Noch mehr Überwachung
Vom Transparenzregister zum Vermögensregister
Zum 01.08.2021
wurden neue Regelungen zum Transparenzregister- und
Finanzinformationsgesetz (TraFinG) eingeführt. Damit sollen die
Eigentümer und sonstigen wirtschaftlich Berechtigten, alle direkten und
indirekten Gesellschafter offengelegt werden. Betroffen sind
juristische Personen wie AG, GmbH, KGaA, SE, Genossenschaft,
Europäische Genossenschaft, Partnerschaft, Stiftungen, Vereine, ebenso
eingetragene Personengesellschaften wie die OHG, KG (einschließlich
GmbH & Co. KG), Trusts und nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der
Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist, sowie
Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur oder
Funktion entsprechen. Es ist eine der folgenschwersten Veränderungen im
Gesellschaftsrecht.
Letztendlich sollen alle EU-Staaten solch ein Transparenz-Register
einführen und miteinander vernetzt werden. Diese Daten werden - mit
wenigen Einschränkungen - für jeden einsehbar sein. Was eigentlich im
Widerspruch zur DSGVO steht...
Meldefristen
Es gelten in 2022 folgende Meldefristen:
Bis 31.03.2022: AG, SE, KGaA
Bis 30.06.2022: GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft, PartnG
Bis 31.12.2022: OHG, KG und alle anderen Unternehmungen
Die genannten Meldefristen sind strikt einzuhalten: Obwohl eine
Fristverletzung als Ordnungswidrigkeit behandelt wird, drohen
empfindliche Strafen bis zu 150.000 Euro, bei großen Konzernen können
es auch Millionen sein.
Schlimmer noch:
Das Mittelalter kannte die erniedrigende Strafe des Prangers. Dabei
wurden Delinquenten öffentlich aus- und bloßgestellt. Im 21.
Jahrhundert wird er wieder eingeführt - der Zeit entsprechend in
digitaler Form. Demnach werden rechtskräftige Bußgeldbescheide, die
über der Batatellgrenze von 200 Euro liegen auf der Internetseite des
Bundesverwaltungsamts veröffentlicht. Und zwar 5 Jahre lang. Über
Suchmaschinen kann das jeder einsehen. Durchaus kann die Reputation
durchaus beeinträchtigen.
Wie und wo Meldung machen?
Wirtschaftlich Berechtigte mit Bezug zu Deutschland müssen sich auf der offiziellen Plattform Transparenzregister.de registrieren und dann die Eintragungen vornehmen.
Übrigens müssen auch ausländische Unternehmen wirtschaftliche
Berechtigte melden, wenn Eigentum an einer Gesellschaft oder
Grundeigentum in Deutschland vorhanden ist.
Wer sich mit der Meldung nicht selbst befassen will, weil vielleicht
die Beteiligungsverhältnisse kompliziert sind oder auch, weil er/sie
möglicherweise nicht sicher ist, ob eine Registrierung überhaupt
erforderlich ist, kann einen Dienstleister in Anspruch nehmen.
Hierbei empfiehlt sich z.B. die Kanzlei SBS LEGAL PartG
Die Kosten sind mit
300 Euro Festpreis bei bis zu 2 Gesellschaftern sowie 450 Euro bei 3
und mehr Gesellschaftern recht moderat. Nähere Informationen auf dieser
Seite:
Vom Transparenzregister zum Vermögensregister
Die EU-weite Verwirklichung des Transparenzregisters wird der
EU-Kommission auch die Arbeit erleichtern, das geplante
Vermögensregister in der Europäischen Union einzuführen.
Vor kurzem wurde zwar erst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben,
aber das Transparenzregister macht ja die Vorarbeit und kann als
Blaupause für das Vermögensregister dienen - was letztendlich dazu
führen wird, dass die EU-Bürger effizienter mit Steuern und Angaben
belastet werden können.
Laut Ausschreibung für die Machbarkeitsstudie will die EU all diese Daten wissen: „Es
soll untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen des
Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust-
und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.)
verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden
können.“ Zudem soll untersucht werden, ob man auch Daten über
weitere Vermögenswerte wie Kryptowährungen, Kunstwerke,
Immobilien und Gold in das Register aufzunehmen kann. - Fehlt
eigentlich nur dass, dass man seinen Bargeldbestand melden soll...
Die EU, die sonst so gerne Milliarden-Bußgelder gegen Datenkraken wie
wie Google und Facebook verhängt würde somit selbst zu einem riesigen
Daten-Ungeheuer werden. Ein Vermögensregister für 500 Millionen
EU-Bürger ist einfach unverhältnismäßig, wenn es mit der Bekämpfung von
Terrorismus, Geldwäsche und sonstigee Finanzkriminalität begründet wird.
Der wahre Grund dürfte sein, dass die EU sich die Voraussetzung für
(umfangreiche bzw. wiederholte?) Enteignungen schaffen will, um die
Staatshaushalte auszugleichen. Zumindest vorübergehend, bis das
Schuldenmachen wieder von vorne beginnt!
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