Tragen Sie „Spanien“ oder „Italien“
oder sonst ein EU-Land ein, wo viele Deutsche hinziehen, auch wenn Sie
in Wirklichkeit nach Monaco oder Panama wollen. Keiner schreibt Ihnen
vor, ob und wie lange Sie im genannten Land wohnen müssen – und es gibt
keine gesetzliche Pflicht, Ihren nächsten Umzug im Ausland einer
deutschen Behörde zu melden.
4.
Die Abmeldung bei Ihrem Finanzamt lassen Sie am besten durch Ihren
Steuerberater erledigen. In einem kurzen Brief mit der Begründung:
Wegzug ins Ausland.
Für offene Vorgänge brauchen Sie beim Wegzug ins Ausland eine
offizielle deutsche Zustelladresse. Am besten hinterlassen Sie die
Ihres Steuerberaters, den Sie ja ohnehin noch einige Zeit brauchen, um
die letzten Erklärungen und sonstigen Vorgänge abzuwickeln.
5.
Kündigen Sie alle Versicherungen. Ihre Krankenversicherung zahlt nicht
automatisch weiter, wenn Sie im Ausland wohnen. Sind Sie privat
versichert, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Ihr
Versicherungsschutz auch am neuen Wohnsitz im Ausland gilt. Kündigen
Sie, sobald Sie im Ausland eine bessere und preiswertere Lösung
gefunden haben. Außer in den USA finden Sie überall auf der Welt
bessere Alternativen.
Gesetzliche Kassen zahlen nur, wenn Sie in Deutschland wohnen. Bei AOK
und Co. ist ein Wohnsitz im Ausland nicht vorgesehen. Also melden Sie
sich ab und stellen die Zahlungen ein. Ob Sie private
Lebensversicherungen weiterzahlen oder kündigen und auszahlen lassen,
hängt vom Einzelfall ab. Die wirtschaftliche Lage für Anbieter
kapitalvernichtender Lebensversicherungen wird immer kritischer, das
Risiko größer, dass Sie leer ausgehen (siehe „Zeitbombe Lebensversicherung“). Die Rente vom Staat weiterzahlen, dürfte nach heutiger Lage kaum Sinn machen.
6.
Bankkonto: Wenn Sie in Deutschland noch Zahlungen haben, können Sie aus
Bequemlichkeit erst mal Ihr deutsches Bankkonto beibehalten. Klüger ist
freilich ein Konto außerhalb von Deutschland, das Sie online führen.
Ebook-Empfehlungen: „Die besten Alternativ-Auslandskonten“ und „Schufafreie Bankkonten“.
7.
Ihr Vermögen könnten Sie theoretisch in Deutschland lassen. Künftig
wären Sie ja Steuerausländer ohne deutschen Wohnsitz – und damit auch
mit Erträgen aus Ihrem Vermögen nicht mehr in Deutschland
steuerpflichtig. Eine gute Idee ist es vermutlich nicht, wegen
drohendem Griff ins Konto für Sondersteuern oder Zwangsabgaben gegen
Staatspleiten, Corona-Soli oder was auch immer.
Weiter zu Teil 2
Weiter zu Teil 3
Teil 4: Scheinaussteiger in Deutschland
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