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Mehrwertsteuer bei Silber

Wer einen Teil seiner Anlagen in Edelmetallen investiert, ist ganz sicherlich gut beraten. Doch beim Kauf von Edelmetallen fallen 19% Mehrwertsteuer an. Die einzige Ausnahme bildet Gold, das komplett mehrwertsteuerfrei ist.

Eine Besonderheit gibt es bei Silber: Zwar fallen bei Silberbarren auch 19% MwSt. an, nicht aber bei Silbermünzen. Hier gilt der ermäßigte Steuersatz von nur 7% – so war es zumindest früher. Seit 1.1.2014 kosten Silbermünzen in Deutschland auch 19%...

Das Problem mit der Mehrwertsteuer bei Silber lässt sich aber auf zweierlei Art und Weise lösen:

a) Auslandskauf
In der Schweiz und in Liechtenstein gibt es weder eine Unterscheidung nach Silberbarren und Silbermünzen (wieder ein Indiz, dass das deutsche Steuerrecht unnötig kompliziert ist), noch eine derart hohe Besteuerung. Dort kostet Silber generell 7,6% MwSt., weshalb diese Länder insbesondere bei Anschaffung größerer Silberbarren-Mengen eine lukrative Alternative darstellen. Allerdings muss das Silber dann auch dort gelagert werden, denn bei Einfuhr nach Deutschland fällt Einfuhr-Umsatzsteuer an.
Bei undeklarierter Einfuhr würde man sich der Steuerhinterziehung strafbar machen. Und gerade an der schweizerisch-deutschen Grenze schauen die Zöllner sehr genau hin...

Ein empfehlenswertes Zollfreilager (Freeport) in der Schweiz ist beispielsweise Embraport bei Zürich, wo Edelmetalle, aber auch Julwelen, Kunstschätze, Weine, Oldtimer  und vieles andere zeitlich unbeschränkt gelagert werden können. Die Gebühren sind vergleichsweise niedrig, Steuern und Zölle fallen während der Lagerung nicht an, sondern erst, wenn die Waren ausgeführt werden. Denn Zollfreilager gelten geografisch als exterritorial. Sie können auch von Privatpersonen genutzt werden. 

b) Differenzbesteuerungs-Trick
Mit einem Federstrich wurde die Mehrwertsteuer auf Silbermünzen per 1. Januar 2014 von 7% auf 19% mehr als verdoppelt, genau genommen wurde die Steuer sogar um 170% erhöht. Viele Sammler und Anleger glauben, dass damit Silbermünzen unattraktiv geworden sind – das Gegenteil ist der Fall. Silbermünzen sind steuerlich attraktiver geworden. Sie müssen nur den richtigen Edelmetallhändler haben.
Den vollen Steuersatz von 19% müssen Sie nur auf Silbermünzen zahlen, die in Deutschland gekauft werden. Das gilt aber nicht für Silbermünzen, die aus einem Land importiert wurden, das nicht der EU angehört. Das sind neben Liechtenstein und der Schweiz beispielsweise:

  • Australien (Silbermünze „Kookaburra“)
  • China (Silbermünze „Panda“)
  • Kanada (Silbermünze „Meaple Leaf“)
  • USA (Silbermünze „American Eagle“)

Ihren Münzhändler, egal ob online oder offline, müssen Sie unbedingt folgende zwei Fragen stellen, um Mehrwertsteuer sparen zu können:

  1. Wenden Sie die Differenzbesteuerung an?
  2. Wenn ja, für welche Silbermünzen gilt sie?

Ein Münzhändler, der den Differenzbesteuerungs-Trick anwendet, nutzt auf legale Weise eine Gesetzeslücke: Er lässt sich bei seinem Kauf von ausländischen Silbermünzen die gezahlte Mehrwertsteuer von seinem Finanzamt nicht erstatten, sondern schlägt sie auf seinen Einkaufspreis drauf.

Verkauft er anschließend diese Silbermünzen in Deutschland, kommen zum Nettoverkaufspreis nicht 19% deutsche Mehrwertsteuer, sondern es wird nur die Differenz zwischen dem Einkaufspreis des Händlers und dem Verkaufspreis an den Kunden mit 19% Mehrwertsteuer belastet. Dadurch ist der Kaufpreis für den Kunden nicht um die erhöhten 12 Prozentpunkte teurer, sondern tatsächlich nur um weniger als 1 Prozent!

Da jedoch noch nicht alle Münz- und Edelmetallhändler die Differenzbesteuerung anwenden, müssen Sie unbedingt die o.g. zwei Fragen stellen sowie vor dem Kauf die Angebote vergleichen.


Markus Miller, Chefredakteur von Kapitalschutz vertraulich, beurteilt übrigens mittel- bis langfristig auch die Einkommensteuerfreiheit von physischen Edelmetallen nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr für die Zukunft als stark gefährdet."

Vielfach wurde und wird befürchtet, dass der Staat persönlichen Besitz von Edelmetallen wieder verbieten könnte, wie das u.a. in Deutschland und den USA schon einmal der Fall war. Markus Miller teilt diese Meinung nicht, weil durch administrative und steuerliche Maßnahmen quasi der gleiche Effekt erzielt werden kann: Edelmetallhändler könnten zu verschärfter Meldepflicht und Dokumentation verpflichtet werden, und Steuern auf Edelmetalle werden erhöht (Mehrwertsteuer, Abgeltungssteuer, Einkommenssteuer) bzw. ganz neu angewendet (z.B. Vermögenssteuer, Sondersteuer usw.).

Noch eine Lösung, die drohenden Verschlechterungen zu vermeiden:

Indirekte physische Silber-Investments! Anlageexperte Markus Miller von Kapitalschutz vertraulich empfiehlt Schweizer ETFs, liechtensteinische Fonds und liechtensteinische Versicherungspolicen, Edelmetall-Konten bei Banken mit physischem Auslieferungsanspruch, Zollfreilager sowie bankenunabhängige Tresormetall-Anbieter wie BullionVault oder Gold Money.

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