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Noch mehr Überwachung
Vom Transparenzregister zum Vermögensregister



Zum 01.08.2021 wurden neue Regelungen zum Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) eingeführt. Damit sollen die Eigentümer und sonstigen wirtschaftlich Berechtigten, alle direkten und indirekten Gesellschafter offengelegt werden. Betroffen sind juristische Personen wie AG, GmbH, KGaA, SE, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft, Partnerschaft, Stiftungen, Vereine, ebenso eingetragene Personengesellschaften wie die OHG, KG (einschließlich GmbH & Co. KG), Trusts und nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist, sowie Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur oder Funktion entsprechen. Es ist eine der folgenschwersten Veränderungen im Gesellschaftsrecht.

Letztendlich sollen alle EU-Staaten solch ein Transparenz-Register einführen und miteinander vernetzt werden. Diese Daten werden - mit wenigen Einschränkungen - für jeden einsehbar sein. Was eigentlich im Widerspruch zur DSGVO steht...

Meldefristen
Es gelten in 2022 folgende Meldefristen:
Bis 31.03.2022: AG, SE, KGaA
Bis 30.06.2022: GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft, PartnG
Bis 31.12.2022: OHG, KG und alle anderen Unternehmungen

Die genannten Meldefristen sind strikt einzuhalten: Obwohl eine Fristverletzung als Ordnungswidrigkeit behandelt wird, drohen empfindliche Strafen bis zu 150.000 Euro, bei großen Konzernen können es auch Millionen sein.

Schlimmer noch:
Das Mittelalter kannte die erniedrigende Strafe des Prangers. Dabei wurden Delinquenten öffentlich aus- und bloßgestellt. Im 21. Jahrhundert wird er wieder eingeführt - der Zeit entsprechend in digitaler Form. Demnach werden rechtskräftige Bußgeldbescheide, die über der Batatellgrenze von 200 Euro liegen auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts veröffentlicht. Und zwar 5 Jahre lang. Über Suchmaschinen kann das jeder einsehen. Durchaus kann die Reputation durchaus beeinträchtigen.

Wie und wo Meldung machen?
Wirtschaftlich Berechtigte mit Bezug zu Deutschland müssen sich auf der offiziellen Plattform Transparenzregister.de registrieren und dann die Eintragungen vornehmen.
Übrigens müssen auch ausländische Unternehmen wirtschaftliche Berechtigte melden, wenn Eigentum an einer Gesellschaft oder Grundeigentum in Deutschland vorhanden ist.

Wer sich mit der Meldung nicht selbst befassen will, weil vielleicht die Beteiligungsverhältnisse kompliziert sind oder auch, weil er/sie möglicherweise nicht sicher ist, ob eine Registrierung überhaupt erforderlich ist, kann einen Dienstleister in Anspruch nehmen.
Hierbei empfiehlt sich z.B. die Kanzlei SBS LEGAL PartG
Die Kosten sind mit 300 Euro Festpreis bei bis zu 2 Gesellschaftern sowie 450 Euro bei 3 und mehr Gesellschaftern recht moderat. Nähere Informationen auf dieser Seite:

Vom Transparenzregister zum Vermögensregister
Die EU-weite Verwirklichung des Transparenzregisters wird der EU-Kommission auch die Arbeit erleichtern, das geplante Vermögensregister in der Europäischen Union einzuführen.
Vor kurzem wurde zwar erst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, aber das Transparenzregister macht ja die Vorarbeit und kann als Blaupause für das Vermögensregister dienen - was letztendlich dazu führen wird, dass die EU-Bürger effizienter mit Steuern und Angaben belastet werden können.

Laut Ausschreibung für die Machbarkeitsstudie will die EU all diese Daten wissen: „Es soll untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können.“ Zudem soll untersucht werden, ob man auch Daten über weitere  Vermögenswerte wie Kryptowährungen, Kunstwerke, Immobilien und Gold in das Register aufzunehmen kann. - Fehlt eigentlich nur dass, dass man seinen Bargeldbestand melden soll...

Die EU, die sonst so gerne Milliarden-Bußgelder gegen Datenkraken wie wie Google und Facebook verhängt würde somit selbst zu einem riesigen Daten-Ungeheuer werden. Ein Vermögensregister für 500 Millionen EU-Bürger ist einfach unverhältnismäßig, wenn es mit der Bekämpfung von Terrorismus, Geldwäsche und sonstigee Finanzkriminalität begründet wird.
Der wahre Grund dürfte sein, dass die EU sich die Voraussetzung für (umfangreiche bzw. wiederholte?) Enteignungen schaffen will, um die Staatshaushalte auszugleichen. Zumindest vorübergehend, bis das Schuldenmachen wieder von vorne beginnt!


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