Jeden Tag Reicher
StartseiteAGBKontaktImpressum

Die Abgeltungssteuer wird abgeschafft und was danach kommt


Der Grund für die Einführung der deutschen Vermögenssteuer im Jahr 2009 war, einen Anreiz zu schaffen, dass Anleger ihr Kapital aus dem Ausland zurückholen und ordnungsgemäß versteuern, denn bei einem Steuersatz von 25% (+ ggf. Kirchensteuer u. Soli) war die Belastung deutlich unter dem Spitzensteuersatz von 45%.

Einerseits war dies bei vielen Anlegern doch kein ausreichend großer Anreiz, andererseits beginnt 2017 mit den meisten Ländern der AIA, der Automatische Informationsaustausch in Steuersachen, durch den der Fiskus nun die Vermögensdaten von Kapitalanlegern schön aufbereitet geliefert bekommt, so dass nicht deklarierte Konten und Depots leicht entdeckt werden können.

Daher ist stark anzunehmen, dass nach der nächsten Bundestagswahl die Abgeltungssteuer entweder abgeschafft oder stark erhöht wird. 35% sind hier sicherlich das Minimum, manche Politiker fordern sogar die Progressionsbesteuerung mit bis zu 45%.

Es bleibt also noch ein wenig Zeit, sich seiner Altlasten zu entledigen und in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Das ist sogar straffrei möglich, falls die Nacherklärung korrekt gemacht wird. Tipps hierzu finden Sie HIER.

So rüsten Sie sich am besten für die Zukunft

Sich von gefährlichen Altlasten zu befreien, ist eine Sache und betrifft die Vergangenheit.
Die Optimierung von Kapitalanlagen bis hin zu Steuerfreiheit ist eine andere und betrifft die Zukunft.

Um Steuersätze von 35 bis 45% zukünftig zu vermeiden, empfiehlt es sich, Einmalanlagen in Investmentfonds sowie Fondssparpläne in sogenannte Indexpolicen zu verlagern.

Denn vermögensverwaltende Versicherungspolicen auf Basis von Investmentfonds und ETFs sind seit jeher steuerlich privilegiert. Angesichts der Rendite-Probleme, die die Versicherungswirtschaft in diesen Niedrig-und Negativzins-Zeiten hat, wird das höchstwahrscheinlich auch so bleiben.

Die beste Empfehlung
Versicherungspolicen sind von der Abgeltungssteuer generell nicht betroffen, denn hier gilt noch das sog. Halbeinkünfteverfahren. Das heißt, die Erträge müssen nur zu 50% versteuert werden, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt.

Versicherungspolicen aus dem Fürstentum Liechtenstein sind aber die weitaus bessere Lösung.
Neben dem Vorteil, dass das Land nicht der EU und dem Euro angehört, haben liechtensteinische Versicherungspolicen nämlich viele rechtliche, steuerliche und anlagetechnische Vorteile gegenüber deutschen Policen.
Vor allem sind sie auch gegenüber dem deutschen Steuerrecht konform.


AUCH INTERESSANT:
Die besten Länder, um innerhalb Europas steuerlich auszuwandern
Die Länder, die Auslandseinkommen nicht besteuern
Die weltweit 23 Länder, die keine Einkommensteuer kennen


Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

Zurück zur Übersicht

Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER




Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER



Footer von Jeden Tag Reicher