Rund ein
Jahr, nachdem der BGH einige Urteile zu unzulässigen
Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen - unter anderem
zum
Stornoabzug - erlassen hat, zog die Verbraucherschutzzentrale Hamburg
Bilanz.
Mit erschreckendem Resümee.
Nachregulierung
nur auf ausdrückliche Aufforderung
So ergab eine
Auswertung mehrerer tausend Kundenfälle, dass KEIN
EINZIGER Versicherer die Schäden eigeninitiativ reguliert. Erst nachdem
Kunden
ausdrücklich ihre Ansprüche geltend machten, flössen Gelder und das in
den allermeisten Fällen noch zu wenig.
Versicherer
wimmeln Kunden ab
Nach Angaben
der Verbraucherschutzzentrale erhielten nur 25 % der
Kunden, die eine Nachregulierung ihrer Rückkaufswerte forderten,
überhaupt eine
Nachzahlung. Die Zinsen, die den Kunden aus ihren Verträgen zugestanden
hätten,
behielten die meisten Versicherer dabei einfach ein. In rund 20 % der
untersuchten Fälle erhielten Betroffene sogar überhaupt kein Geld. Das
Argument
der Versicherer: die Ansprüche seien verjährt, die Kunden hätten ihre
Ansprüche
nicht fristgerecht angemeldet.
Kunden bei
eigener Kündigung benachteiligt
Die
Auswertung der Verbraucherschutzzentrale zeigt, dass sich
Versicherer selbst dann weigern, (ehemaligen) Kunden das auszuzahlen,
was ihnen
zusteht, wenn sie höchstrichterlich dazu angehalten sind. Da wundert es
natürlich wenig, dass Rückkaufswerte nach wie vor viel zu gering
ausfallen,
wenn Verbraucher ihre Verträge allein und ohne professionelle
Unterstützung
kündigen.
Die
LV-Doktor-Experten wissen durch jahrelange Erfahrung und
Routine im zähen Ringen mit den Versicherungshäusern jedoch, worauf bei
der
Rückabwicklung zu achten ist. Sie können dabei helfen, das zu
bekommen, was die Versicherungen Ihnen vorzuenthalten versuchen.
Verträge
einreichen und mehr kassieren
Dank der
Netzwerkanwälte bekam beispielsweise der Kunde
Heiko F. nun 2.300 € mehr von der Aspecta Luxemburg, als diese
ihm bei
eigener Kündigung ausgezahlt hatte.
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