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Wie kündigt man einen Kredit?

Jeder Darlehensnehmer hat grundsätzlich das Recht, seinen Kreditvertrag zu kündigen. Aber es sollte genau geprüft werden, ob es sich lohnt, denn damit sind Kosten verbunden. 

Klarheit schafft ein Blick in den Kreditvertrag. Dort sind unter anderem die Kündigungsfristen festgelegt:

  • Ratenkredite mit variablem Zinssatz – Kündigungsfrist 3 Monate
  • Ratenkredite mit festem Zinssatz – Kündigungsfrist 3 bis 6 Monate
  • Immobilienkredite mit Zinsfestschreibung – meistens zum Ablauf nach 10 Jahren. Läuft die Zinsbindung früher aus, kann man 1 Monat vor Ablauf kündigen. In diesem Fall ist keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Gleichzeitig sollte man sich rechtzeitig von seiner bisherigen Bank, aber auch von anderen Kreditinstituten ein neues Angebot machen lassen und sorgfältig miteinander vergleichen, um Kosteneinsparungen zu nutzen.

Haben Sie einen Ratenkredit abgeschlossen, aber das allgemeine Zinsniveau sinkt, kann sich eine vorzeitige Kreditkündigung lohnen um umzuschulden. 

Dabei müssen Sie aber genau durchrechnen: Denn es fallen eine Bearbeitungsgebühr und eine Vorfälligkeitsentschädigung an (die Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach der Restschuld, dem im Kreditvertrag vereinbarten Zinssatz und dem aktuellen Zinsniveau). 

Die Summe aus Vorfälligkeitsentschädigung und Bearbeitungsgebühr muss niedriger sein als die Einsparung, die der niedrigere Zinssatz während der Laufzeit des neuen Ratenkredits mit sich bringt. 

Achtung:
Bei einem neuen Kreditvertrag fällt wieder eine Bearbeitungsgebühr an, aber oft lässt sich deren Höhe verhandeln.

RESTSCHULDVERSICHERUNG
Nicht immer ist beim damaligen Abschluss eines Verbraucherkredits alles mit rechten Dingen zugegangen. Oft kommt es vor, dass eine Bank dem Kunden Verträge aufgedrückt hat, die er nicht braucht oder die gar sittenwidrig sind. Erfahren Sie in dem kostenlosen Ebook ICH WILL MEIN GELD ZURÜCK, wie Sie Ihre Beiträge wieder zurückbekommen.

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