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Länder, die Auslandseinkommen nicht besteuern


Auf Wunsch vieler Leser hat "Leben im Ausland" eine Übersicht erstellt über die Länder mit den bürgerfreundlichsten Steuergesetzen der Welt. Lesen Sie, wo Sie Ihr Einkommen aus dem Ausland legal nicht versteuern müssen – oder wo überhaupt keine Einkommensteuer fällig wird – was nicht heißen soll, dass diese Länder immer auch für Ausländer zu empfehlen oder überhaupt zugänglich sind.

Länder grundsätzlich ohne Einkommensteuer:
  • Antigua und Barbuda
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Brunei
  • Cayman Islands
  • Kuwait
  • Malediven
  • Monaco
  • Nauru
  • Oman
  • Pitcairn
  • Qatar
  • Saint Barthelemy (Saint Barth)
  • St. Kitts and Nevis
  • Somalia
  • Turks and Caicos Islands
  • Vanuatu
  • Vatikanstadt
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Wallis und Futuna
  • Westsahara
Länder mit territorialer Besteuerung (Einkommen aus dem Ausland ist hier für Einheimische und Ausländer steuerfrei)
  • Angola
  • Anguilla
  • Belize
  • Bermuda
  • Bhutan
  • Bolivien
  • Botswana
  • British Virgin Islands
  • Costa Rica
  • Djibouti
  • Georgien
  • Guatemala
  • Guinea-Bissau
  • Hongkong
  • Kongo, Demokratische Republik
  • Libanon
  • Macau
  • Malawi
  • Malaysia
  • Marshall Islands
  • Mikronesien
  • Montenegro
  • Namibia
  • Nicaragua
  • Palau
  • Palästina
  • Panama
  • Paraguay
  • St. Helena
  • Ascension und Tristan da Cunha
  • Sambia
  • Seychellen
  • Singapur
  • Somaliland, Syrien
  • Tokelau
  • Tuvalu
  • Uruguay
Länder mit Besteuerung des weltweiten Einkommens für Staatsangehörige, aber nicht für im Land lebende Ausländer
  • Israel
  • Philippinen
  • Saudi-Arabien
Besonderheiten
Alle anderen Länder besteuern das weltweite Einkommen gleichermaßen bei eigenen Staatsbürgern und Ausländern mit Wohnsitz im Land. Ausnahmen:
  • Frankreich besteuert Einnahmen von Franzosen in Monaco.
  • Mexiko besteuert zeitlich begrenzt Auslandseinnahmen von Staatsbürgern in Steueroasen.
  • Portugal besteuert zeitlich begrenzt Auslandseinnahmen von Staatsbürgern in Steueroasen.
  • Spanien besteuert zeitlich begrenzt Auslandseinnahmen von Staatsbürgern in Steueroasen.
  • Italien besteuert dauerhaft Auslandseinnahmen von Staatsbürgern in Steueroasen.
  • Finnland besteuert zeitlich begrenzt Auslandseinnahmen ausgewanderter Staatsbürger.
  • Schweden besteuert zeitlich begrenzt Auslandseinnahmen ausgewanderter Staatsbürger.
  • Deutschland besteuert 10 Jahre lang Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft (sog. Wegzusteuer, §2 AstG).
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