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So machen Sie Ihre Kaffee-Maschine zur Steuerspar-Maschine

Wenn Sie private Gegenstände in Ihr Betriebsvermögen einlegen, sparen Sie nicht schlecht an Steuern. Dazu eignen sich allerlei Geräte, von denen man es nicht unbedingt erwartet.

Bremsen Sie das unersättliche Finanzamt aus, indem Sie Ihre Steuerschuld und/oder Ihre Vorauszahlungen mindern. Das geht ganz legal auch dadurch, dass Sie private Gegenstände in Ihr Betriebsvermögen einlegen. Somit wird beispielsweise Ihre private Kaffeemaschine zur Steuerspar-Maschine, was wenig bekannt ist:

Viele Dinge, die man sich privat angeschafft hat, benötigt man auch beruflich.
In diesen privaten Dingen schlummern sofortige Steuervorteile.
Das können sein:


    * Die erwähnte Kaffeemaschine
    * Ihre Foto- oder Videokamera
    * Stühle und Tische
    * Eine Wanduhr
    * Der Locher in der Schublade
    * Und vieles mehr – lassen Sie Ihrer Fantasie freien Lauf


Die meisten Gegenstände können "betrieblich notwendige Wirtschaftsgüter" sein. Und damit lassen sich Steuern sparen.

Den Einlagenwert dürfen Sie nämlich abschreiben. Bei geringwertigen Gütern geht das oft sogar sofort in voller Höhe.
Erfreulich: Zum 1.1.2018 wurde die Grenze für eine Sofortabschreibung von sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 Euro auf 800 Euro heraufgesetzt.


Was aber, wenn die Anschaffung schon einige Zeit zurückliegt und Sie keinen Kaufbeleg mehr haben?

Das ist überhaupt Problem:
Denn Sie dürfen einen Eigenbeleg über die Einlage erstellen, aus dem der Wert hervorgeht.


Wie ermitteln Sie den Zeitwert?
  1. Wenn Sie das Wirtschaftsgut vor weniger als 3 Jahren privat gekauft haben, errechnen Sie den Einlagewert so, als hätten Sie die Kamera ursprünglich betrieblich angeschafft und seit dem Kauf bis zum Tag der Einlage abgeschrieben. Das, was als "Buchwert" übrigbleibt, ist der Einlagewert.
  2. Bei älteren Gütern dürfen Sie den aktuellen Wert schätzen und folgendermaßen belegen: Ermitteln Sie z.B. über ebay oder auf einem Anzeigenportal oder dem Marketplace von Amazon, für welchen Betrag der gebrauchte Gegenstand derzeit gehandelt wird. Die entsprechende Webweite dann ausdrucken und fertig ist der Zeitwert-Nachweis.
Beispiel:
Um eine Besprechungsecke in Ihrer Firma einzurichten, verwenden Sie einen Tisch, vier Stühle und eine Lampe, die Sie vor mehr als drei Jahren privat gekauft hatten.


Nun schätzen Sie die Einlagenwerte mit z.B. 200 Euro für den Tisch, 280 Euro für die vier Stühle und 300 Euro für eine Stehlampe. Das sind zusammen 780 Euro.

Bei einem persönlichen Steuersatz von 35 Prozent setzen Sie sofort 273 Euro ab.

Das Beste ist…
Nur 10 Prozent der Nutzung muss geschäftlich sein. Damit sollte es doch kein Problem sein, dem Finanzamt den Nutzungsanteil zu beweisen.


Anderes Beispiel:
Sie haben vor einem Jahr ein Notebook für 1.200 Euro privat gekauft.
Die Abschreibung läuft über drei Jahre.
Zwei Jahre stehen also noch zur Verfügung, d.h. der Einlagewert beträgt 800 Euro (2x 400 Euro).




Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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