Ein Ausweg aus dieser Situation ist der Verkauf des eigenen Erbteils.
Der deutsche Gesetzgeber sieht ausdrücklich vor, dass jeder Miterbe
seinen Anteil am Gesamtnachlass an Dritte übertragen darf.
Für die
Praxis bedeutet das:
Auch ein kleiner Erbteil kann kurzfristig in
Liquidität umgewandelt werden – unabhängig von den anderen Beteiligten.
Der Erbteilsverkauf bietet gleich mehrere Vorteile. Zum einen
entfällt die Abhängigkeit von oftmals mühsamen Abstimmungen innerhalb
der Erbengemeinschaft.
Zum anderen wird aus einem schwer einschätzbaren
Vermögensposten sofort verfügbare Liquidität. Gerade für Erben, die den
Nachlass weder verwalten noch in jahrelangen Auseinandersetzungen
gebunden sein möchten, ist dies eine pragmatische Lösung.
Speziell in großen Erbengemeinschaften mit vielen Beteiligten zeigt
sich der Nutzen besonders deutlich: Je mehr Miterben beteiligt sind,
desto schwerer werden Einigungen über Verkauf, Verwaltung oder
Modernisierung von Nachlassgegenständen wie Immobilien.
Selbst
Kontoguthaben können nicht aufgelöst werden, wenn nicht alle Miterben
mitwirken und sich einig sein. Wer nur über einen kleinen Anteil
verfügt, hat oft kaum Einfluss auf den Entscheidungsprozess – wohl aber
das Recht, seinen Anteil frei zu veräußern.
Die Plattform www.erbteil-verkauf.de
informiert über rechtliche Grundlagen, Abläufe und Möglichkeiten des
Erbteilsverkaufs. Ziel ist es, Erben einen schnellen Überblick und
praktische Optionen aufzuzeigen, wie sie ihren Anteil sinnvoll verwerten
können – ohne langwierige Streitigkeiten und mit planbarer Liquidität.
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