Der richtige Umgang mit dem Gerichtsvollzieher
Wie man Pfändungen vermeidet
Eine Pfändung ist ein Instrument aus dem Repertoire der
Zwangsvollstreckung. Jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme muss der
Gläubiger selbst in die Wege leiten, nicht das Gericht.
Es gibt eine ganze Reihe von Pfändungen:
- Lohnpfändung
- Gehaltspfändung
- Kontopfändung
- Sachpfändung (bewegliche Wertgegenstände)
- Taschenpfändung (Bargeld)
- Immobilien-Zwangsversteigerung
Pfändungen sind
ausnahmslos von einem Gerichtsvollzieher durchzuführen. Er spielt also
eine wichtige Rolle bei allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Daher
sollte der Umgang mit ihm ein freundlich-respektvoller sein. Nicht
allein, weil er als Beamter nur seine Pflicht tut, sondern auch weil
Kooperation die Lage des Schuldners erleichtern kann.
Zunächst müssen Sie wissen, dass der GV seine Besuche nicht anmelden
muss. Dennoch sollte man ihm den Zutritt in die Wohn- oder Büroräume
nicht verwehren. Denn nach zwei vergeblichen Versuchen darf er sich
gewaltsam Zutritt verschaffen. Das hat zur Folge, dass sich Ihre Kosten
weiter erhöhen. Das bedeutet aber auch, dass er sich in Ihren Räumen
ungestört umsehen und pfänden kann, falls gerade niemand anwesend ist.
Dabei könnten Dinge beschlagnahmt werden, die vielleicht Dritten
gehören, wodurch Ihnen Unannehmlichkeiten und Papierkrieg entstehen.
Auch können dem Gerichtsvollzieher Bank- und Arbeitgeber-Unterlagen in
die Hände fallen, wodurch äußerst unangenehme Konten- und
Lohnpfändungen früher als notwendig eintreten. Seine Fragen nach Konto
und Arbeitgeber müssen noch nicht beantwortet werden. Das sind Angaben,
die Sie erst in der Eidesstattlichen Versicherung machen müssen.
Muss ich den Gerichtsvollzieher in meine
Wohnung lassen?
Rein
rechtlich ist es so, dass Sie den Gerichtsvollzieher beim ersten Mal
nicht in
Ihre Wohnung lassen müssen.
Erlauben
Sie das aber beim zweiten Besuch ebenfalls nicht oder steht er ganz
einfach vor
verschlossener Tür, weil niemand da ist, kann er eine so genannte
Durchsuchungsanordnung erwirken und sich einen Schlüsseldienst holen
(ggf. auch
die Polizei) und sich somit gewaltsam Zutritt verschaffen. Die dadurch
entstandenen Kosten hat der Schuldner zu tragen.
Außerdem
kann er sich in Ruhe umsehen und Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen finden
sowie
Bankunterlagen.
! TIPP Sind
Sie jedoch anwesend, kann er nicht in Ihren Unterlagen schnüffeln, und
seine
Fragen nach Arbeitgeber und Bankverbindung brauchen Sie auch nicht zu
beantworten (was viele Schuldner nicht wissen!). Nützen wird es Ihnen aber nichts. Denn das neue Zwangsvollstreckungsrecht
macht es ihm sehr einfach, Auskünfte einzuholen (z.B. Bundesamt für
Finanzen für Konten und Depots, Deutsche Rentenversicherung für
Arbeitsverhältnisse, Kraftfahrt-Bundesamt
für auf den Schuldner zugelassene Fahrzeuge usw.). Sie haben ihn nur
verärgert, können aber etwaige Pfändungen von Konten, Gehalt oder
Sachen nicht verhindern.
Wie
Sie den Gerichtsvollzieher umpolen
Ein
Gerichtsvollzieher ist ein Zwitter – beruflich gesehen.
Er ist halb Beamter, halb Selbstständiger – eine eigenartige
Kombination. Ein
Gerichtsvollzieher ist aber viel menschlicher, als allgemein angenommen
wird:
! TIPP Wer einen
Gerichtsvollzieher freundlich behandelt, erhält
das Leben viel weniger schwer gemacht. Mehr noch: der Schuldner kann
von ihm so
manchen guten Tipp bekommen, der ihm in seiner Finanzklemme
weiterhilft. Man
kann ihn sozusagen umpolen. Dies ist zumindest die Erfahrung von Stefan
Angehrn, die er u.a. in seinem lesenswerten Buch „Plan B. Wie man seine
Schulden auf null bringt“ beschreibt. Der
Autor muss es wissen: Es hat es fertig gebracht, Ende der 90er Jahre
als erster
Schweizer Boxweltmeister zu werden. Dennoch hatte er am Ende seiner
Karriere
424.000 Schweizer Franken Schulden.
Zitat: „Sie sollten ihn in die Wohnung bitten und Sie dürfen
ihm gern auch einen Kaffee anbieten – denn Gerichtsvollzieher können
die besten
Freunde eines Schuldners werden und wertvolle Ratgeber dazu. Schenken
Sie dem
Gerichtsvollzieher immer reinen Wein ein und vergessen Sie nicht: Der
Mann tut
nur seinen Job und ist nicht Ihr Gläubiger. Er hat schon Tausende
Schuldner
gesehen und reagiert auf Leute, die ihm seinen Beruf nicht schwer
machen, mit
Zuvorkommendheit. Wenn Sie es richtig anstellen, kriegen Sie von ihm so
gute
Tipps wie von keinem Schuldnerberater.“
Die neuen Rechte des Gerichtsvollziehers
Inzwischen hat der Deutsche Bundestag
zwei Gesetze beschlossen, die das Zwangsvollstreckungsrecht
modernisieren. Dabei werden den Gerichtsvollziehern erweitere
Möglichkeiten und Rechte zugestanden werden.
Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
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