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Die 4 Vorteile, die ein Gläubigervergleich hat gegenüber einer Insolvenz

 
Ein Vergleich mit den Gläubigern hat erhebliche Vorteile gegenüber einer Privat-Insolvenz (für Privatleute) oder einer Regelinsolvenz (für Geschäftsleute). Daher sollte immer geprüft werden, ob ein Gläubigervergleich eine Aussicht auf Erfolg hat.

Denn so lassen sich die Schulden nicht nur reduzieren, sondern man vermeidet ein langwieriges Insolvenzverfahren mit jahrelangen negativen Nachwirkungen.

Dies sind die 4 Vorteile eines Gläubigervergleichs:

1. Unabhängigkeit von Pfändungsgrenzen und Laufzeit der Ratenzahlung
Die Pfändungsfreigrenzen steigen meist Jahr für Jahr. Die neueste Tabelle können Sie beispielsweise hier studieren: https://www.hartziv.org/pfaendungstabelle/, um zu sehen, wie viel Ihnen gepfändet werden könnte.

Wenn Ihr Monatseinkommen netto 1.800 Euro beträgt und Sie nicht unterhaltspflichtig sind, müssen Sie bei einem Insolvenzverfahren 278,40 € an Ihre Gläubiger abtreten (siehe o.g. Pfändungstabelle).

Wenn Sie sich aber außergerichtlich einigen, müssen Sie nur die vereinbarte Rate zahlen.

Bei einem Vergleich ist vorteilhaft, dass sie a) weniger anbieten können als die gesetzliche Rate laut Pfändungstabelle. Wenn Sie geschickt verhandeln, geht der/die Gläubiger darauf ein.
Und b) ändert sich nichts an der vereinbarten Rate und dem Gesamtbetrag, sollten Sie später mehr verdienen oder einen zusätzlichen Nebenjob haben. Im Insolvenzverfahren dagegen werden Mehrverdienste auch berücksichtigt.

Bei einer Vergleichverhandlung kann oft auch die Gesamtforderung reduziert werden, indem der Gläubiger auf einen Teil verzichtet.

2. Vermeidung der öffentlichen Bekanntmachung
Bereits wenn ein Insolvenzverfahren beantragt wird, veröffentlicht das Insolvenzgericht diese Information. Da Insolvenz-Bekanntmachungen für jeden einsehbar sind, ist auch jeder über Ihre finanzielle Situation informiert.
Die Bekanntmachungen erfolgen online auf https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/


3. Löschung der Schufa-Einträge
Durch einen Gläubiger-Vergleich besteht die Chance, die Einträge bei der Schufa und weiteren Wirtschaftsauskunftsdateien schneller löschen zu lassen. Je nach Verhandlungsgeschick unter Umständen sogar sofort.

Bei einem normalen, gesetzlichen Insolvenzverfahren sind die Negativmerkmale meist noch bis zu 3 Jahre nach Abschluss der Wohlverhaltensphase (7 Jahre) in der Schufa!

4. Die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren entfallen
Die Höhe der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren sind nicht unerheblich. Sie betragen in der Regel zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Im Insolvenzverfahren kann zwar beantragt werden, die Gerichtskosten zu stunden, aber bezahlt werden müssen sie auf jeden Fall.

Bei einem Gläubigervergleich entfallen sie natürlich komplett.





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