Müssen
Geld- und Sachprämien
versteuert werden?
Geld- und Sachprämien
Für Ihr Finanzamt sind das so genannte „Sonstige Einkünfte“.
Sie sind steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr 256 Euro nicht
übersteigen.
Wenn die Prämien diese Freigrenze überschreiten, müssen Sie als
Steuerzahler die kompletten Prämien versteuern.
Es handelt sich also nicht um einen pauschal abziehbaren Steuerfreibetrag.
Banken und Onlinebroker gewähren häufig ansehnliche (Geld-)Prämien. Da
können wechselfreudige Verbraucher schnell den Freibetrag überziehen.
Um die vollständige Versteuerung zu vermeiden, empfiehlt es sich, die
Prämien so in Anspruch zu nehmen, dass sie sich auf verschiedene
Kalenderjahre verteilen, um unterhalb des 256-Euro-Radars zu bleiben.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihr Finanzamt nicht davon
erfährt, dass Sie Geld- oder Sachprämien kassiert haben: Diese
Institute machen penible Aufzeichnungen, wer was wann und wie viel
bekommen hat; schliesslich wollen sie diese Kosten ja von der Steuer
absetzen.
Und da Großunternehmen wegen ihres hohen Umsatzes fast jährlich geprüft
werden, kommt das schnell heraus und der Betriebsprüfer veranlasst eine
sog. Kontrollmitteilung, was Ihr heimisches Finanzamt nachschauen
lässt, ob Ihre Steuererklärung vollständig war…
Rabatt-Prämien
Wenn Sie die Wahl haben zwischen Geld und Sachprämien auf der einen
sowie Rabatten auf der anderen Seite, dann wählen Sie am besten
letzteres.
Das kann z.B. eine bestimmte Anzahl freier Handelsaufträge bei einem
Onlinebroker sein.
Dieser Rabatt auf seine Dienstleistung ist nämlich unbegrenzt
steuerfrei!
Weitere Tipps,
wie Sie Ihre Kosten von der Kontoprämie in Abzug bringen und richtig
versteuern, finden Sie auf dieser Seite vom sehr empfehlenswerten Steuer-Schutzbrief.
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