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Die Entschuldung im EU-Ausland
und ihre Vorteile

Die vorteilhafte Rechtslage

Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung (teilweise mit verbundener Wohlverhaltensphase) gibt es grundsätzlich in jedem EU-Land.

Am 31.Mai 2002 hat der Europäische Rat die Verordnung Nr. 1346/2000 erlassen, die für Schuldner von großer Bedeutung ist. Sie besagt, dass jedes Insolvenz-Verfahren, das von einem EU-Land abgewickelt wurde, von jedem anderen EU-Land anerkannt werden muss.

Zuvor schon hatte der Bundesgerichtshof mit seinem Beschluss vom 18.9.2001, Az. IX ZB 51/00, nachzulesen unter:

http://lexetius.com/2001,1245

die gleiche Meinung vertreten und damit deutsche Gerichte, die ausländische Restschuldbefreiungen nicht anerkennen wollten, klar korrigiert.

Informationen über die Insolvenz-Ordnung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten erhalten Sie von der Europäischen Kommission unter:

www.europa.eu

WEITER ZU SEITE 2: Restschuldbefreiung in Frankreich


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