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Das Märchen von der gesetzlichen Einlagensicherung von Sparguthaben

In der Überschrift verwende ich den Begriff "Märchen". Wenn Sie diesen Artikel zu Ende gelesen haben, ersetzen Sie ihn vielleicht durch "Verarsche"... Machen Sie sich auf ein paar unglaubliche Tatsachen gefasst!

Wie jedes Wirtschaftsunternehmen können auch Banken zahlungsunfähig werden. Die Wirtschaftsgeschichte kennt zahllose Beispiele, auch deutsche Banken blieben von Insolvenz nicht verschont.
Daher wurden die Maßnahmen zum Schutz der Bankguthaben (= Einlagen) ständig erweitert und reformiert. Das aktuellste Beispiel ist die Greensill Bank in Bremen, bei der mehr als 20.500 Anleger mit 2,7 Milliarden Euro zu entschädigen sind. 

Derzeit besteht der Einlagenschutz auf vier Ebenen:

  1. Eigenkapitalvorschriften (da sich im Zuge der seit 2007 bestehenden Finanzkrise bei den Banken ein eklatantes Ungleichgewicht zwischen Eigenkapital und ausgegebenen Darlehen gezeigt hat, sollen die Eigenmittel sukzessive aufgestockt werden).
  2. Gegenseitige Haftung von Bankengruppen (privatwirtschaftliche Banken, genossenschaftliche Banken (Volksbanken und Raiffeisenbanken) sowie Sparkassen etc. haben jeweils eigene Sicherungssysteme)
  3. Einlagensicherung durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
  4. freiwillige Einlagensicherung durch Einlagensicherungsfonds (sog. Feuerwehrfonds)
Die 5. Ebene, die spöttisch genannte "Merkel-Garantie", ist nichts weiter als ein geschickt inszeniertes, aber völlig leeres Politiker-Versprechen ohne gesetzliche Grundlage und rechtliche Verbindlichkeit (auf dem Höhepunkt der weltweiten Finanzkrise im Oktober 2008 versprachen Kanzlerin Angela Merkel und ihr damaliger Finanzminister Peer Steinbrück: "Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind", um einen drohenden Bankrun in Deutschland zu verhindern. Wäre es doch dazu gekommen, wäre die Bunderegierung nie dazu in der Lage gewesen, die damals 565 Milliarden Euro Spareinlagen zu garantieren, denn das wäre fast das Doppelte des Bundeshaushalts gewesen).

Die gesetzliche Einlagensicherung
Sie gilt für:
  • Girokonten (auch von Unternehmen)
  • Sparkonten
  • Sparbriefe
  • Festgeldkonten
  • Tagesgeldkonten
  • Fremdwährungskonten
und zwar bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Bankkunde. Bei Gemeinschaftskonten gilt sie bei gleichberechtigten Kontoinhabern sogar pro Person. Der Anspruch auf Entschädigung ist notfalls vor Gericht einklagbar. Aber ist das realistisch? Nein! Es ist...

rein rechnerisch unmöglich:
Die zweitgrößte Bank in Deutschland ist die Commerzbank mit 15 Millionen Kunden. Die Deutsche Bank hat noch mehr Kunden. Aber rechnen wir konservativ mit einer mittelgroßen Bank, die nur 1 Million Kunden hat. Wenn theoretisch jeder zweite Anspruch auf 100.000 Euro Entschädigung hätte, dann müsste diese Bank 50 Milliarden Euro zur Verfügung stellen - das ist völlig utopisch.

Markus Miller von "Kapitalschutz vertraulich" hat gar errechnet: Wenn bei einem Zusammenbruch des Bankensystems alle Banken zahlungsunfähig werden würden, dann bekäme jeder Bankkunde aus dem Geld, was in den Einlagensicherungen zur Verfügung steht, gerade einmal rund 400 Euro pro ausgezahlt!

Sie sehen: Die Versprechen und Garantienen sind im Ernstfall kaum das Papier wert, auf dem sie stehen. Reine Augenwischerei. Die Sparer und Anleger werden in eine Scheinsicherheit gewiegt.

Vor Gericht...
sind die Aussichten auch nicht besser. Das Klagerecht steht Ihnen - ebenfalls auf geduldigem Papier - zwar zu, aber vor welchem Gericht? Wie viel wollen Sie erstreiten von
einer zahlungsunfähigen Bank? Welchen Sinn macht es, ein Urteil zu bekommen, das Sie nicht vollstrecken können? Und besteht nicht auch die Gefahr, dass die gesetzlichen Grundlagen auf Entschädigung schnell geändert werden?

Wie gesagt beträgt die gesetzlich festgelegte Europäische Einlagensicherung der Banken europaweit 100.000 Euro pro Konto. Doch sogar die Europäische Bankenaufsicht (EBA) gesteht selber ein, dass nur 0,34 % der Bankeinlagen in Deutschland durch die Sicherungssysteme abgesichert sind. Das bedeutet nichts anderes, als dass von je 1.000 EUR Kontoguthaben gerade einmal 3,40 EUR geschützt sind…

Beispiel Zypern
So hat man am Beispiel der Bankenkrise in Zypern gesehen, wie es gemacht wird: An einem Wochenende werden Tatsachen geschaffen - Bankautomaten und Online-Banking funktionieren nicht mehr, die Filialen bleiben am Montag auf unbestimmte Zeit geschlossen und 10 Prozent oder mehr werden ab einer bestimmten Guthabenhöhe (wenn nicht gar von jedem Guthaben) einbehalten.
Dies war ein Testlauf für zukünftige Bankpleiten, bei dem man Erfahrungen sammeln konnte, um es beim nächsten Mal noch perfekter durchzuziehen...

Die Enteignungspläne liegen bereits in den Schubladen
Seit einigen Jahren gibt es eine EU-Richtlinie zur Sanierung von in Schieflage geratenen Banken. Damit sind Sparer schon lange am Risiko ihrer Bank beteiligt. Diese Richtlinie ist mittlerweile in Deutschland im so genannten Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) umgesetzt worden. Das Fatale ist, dass es nicht nur in Deutschland angewendet werden kann, sondern
EU-weit greift, wenn eine Bank in Schieflage gerät und saniert werden muss. Ja, es kommt auch dann zur Anwendung, wenn das Institut wegen hoffnungsloser Überschuldung abgewickelt und aufgelöst werden muss. Weil dabei auf die Kundengelder zugegriffen werden wird, ist es also ein Bankkunden-Enteignungssetz (näheres dazu HIER).

Aktuelle Entwicklungen und Beispiele
Am Beispiel von Österreich ist klar zu erkennen, dass die Schulden der Öffentlichkeit auf die Sparer abgewälzt werden. Die Hälfte der 100.000-Euro-Einlagensicherung kam bisher vom Staat. Nun hat Österreich nach der Milliarden-Pleite der Hypo Alpe Adria Bank nicht nur in diesem speziellen Fall alle Forderungen und vertraglichen Garantien entschädigungslos beseitigt, sondern gleich generell die staatliche Einlagensicherung abgeschafft.

Wieder agiert ein Land als EU-Vorreiter, denn die EU hat auch hierzu eine Richtlinie beschlossen. Über kurz oder lang werden sich auch andere Staaten als Garanten verabschieden. Schon jetzt
garantiert der Staat in Deutschland seit Jahren nicht mehr für ausreichendes Eigenkapital der Sparkassen, was wenig bekannt ist.

In Spanien und Australien ging man noch weiter. Hier wurden bereits Gesetze verabschiedet, die Zwangsabgaben auf Bankguthaben vorsehen.
Seit Sommer 2014 sind es in Spanien 0,03% (der moderate Zinssatz lässt sich leicht jederzeit erhöhen), Australien hat 2015 ebenfalls eine Zwangssteuer auf Sparguthaben eingeführt.

FAZIT
Die gesetzliche Einlagensicherung wird besser dargestellt, alsi sie ist. Bei einer kleinen Bankinsolvenz mag sie noch funktionieren, wenn aber eines der größeren Institute zahlungsunfähig wird, reicht das Vorsorgekapital keinesfalls. Dann werden die Sparer und Anleger selbst in die Haftung genommen.
Oder es werden die Gesetze zu Gunsten der Banken geändert, wie dies z.B. schon vorsorglich mit §89 des Versicherungsaufsichtsgesetzes für die Lebensversicherer gemacht worden ist (mehr dazu HIER).

Was können Sie tun?
Die geschilderten Risiken lassen sich nicht gänzlich ausschließen, aber abmildern. Das Zauberwort heißt "Diversifikation". Das heißt, verteilen Sie Ihre Geldanlagen auf diverse Banken. Und nutzen Sie auch Banken in anderen Ländern. Möglichst auch außerhalb der EU oder zumindest Banken aus Ländern, die nicht den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel haben (z.B. Großbritannien, Schweiz, Norwegen, Kanada usw.).

Übrigens, so schützt sich die Siemens AG: Sie hat eine eigene Banklizenz und kann deshalb ein Konto bei der Europäischen Zentralbank führen. Dort sind Einlagen absolut sicher, denn notfalls wird einfach neues Geld gedruckt...


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