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Sind steuerliche Selbstanzeigen heute noch möglich?

AIA steht für Allgemeiner Informationsaustausch in Steuersachen. Seit 30.09.2017 tauschen viele Staaten die Daten zu Konten und Erträgen untereinander aus (wer nicht mitmacht, steht hier). Durch den Datenaustausch steigt das Entdeckungsrisiko erheblich. Es stellt sich daher die Frage, ob auch jetzt noch Selbstanzeigen möglich sind, um Strafen zu verhindern oder zu mildern.

Die Vernetzung der Menschen, der Unternehmen und der Behörden geschieht weltweit immer schneller. Davon profitieren - manche werden sagen leider - auch die Steuerbehörden. Ein
Bankgeheimnis gibt es praktisch nirgendwo mehr.

Somit wird es für den einheimischen Fiskus immer leichter, ausländische Kapitalanlagen zu entdecken. Die Meldepflicht umfasst nicht nur Konten natürlicher Personen, sondern auch von Unternehmen.

Es werden damit nicht nur Vermögen und Erträge sichtbar, vielmehr kommt auch ans Licht, wer wirtschaftlicher Eigentü­mer von Treuhandfonds und Stiftungen im Ausland ist.


Was wird bei Steuerhinterziehung fällig?
Auf die hinterzogene Steuersumme müssen 6% p.a. Verzugszinsen gezahlt werden. Verzugszinsen sind sofort fällig.
Liegt die Hinterziehungssumme über 25.000 Euro (§§ 235, 398a), wird seit 1.1.2015 zusätzlich ein Strafzuschlag von 10% fällig (früher 5%).
Ab 100.000 Euro steigt der Zuschlag auf 15%.
Und ab einem Hinterziehungsbetrag von 1 Million Euro sind es sogar 20%!

Noch eine drastische Erhöhung gilt seit 2015: Der Zeitraum, für den Angaben offengelegt werden müssen, verdoppelt sich von 5 auf 10 Jahre.

Der Zuschlag muss innerhalb einer angemessenen Frist bezahlt werden, die die Strafverfolgungsbehörde festsetzt. Lässt man diese Frist unbezahlt verstreichen, tritt keine Strafbefreiung ein.
Etwas unfair ist die gesetzliche Regelung, dass es keine Rückerstattung des Strafzuschlages gibt, wenn im Strafverfahren keine Strafbefreiung gewährt wird... Auf die Geldstrafe kann die Zahlung aber angerechnet werden.
Anstifter, Mittäter oder Gehilfen zur Steuerhinterziehung können nur dann Strafbefreiung erhalten, wenn sie ihrerseits den anteiligen Strafzuschlag bezahlt haben.

Die möglichen Haftstrafen
Wird eine Steuerhinterziehung entdeckt, bevor der Steuerpflichtige eine Selbstanzeige erstattet hat, drohen zusätzlich zu den o.g. Verzugszinsen empfindliche Geld- und Haftstrafen.

  • hinterzogene Steuer bis 50.000 Euro: nur Geldstrafe
  • hinterzogene Steuer von mehr als 50.000 Euro: Haftstrafe bei besonders schwerer Steuerhinterziehung, ggf. Aussetzung zur Bewährung    
  • hinterzogene Steuer von mehr als 1 Mio. Euro: Freiheitsstrafe und öffentliche Hauptverhandlung zwingend (kein Strafbefehl möglich)

Die Höhe der Haftstrafe variiert je nach den Umständen des Einzelfalls. Die Hinterziehung von Steuern ist in Deutschland eine Steuerstraftat, die nach § 370 der Abgabenordnung (AO) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird. In besonders schweren Fällen besteht die Ahndung in Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Auch der Versuch ist strafbar.
Straffreiheit tritt ein, wenn der Täter sich selbst anzeigt, bevor die Finanzbehörde die Ermittlungen beginnt und die hinterzogene Steuer innerhalb einer von der Finanzbehörde zu setzenden Frist nachentrichtet (§ 371 Abs. 3 AO).

Wenn jemand von diesem Szenario betroffen ist, könnte es sinnvoll sein, bisher unversteuerte ausländische Einkünfte gegenüber dem Fiskus offenzulegen.

Ob dies auch nach dem Start des automatischen Informationsaustauschs noch mit dem gewünschten Ziel der Straffreiheit möglich ist, haben ­Experten der
Ecovis-Steuerberatungsgesellschaft aus Deutschland, Liechtenstein und der Tschechischen Re­publik mit Unterstützung der Kollegen von LeitnerLeitner aus Österreich und SF & Partner aus der Schweiz untersucht.

Die interessanten Ergebnisse für betroffene natürliche Personen und Unternehmen aus
  • Deutschland
  • Österreich
  • Tschechien
  • der Schweiz
  • und Liechtenstein
wurden in einer 32-seitigen Broschüre zusammengefasst, die Sie über folgenden Link kostenlos herunterladen können:




Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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