Haben
Sie in
der Zeit vom 01.01.2005 und 31.12.2011 Bearbeitungsgebühren für Kredite
bezahlt? Dann können Sie diese zurückfordern!
Aber
schnell müssen Sie sein, denn zum 31.12.2014 verjähren diese
Kreditgebühren.
Möglich
ist dies durch die neuen BGH-Urteile XI ZR 348/13 und XI ZR17/14.
Grundsätzlich
alle von Banken erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren sind von dem
Urteil
betroffen.
Schon
im Mai 2014 hatte der BGH Bearbeitungsgebühren für
Verbraucherkredite für unzulässig erklärt (XI ZR405/12 und XI ZR
170/13).
Demnach
sind diese Gebühren kein Entgelt für eine gesonderte Leistung, weshalb
sie
nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. Denn Kreditinstitute sind
gesetzlich
verpflichtet, die Bonität eines Kreditnehmers zu prüfen. Die von ihm zu
erbringende Gegenleistung ist der zu zahlende Zins und mehr nicht laut
Bundesgerichtshof.
Die
Verbraucherzentrale Bayern stellt hierfür ein formgerechtes
Musterschreiben zur
Verfügung, das Sie hier ausdrucken können: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/mediabig/231348A.pdf
Achtung!
Falls Ihre Bank trotz BGH-Urteile die Rückerstattung der
Kreditbearbeitungsgebühren verweigert, müssen Sie verjährungshemmende
Maßnahmen
ergreifen. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage oder durch
Einschaltung
eines Banken-Ombudsmannes (letzteres ist kostenlos).
Hierzu gibt es nähere Infos über
diesen Link: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/media217752A
AUCH
INTERESSANT:
Die Kredittricks der Banken
Der Schufa-freie Geld-Notruf