Fiskus nimmt Influencer, Blogger, YouTuber, Podcaster und Affiliate-Marketer aufs Korn
Deutschlands Fiskus verlangt nicht nur mit die höchsten Steuersätze der Welt, sondern ist sicherlich auch eine der effektivsten
Finanzverwaltungen. Das Steuernetz und die Kontrollmöglichkeiten werden
immer engmaschiger. Nun nehmen sich die Finanzämter verstärkt die
Influencer vor. In der Tat scheint hier die Steuermoral nicht besonders
hoch entwickelt zu sein, weshalb der BMF (Bundesministerium der
Finanzen) nun "Nachhilfe" gibt in Form eines neuen Leitfadens.
Denn vielen Influencern, Bloggern, YouTubern, Podcastern und
Affiliate-Marketern scheint nicht bewusst zu sein, was da alles als
Einnahme gilt. Was die Social-Media-Stars als Geschenke von
Unternehmen betrachten, sind für den Fiskus praktisch alles zu
versteuernde Einnahmen, egal ob Hotelübernachtung oder Testurlaub,
Mode-Accessoires oder Technik-Neuheiten.
Was für Social-Media-Akteure als Hobby begann, kann im Laufe der Jahre
hübsche Einnahmen generieren, die – bei entsprechender Reichweite –
einen etwaigen Vollzeitjob ersetzen können. Denn entsprechende
Unternehmen können über Influencer mit zehntausenden und mehr Followern
Zielgruppen-genauer werben und haben weniger Streuverlust als bei
TV-Spots oder Plakatwerbung. Und günstiger ist es wohl auch, während
auf der anderen Seite erfolgreiche, einflussreiche Influencer auch
schon mal für einen Post mit einem 4- oder 5-stelligen Betrag honoriert
werden.
Der Hauptirrtum der meisten SM-Akteure ist scheinbar, dass nur
Geld versteuert werden muss. Doch auch für kostenlose Sachzuwendungen in
Form von Produkten und Dienstleistungen aller Art ist Umsatzsteuer
abzuführen!
Wer das nicht macht, geht ein Risiko ein, das die eigene Existenz
vernichten kann. „Schnell wird aus einem Influencer ein Insolvenzer“,
meint Steuerberater Jens Mansholt von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO DPI. Denn: „Wer über Jahre hinweg
immer wieder Produkte zugeschickt bekommt oder Hotels nutzt, ohne dafür
etwa Umsatzsteuer abzuführen, für den kann es ein schmerzhaftes
Erwachen geben.“ Schließlich müssen nicht nur Steuern für die
entsprechenden Jahre nachgezahlt werden, sondern es fallen auch Zinsen
und Säumniszuschläge an. Im schlimmsten Fall sogar Geld- und
Freiheitsstrafe. Was
bei fahrlässiger wie vorsätzlicher Steuerhinterziehung fällig wird,
können Sie hier nachlesen; das schließt Selbstanzeigen mit ein…
Vor den Finanzbehörden können Influencer, Blogger, YouTuber, Podcaster
und Affiliate-Marketer praktisch nichts verheimlichen. Zu leicht lassen
sich ihr Einfluss und ihre Reichweite recherchieren – und schätzen. Und
Finanzamt-Schätzungen sind immer grob überzogen.
Außerdem bekommt der Sachbearbeiter jederzeit vollständig Auskunft von
den jeweiligen Geschäftspartnern bezüglich der Sach- und
Geldzuwendungen.
Der jährliche Grundfreibetrag beträgt auch bei den Internet-Akteuren
9.408 Euro (ab 2021: 9.744 Euro - bei Verheirateten jeweils das Doppelte). Übersteigen die Einkünfte diesen Betrag, muss eine
Einkommensteuererklärung abgegeben werden und es können Einkommensteuer
und Umsatzsteuer fällig werden, gegebenenfalls auch Gewerbesteuer –
Näheres dazu im Leitfaden, siehe Link unten.
TIPP
Steuerexperte Mansholt gibt Influencern den guten Rat, der vieles
erleichtert. Und zwar sollte man nichtfinanzielle Zuwendungen pauschal
durch den Auftraggeber versteuern lassen: „Wer das dokumentieren kann,
ist auf der sicheren Seite.“
Zum Steuerleitfaden des BMF für Influencer
Seminar "Steuerfreiheit statt Steuerflucht":
In diesem Seminar erfahren die Seminar-Teilnehmer live, wie sie legal
und ganz ohne in- und ausländische Stiftungen, Firmen, Vereine,
Treuhandfonds und so weiter, eine Steuerpflicht in Deutschland
vermeiden. Das gilt für jeden Selbstständigen, Freiberufler oder
Unternehmer und sei er noch so klein oder groß.
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