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Wie aus 100.000 brutto 100.000 netto werden


Das simpelste Steuermodell der Welt
Wie bekannt, kann eine natürliche Person durch die Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland der heimatlichen „unbeschränkten Steuerpflicht“ entgehen. Sie unterliegt dann nur noch der beschränkten Steuerpflicht, was bedeutet, dass lediglich Einkünfte mit besonderem Inlandsbezug von der Besteuerung erfasst werden. Darunter fallen beispielsweise Mieten aus inländischem Immobilieneigentum und Gewinne aus inländischen Betrieben.

Aber um die Motivation einer Wohnsitzverlagerung steuerpflichtiger natürliche Person zu verringern, wurde von der deutschen Finanzverwaltung die „erweiterte beschränkte Steuerpflicht“ ins Leben gerufen. Demnach müssen nach deutschem Recht bestimmte Voraussetzungen kumulativ erfüllt werden:
  • Die Wohnsitzverlagerung erfolgt in ein Staatsgebiet mit niedriger Besteuerung. Bedeutet, es handelt sich hierbei um ein Land, welches deutlich niedrigere Einkommensteuern erhebt, als dies in Deutschland der Fall ist. Definition nach dem Außensteuergesetz der BRD: "Ein Niedrigsteuerland ist ein Land dann, wenn die Belastung durch die dort erhobene Einkommensteuer bei einer dort ansässigen unverheirateten natürlichen Person, die ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 77.000 Euro bezieht, um mehr als ein Drittel niedriger als in Deutschland ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG) oder aufgrund einer gegenüber der dort allgemeinen Besteuerung eingeräumten Vorzugsbesteuerung erheblich gemindert ist und der Steuerpflichtige nicht nachweisen kann, dass seine dortige Einkommensteuer nicht mindestens zwei Drittel der entsprechenden deutschen Einkommensbesteuerung beträgt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG)".
  • Vor dem Wegzug des Steuerpflichtigen, muss dieser in den letzten zehn Jahren zumindest fünf Jahre als deutscher Staatsangehöriger unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein.
  • Wesentliche wirtschaftliche Interessen werden durch den Steuerpflichtigen auch nach Wegzug weiterhin im Inland verfolgt. Die Probleme der deutschen Wegzugbesteuerung können hier kostenlos nachgelesen werden: DOWNLOAD
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, unterliegt der Steuerpflichtige für weitere zehn Jahre der beschränkten Steuerpflicht, sofern dies nicht durch ein DBA ausgeschlossen ist.

Aber im Grunde ist es kein Hexenwerk, sondern lediglich der Gegenstand einer ordentlichen steuerlichen Beratung, die Brücken endgültig zu kappen. Die derzeit weltweit beliebtesten Ziele westeuropäischer Auswanderer sind Monaco, Dubai und Zypern (EU-Teil).

Doch wo bekommen Sie eine qualifizierte Beratung?
Die Antwort lautet: unter anderem bei der Private Management Group.
Dort erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung, die Ihrer Orientierung dient.

Man nimmt sich für Sie bis zu 60 Minuten Zeit und beantwortet Ihre grundlegenden Fragen – ob nun via Skype, telefonisch oder auch in einem persönlichen Gespräch vor Ort.

Ihren Termin zur kostenfreien Erstberatung vereinbaren Sie über die unten genannte genannte Webseite.

Folgende Punkte umfasst die Gesamt-Dienstleistung von PMG:
  1. Die finanziellen Aspekte, damit eine qualifizierte Wohnsitzverlagerung Ihre steuerliche Situation deutlich positiv beeinflusst.
  2. Der Aspekt Ihrer persönlichen Sicherheit: PMG empfiehlt nur Wohnsitzstaaten mit Kriminalitätsraten, die zu den weltweit niedrigsten gehören.
  3. Bildung und Schule: PMG legt auch enormen Wert darauf, dass Ihr Kind bzw. Ihre Kinder sich vor Ort unproblematisch integrieren können sowie ausgezeichnete Bildungssysteme und phantastische Freizeitangebote erhalten.
  4. Absicherung im Ausland: Da sich die alteuropäischen Sozialsysteme schon seit langer Zeit in einem maroden Zustand befinden, zeigt Ihnen PMG bessere Alternativen in Bezug auf Altersvorsorge, Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsabsicherung auf.
Weitere Informationen und die Kontaktdaten zur kostenlosen Erstberatung finden Sie auf dieser Internetseite:

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