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Die besten Länder, um innerhalb Europas steuerlich auszuwandern

Für viele ist sicherlich überraschend, dass es auf der großen, weiten Welt 85 Möglichkeiten gibt, steuerfrei zu leben. In diesem Spezial-Artikel werden die europäischen Länder behandelt, die steuerfrei oder sehr steuerbegünstigt sind.

Grober Überblick über die 4 Steuersysteme der Welt

1. Residenzbesteuerung
Die meisten Staaten, genauer gesagt 130 Staaten, praktizieren die Residenzbesteuerung, in Europa fast alle. Das Kriterium für die Residenzbesteuerung ist der Wohnsitz. Sobald er in einem solchen Land dauerhaft oder überwiegend (mehr als 182 Tage) genommen wird, wird man – auch als Ausländer – dort steuerpflichtig, und zwar in der Regel mit seinem Welteinkommen.

Nun muss man aber noch untersuchen, ob das Wohnsitzland Außensteuergesetze hat (CFC Rules = Controlled Foreign Corporation Rules). Fehlen sie, sind, grob gesagt, Einkommen über Auslandsfirmen steuerfrei (die Feinheiten sind in jedem Land unterschiedlich und müssen individuell recherchiert werden). Gibt es CFC Rules, dann ist darin festgelegt, ob eine Offshorefirma im Inland Steuern zahlen muss, wenn der Inhaber sich im Inland aufhält.

Die Mehrheit der Länder mit Residenzbesteuerung haben keine CFC Rules, aber 45 Staaten haben sie, darunter so wichtige wie: Deutschland und Österreich.

Europäische Länder mit Residenzbesteuerung, aber ohne CFC Rules und mit vorteilhafter Dividendenbesteuerung sind:
  • Andorra 10% EkSt. (u.U. 0% möglich)
  • Belgien 25% EkSt.
  • Bosnien-Herzegowina: serbischer Teil 10%, Rest 0%
  • Bulgarien 10% EkSt., 5% auf Dividenden
  • Kroatien 12% EkSt.
  • Folgende europäischen Länder besteuern Auslandsfirmen nicht:
  • Estland 20%
  • Isle of Man: 20% bis 100.000 €, alles darüber ist steuerfrei
  • Liechtenstein 0-8% EkSt.
  • Litauen 5% EkSt. 15%, KöSt. bis Umsatz 150.000, darüber 15%
  • Luxemburg 0-27% EkSt.
  • Montenegro 9% EkSt.
  • Nordzypern
  • Rumänien 15% EkSt.
  • Serbien 10% EkSt,, 5% auf Dividenden
  • Slowakei 19% EkSt.
  • Tschechien 15% EkSt.
  • Ukraine 5-20% EkSt.
  • Ungarn 16% EkSt, 9% KöSt.
  • Zypern siehe hier https://www.jeden-tag-reicher.eu/zypern-non-dom.html
  • Benelux: 0% auf Kapitalerträge, wenn Haltefristen beachtet werden
Mehr Infos dazu auf dieser externen Seite: 4 Steuersysteme
Über die interessanten Schweizer Steuern können Sie sich hier informieren.

Bulgarien: Firma gründen, sich kleines Gehalt auszahlen, das mit 10% versteuert wird plus etwas Sozialabgaben. Der Rest wird über Dividenden ausgeschüttet, auf die in B. steuerfrei sind. Dabei fallen dann keine Sozialabgaben an. Der bulgarische Körperschaftssteuersatz beträgt 5%!

Rumänien: Eine Firma zahlt keine Körperschaftssteuer, sondern nur eine Umsatzsteuer. Bis 500.000 Euro beträgt sie nur 3%. Sie kann auch 1% betragen, wenn die Firma mindestens einen rumänischen Mitarbeiter eingestellt hat.

Tschechien: Eine Firma mit sog. Trade License zahlt nur 6% Steuern und 8% Sozialabgaben, wenn Umsatz unter 75.000 Euro liegt.

Italien besteuert ansässige Ausländer seit 1.1.2017 folgendermaßen: Flattax bis 100.000 Euro Einkommen, alles was darüber ist, ist komplett steuerfrei (ganz ähnlich wie in Malta).
Die meisten osteuropäischen Länder schreiben keinen Mindestaufenthalt vor, Zypern auch nicht.

2. Inlandsbesteuerung
Etwa 40 Staaten der Welt praktizieren die Inlandsbesteuerung oder Territorialbesteuerung. Sie bietet Personen, die ortsunabhängig arbeiten können wie z.B. Berater, Vermittler, Schriftsteller, Komponisten, Graphiker, Programmierer, Internet-Marketer usw., ganz hervorragende Gestaltungsmöglichkeiten.

Bei der Inlands- oder Territorial-Besteuerung wird nur dasjenige Einkommen besteuert, das innerhalb des Wohnsitzlandes generiert wurde. Einnahmen, die man über eine Auslandsfirma (Offshore-Firma mit Sitz z.B. in Panama, Delaware, Hongkong, Belize usw.) generiert, müssen dagegen ganz legal nicht versteuert werden.

In Europa gibt es diese Steuerform derzeit nur in Georgien. Allerdings wird ein Mindestaufenthalt mit Wohnung von 183 Tagen erwartet, wobei Urlaub und Geschäftsreisen ins Ausland großzügig mit eingerechnet werden. Bei einem Einkommen ab 90.000/Jahr kann der Mindestaufenthalt auch erlassen werden. In Georgien gibt es auch keine Sozialversicherungspflicht. Mehr Infos zur Inlandsbesteuerung auf dieser externen Seite.

3. Keine Individual-Besteuerung
23 Staaten auf der Welt kennen überhaupt keine direkte Besteuerung ihrer Bürger und Residenten, d.h. hier gibt es vor allem keine persönliche Einkommenssteuer (hier nachzulesen). Auch Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer sind in der Regel nicht vorhanden. Diese Länder finanzieren sich in der Regel durch indirekte Steuern wie Mehrwertsteuer und Zölle. Mehr Infos dazu auf dieser externen Seite.

In Europa sind dies nur Monaco, San Marino und der Vatikanstaat.
Voraussetzung, um in Monaco Steuerfreiheit zu genießen: Aufenthalt von mindestens 3 Monaten im Jahr in dortiger (Miet-)Wohnung. Monatsmiete kaum unter 4.000 Euro…

Übrigens. ein steuerfreies EU-Gebiet mitten im Pazifik ist Wallis und Futuna. Denn es ist ein französisches Überseegebiet, das aus zwei Inselgruppen besteht und zwischen Fidschi und Samoa liegt. Es gibt hier keine Steuern auf Einkommen oder Unternehmensgewinne.
Ähnliche Überseegebiete hat Frankreich auch in der Karibik (Martinique, Guadeloupe usw.), aber auch die Niederlande (Curaçao, Aruba, Sint Maarten).
Die britischen Überseegebiete sind mit Ausnahme Gibraltars nicht Teil der EU.

4. Non-Dom-Besteuerung
Die Non-Dom-Besteuerung ist eine angelsächsische Spezialität. Sie gibt es nur in einer Handvoll Ländern, nämlich Großbritannien und ehemaligen britischen Territorien wie Irland, Zypern und Malta.
Sie ist ein Hauptgrund, warum so viele reiche Ausländer ausgerechnet in London leben. Die Einzelheiten über den Non-Dom-Trick lesen Sie kostenfrei in diesem externen Artikel.

Rangliste der interessantesten EU-Länder für Geschäftsgründung
1.    Zypern
2.    Bulgarien
3.    Tschechien
4.    Malta

Steuerfreiheit für Berufsgruppen:
Griechenland: Reeder
Malta: Pokerspieler
Irland: Schriftsteller, Künstler, Artisten
Für Trader sind alle Länder interessant, die keine Außensteuergesetze haben.

Sämtliche Informationen auf dieser Seite sind nur grob umrissen. Wie es in der Natur des komplexen Themas Steuern liegt, sind die Details von Land zu Land sehr unterschiedlich. Dazu kommen noch die speziellen Voraussetzungen bei jedem einzelnen Steuerbürger. Eine individuelle Beratung können Sie bekommen von Christoph Heuermann über seinen Blog staatenlos.ch


Totale Steuerfreiheit als Perpetual Traveller
Ein Perpetual Traveller ist wörtlich übersetzt ein „ständig Reisender“. Zugrunde liegt die Tatsache, dass Touristen in keinem Land der Welt eine Steuerpflicht auslösen, auch nicht in einem Hochsteuerland. Das bedeutet aber nicht, dass man permanent auf Achse sein muss. Schon drei Orte/Länder auf der Welt, die Ihnen zusagen, genügen. Das Prinzip ist in meinem Ebook „Nie mehr Probleme – Wie Ihnen die 5-Flaggen-Strategie ein freies Leben sichert“ ausführlich beschrieben.




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© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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