Jeden Tag Reicher
StartseiteAGBKontaktImpressum

RSV: Geld zurück von der Bank

Wenn Ihnen die Kreditraten über den Kopf wachsen, liegt es vielleicht auch an der teuren Restschuldversicherung (RSV), die viele Banken ihren Kunden geradezu aufnötigen.

Das lässt sich nachträglich ändern!

Neue Dienstleister kämpfen in Kooperation mit versierten Anwälten gegen die miesen Praktiken der Branche und versuchen, den Menschen zu helfen, bares Geld zurückzuerhalten oder vielleicht komplett aus der Schuldenfalle herauszukommen. Nach eigenen Angaben haben die Anwälte zurzeit eine sehr, sehr hohe Erfolgsquote.

Denn ein aufsehenerregendes BGH-Urteil hilft den Verbraucherschützern und damit den Darlehenskunden weiter (Az. XI ZR 45/09 vom 15.12.2009)!

Die Citibank – das ist die, die sich jetzt Targo Bank nennt – verliert beim BGH deutlich. Demnach ist die Verbindung von Restschuldversicherungsverträgen (RSV) und Darlehensverträgen nicht korrekt!

Somit wird es zukünftig noch einfacher, Ihr Geld zurückzuholen. Sie haben eine Chance, wenn:
  • beide Verträge aufeinander Bezug nehmen,
  • die Prämie der Restschuldversicherung (RSV) aus den Darlehensmitteln automatisch vorgenommen wurde,
  • Sie als Darlehensnehmer keine freie Verfügungsmöglichkeit über den als Prämie bezahlten Teil des Darlehens hatten.
Diese Fehler sind in ca. 80% der Darlehensverträge mit Restschuldversicherungen zu finden, die ab dem 01.08.2002 abgeschlossen wurden.

Selbst kündigen
Selbstverständlich können Sie Ihre Restschuldversicherung selber kündigen oder widerrufen. Eine passende Muster-Vorlage im PDF-Format, die Sie als Grundlage für Ihr Vorhaben nutzen können, können Sie hier kostenlos und unverbindlich anfordern:

Fachleute kündigen lassen
Rechtsfragen sind immer ein komplexes Thema, bei dem Laien schnell überfordert sind. Es ist deshalb eine Überlegung wert, die Auflösung Ihrer RSV erfahrenen Juristen zu überlassen, weil hier viele Fallstricke lauern können. UND: weil es völlig ohne Kostenrisiko ist! Denn Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine prozentuale Provision:

Forderung aus RSV verkaufen
Wenn ein laufendes Darlehen mit RSV abgelöst oder umgeschuldet werden soll, geht der unbedarfte Darlehensnehmer natürlich davon aus, dass ihm die „nicht verbrauchten“ Prämien der RSV umgehend erstattet und von seiner zu zahlenden Restschuld in Abzug gebracht werden. Dies ist in den meisten Fällen aber leider nicht so.

Erst wenn der Kreditnehmer sein Darlehen abgelöst hat, erfährt er von seiner Bank, dass er die RSV selbst hätte kündigen müssen. Aber viele Banken teilen es ihren Kunden erst gar nicht mit und die RSV läuft einfach weiter.

Wenn es um die Rückerstattung von „nicht verbrauchten“ RSV-Prämien geht, drücken sich Banken mit vielerlei Ausreden:
  • Eine RSV hat meist eine Mindestlaufzeit (z.B. 3 Jahre). Wenn man nicht 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigt, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr. Im schlimmsten Fall läuft die RSV nutzlos weiter, obwohl das Darlehen schon vorzeitig abgelöst wurde…
  • Manche Banken arbeiten mit „Rückvergütungstabellen“, die oftmals jeglicher Logik entbehren. Die Rückvergütungsbeträge scheinen willkürlich zu sein und in keiner Weise nachvollziehbar.
  • Wieder andere Banken stellen sich sogar auf den skandalösen Standpunkt, dass der Kreditnehmer Rückvergütungsansprüche nicht stellen kann, weil er nur die versicherte Person sei, aber die Bank Versicherungsnehmerin ist. Die RSV-Prämien hat aber die versicherte Person bezahlt und nicht die Bank!
  • Selbst wenn eine Rückvergütung der „nicht verbrauchten“ RSV-Prämien erfolgt, ist höchste Vorsicht geboten, denn: Fast alle Banken und Versicherer bringen noch immer ungerechtfertigte Verwaltungs-, Bearbeitungs- und Stornokosten in Abzug. Eine detaillierte Abrechnung der RSV wird i.d.R. nicht erstellt.
Darum kann es für Sie vorteilhaft sein, Ihre Forderungen aus Ratenschutz-Versicherungen verkaufen. Die Vorteile:
  1. Keine nervenaufreibende Korrespondenz mit Banken und Versicherern
  2. Keine mögliche und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung mit der Bank / dem Versicherer
  3. Exakte Berechnung der tatsächlichen Rückforderungsansprüche nach versicherungsmathematischer Formel
  4. Keine Einhaltung etwaiger Kündigungsfristen
  5. Sofortige Auszahlung der Rückvergütungsansprüche
Sie müssen Sie nur noch wissen, an wen Sie Ihre Rückforderungsansprüche verkaufen können. Hier ist der Kontakt:




Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

AUCH INTERESSANT:
Die Kredittricks der Banken
Wie kündigt man einen Kredit?
Bankraub anders herum
Die besten Alternativ-Auslandskonten

Konzepte für Gratis-Kredite
Die perfekte Hammer-Sparanlage, die vielleicht beste der Welt
200 Euro kostenlos



Zurück zur Übersicht

Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER



Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER



Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER

160x600 not

Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER

120x600 auto

Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER



Footer von Jeden Tag Reicher