Steuern zahlen auf nicht genutzten
Kreditrahmen? Heutzutage scheint die staatliche Steuergier alles möglich zu machen:
Uns
liegen Warnungen aus dem Bankensektor vor, dass sogar nicht genutzte
Kreditrahmen als „Guthaben“ gewertet werden und ebenfalls teilenteignet
werden könnten.
Wenn
Sie
beispielsweise bei Ihrer Bank einen Kreditrahmen von 100.000 Euro und
diesen mit
10.000 Euro ausgenutzt haben, könnten die verfügbaren 90.000 Euro als
Guthaben
gewertet werden.
Ihrem
Konto wurden dann bei 10% „Sonderabgabe“ = Enteignung,
9.000 Euro abgebucht werden – ohne ihre
Zustimmung und „an einem Wochenende“
(Siehe
Zitat des damaligen Finanzministers Wolfgang Schäuble: „Bankeinlagen
sind eine sensible Sache. Daher macht man das am Wochenende.“
So geschah es dann auch anno 2013 bei der Teilenteignung von Bankkunden in Zypern.
Die EU verrät damit
aber auch die Zusage einer „Einlagensicherung“, denn diese wird nur bei einer Bankenpleite schlagend – nicht
aber bei
staatlich diktierten „Sondersteuern“!
(Quelle:
inter info, gelesen in Geldbrief)