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Der richtige Umgang mit dem Gerichtsvollzieher

Wie man Pfändungen vermeidet
Eine Pfändung ist ein Instrument aus dem Repertoire der Zwangsvollstreckung. Jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme muss der Gläubiger selbst in die Wege leiten, nicht das Gericht.
Es gibt eine ganze Reihe von Pfändungen:
  • Lohnpfändung
  • Gehaltspfändung
  • Kontopfändung
  • Sachpfändung (bewegliche Wertgegenstände)
  • Taschenpfändung (Bargeld)
  • Immobilien-Zwangsversteigerung
Pfändungen sind ausnahmslos von einem Gerichtsvollzieher durchzuführen. Er spielt also eine wichtige Rolle bei allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Daher sollte der Umgang mit ihm ein freundlich-respektvoller sein. Nicht allein, weil er als Beamter nur seine Pflicht tut, sondern auch weil Kooperation die Lage des Schuldners erleichtern kann.

Zunächst müssen Sie wissen, dass der GV seine Besuche nicht anmelden muss. Dennoch sollte man ihm den Zutritt in die Wohn- oder Büroräume nicht verwehren. Denn nach zwei vergeblichen Versuchen darf er sich gewaltsam Zutritt verschaffen. Das hat zur Folge, dass sich Ihre Kosten weiter erhöhen. Das bedeutet aber auch, dass er sich in Ihren Räumen ungestört umsehen und pfänden kann, falls gerade niemand anwesend ist. Dabei könnten Dinge beschlagnahmt werden, die vielleicht Dritten gehören, wodurch Ihnen Unannehmlichkeiten und Papierkrieg entstehen.

Auch können dem Gerichtsvollzieher Bank- und Arbeitgeber-Unterlagen in die Hände fallen, wodurch äußerst unangenehme Konten- und Lohnpfändungen früher als notwendig eintreten. Seine Fragen nach Konto und Arbeitgeber müssen noch nicht beantwortet werden. Das sind Angaben, die Sie erst in der Eidesstattlichen Versicherung machen müssen.

Muss ich den Gerichtsvollzieher in meine Wohnung lassen?
Rein rechtlich ist es so, dass Sie den Gerichtsvollzieher beim ersten Mal nicht in Ihre Wohnung lassen müssen.
Erlauben Sie das aber beim zweiten Besuch ebenfalls nicht oder steht er ganz einfach vor verschlossener Tür, weil niemand da ist, kann er eine so genannte Durchsuchungsanordnung erwirken und sich einen Schlüsseldienst holen (ggf. auch die Polizei) und sich somit gewaltsam Zutritt verschaffen. Die dadurch entstandenen Kosten hat der Schuldner zu tragen.
Außerdem kann er sich in Ruhe umsehen und Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen finden sowie Bankunterlagen.

! TIPP Sind Sie jedoch anwesend, kann er nicht in Ihren Unterlagen schnüffeln, und seine Fragen nach Arbeitgeber und Bankverbindung brauchen Sie auch nicht zu beantworten (was viele Schuldner nicht wissen!). Nützen wird es Ihnen aber nichts. Denn das neue Zwangsvollstreckungsrecht macht es ihm sehr einfach, Auskünfte einzuholen (z.B. Bundesamt für Finanzen für Konten und Depots, Deutsche Rentenversicherung für Arbeitsverhältnisse, Kraftfahrt-Bundesamt für auf den Schuldner zugelassene Fahrzeuge usw.). Sie haben ihn nur verärgert, können aber etwaige Pfändungen von Konten, Gehalt oder Sachen nicht verhindern.

Wie Sie den Gerichtsvollzieher umpolen
Ein Gerichtsvollzieher ist ein Zwitter – beruflich gesehen. Er ist halb Beamter, halb Selbstständiger – eine eigenartige Kombination. Ein Gerichtsvollzieher ist aber viel menschlicher, als allgemein angenommen wird:
! TIPP Wer einen Gerichtsvollzieher freundlich behandelt, erhält das Leben viel weniger schwer gemacht. Mehr noch: der Schuldner kann von ihm so manchen guten Tipp bekommen, der ihm in seiner Finanzklemme weiterhilft. Man kann ihn sozusagen umpolen. Dies ist zumindest die Erfahrung von Stefan Angehrn, die er u.a. in seinem lesenswerten Buch „Plan B. Wie man seine Schulden auf null bringt“ beschreibt. Der Autor muss es wissen: Es hat es fertig gebracht, Ende der 90er Jahre als erster Schweizer Boxweltmeister zu werden. Dennoch hatte er am Ende seiner Karriere 424.000 Schweizer Franken Schulden.
Zitat: „Sie sollten ihn in die Wohnung bitten und Sie dürfen ihm gern auch einen Kaffee anbieten – denn Gerichtsvollzieher können die besten Freunde eines Schuldners werden und wertvolle Ratgeber dazu. Schenken Sie dem Gerichtsvollzieher immer reinen Wein ein und vergessen Sie nicht: Der Mann tut nur seinen Job und ist nicht Ihr Gläubiger. Er hat schon Tausende Schuldner gesehen und reagiert auf Leute, die ihm seinen Beruf nicht schwer machen, mit Zuvorkommendheit. Wenn Sie es richtig anstellen, kriegen Sie von ihm so gute Tipps wie von keinem Schuldnerberater.“

Die neuen Rechte des Gerichtsvollziehers
Inzwischen hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetze beschlossen, die das Zwangsvollstreckungsrecht modernisieren. Dabei werden den Gerichtsvollziehern erweitere Möglichkeiten und Rechte zugestanden werden.
Welche das sind, können Sie hier nachlesen.





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