Die
Abgeltungssteuer wird abgeschafft und was danach kommt
Der Grund für die
Einführung der deutschen Vermögenssteuer im Jahr 2009
war, einen Anreiz zu schaffen, dass Anleger ihr Kapital aus dem Ausland
zurückholen und ordnungsgemäß versteuern, denn bei einem Steuersatz von
25% (+ ggf. Kirchensteuer u. Soli) war die Belastung deutlich unter dem
Spitzensteuersatz von 45%.
Einerseits war dies bei vielen Anlegern doch kein ausreichend großer
Anreiz, andererseits beginnt 2017 mit den meisten Ländern der AIA, der
Automatische Informationsaustausch in Steuersachen,
durch den der Fiskus nun die Vermögensdaten von Kapitalanlegern schön
aufbereitet geliefert bekommt, so dass nicht deklarierte Konten und
Depots leicht entdeckt werden können.
Daher ist stark anzunehmen, dass nach der nächsten Bundestagswahl die
Abgeltungssteuer entweder abgeschafft oder stark erhöht wird. 35% sind
hier sicherlich das Minimum, manche Politiker fordern sogar die
Progressionsbesteuerung mit bis zu 45%.
Es bleibt also noch ein wenig Zeit, sich seiner Altlasten zu entledigen
und in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Das ist sogar straffrei
möglich, falls die Nacherklärung korrekt gemacht wird. Tipps hierzu
finden Sie HIER.
So rüsten Sie sich
am besten für die Zukunft
Sich von gefährlichen Altlasten zu befreien, ist eine Sache und
betrifft die Vergangenheit.
Die Optimierung von Kapitalanlagen bis hin zu Steuerfreiheit ist eine
andere und betrifft die Zukunft.
Um Steuersätze von 35 bis 45% zukünftig zu vermeiden, empfiehlt es
sich, Einmalanlagen in Investmentfonds sowie Fondssparpläne in
sogenannte Indexpolicen zu verlagern.
Denn vermögensverwaltende Versicherungspolicen auf Basis von
Investmentfonds und ETFs
sind seit jeher steuerlich privilegiert. Angesichts der
Rendite-Probleme, die die Versicherungswirtschaft in diesen Niedrig-und
Negativzins-Zeiten hat, wird das höchstwahrscheinlich auch so bleiben.
Die beste Empfehlung
Versicherungspolicen sind von der Abgeltungssteuer generell nicht
betroffen, denn hier gilt noch das sog. Halbeinkünfteverfahren. Das
heißt, die Erträge müssen nur zu 50% versteuert werden, wenn die
Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die Auszahlung nach dem 62.
Lebensjahr erfolgt.
Versicherungspolicen aus dem Fürstentum Liechtenstein sind aber die
weitaus bessere Lösung.
Neben dem Vorteil, dass das Land nicht der EU und dem Euro angehört,
haben liechtensteinische Versicherungspolicen nämlich viele rechtliche,
steuerliche und anlagetechnische Vorteile gegenüber deutschen Policen.
Vor allem sind sie auch gegenüber dem deutschen Steuerrecht konform.
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