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Müssen Geld- und Sachprämien
versteuert werden?



Geld- und Sachprämien
Für Ihr Finanzamt sind das so genannte „Sonstige Einkünfte“.
Sie sind steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr 256 Euro nicht übersteigen.
Wenn die Prämien diese Freigrenze überschreiten, müssen Sie als Steuerzahler die kompletten Prämien versteuern.
Es handelt sich also nicht um einen pauschal abziehbaren Steuerfreibetrag.

Banken und Onlinebroker gewähren häufig ansehnliche (Geld-)Prämien. Da können wechselfreudige Verbraucher schnell den Freibetrag überziehen. Um die vollständige Versteuerung zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Prämien so in Anspruch zu nehmen, dass sie sich auf verschiedene Kalenderjahre verteilen, um unterhalb des 256-Euro-Radars zu bleiben.

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihr Finanzamt nicht davon erfährt, dass Sie Geld- oder Sachprämien kassiert haben: Diese Institute machen penible Aufzeichnungen, wer was wann und wie viel bekommen hat; schliesslich wollen sie diese Kosten ja von der Steuer absetzen.

Und da Großunternehmen wegen ihres hohen Umsatzes fast jährlich geprüft werden, kommt das schnell heraus und der Betriebsprüfer veranlasst eine sog. Kontrollmitteilung, was Ihr heimisches Finanzamt nachschauen lässt, ob Ihre Steuererklärung vollständig war…

Rabatt-Prämien
Wenn Sie die Wahl haben zwischen Geld und Sachprämien auf der einen sowie Rabatten auf der anderen Seite, dann wählen Sie am besten letzteres.
Das kann z.B. eine bestimmte Anzahl freier Handelsaufträge bei einem Onlinebroker sein.
Dieser Rabatt auf seine Dienstleistung ist nämlich unbegrenzt steuerfrei!

Weitere Tipps,
wie Sie Ihre Kosten von der Kontoprämie in Abzug bringen und richtig versteuern, finden Sie auf dieser Seite vom sehr empfehlenswerten Steuer-Schutzbrief.

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