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Die 4 Steuersysteme der Welt

Es gibt knapp 200 souveräne Staaten auf dieser Welt. Die Zahl der Steuersysteme, mit denen sie Ihre Untertanen zur Kasse bitten, ist jedoch viel, viel geringer; im Grunde gibt es nur 4. Zwei sind richtig hart, ein anderes interessant und eine weiteres ist besonders vorteilhaft: Wie Sie bei entsprechender Gestaltung davon persönlich profitieren können, lesen Sie hier:

Residenzbesteuerung
Die meisten Staaten, genauer gesagt 130 Staaten, praktizieren die Residenzbesteuerung, in Europa fast alle. Das Kriterium für die Residenzbesteuerung ist der Wohnsitz. Sobald er in einem solchen Land dauerhaft oder überwiegend (mehr als 182 Tage) genommen wird, wird man – auch als Ausländer – dort steuerpflichtig, und zwar in der Regel mit seinem Welteinkommen.

Nun muss man aber noch untersuchen, ob das Wohnsitzland Außensteuergesetze hat
(CFC Rules = Controlled Foreign Corporation Rules). Fehlen sie, sind, grob gesagt, Einkommen über Auslandsfirmen steuerfrei (die Feinheiten sind in jedem Land unterschiedlich und müssen individuell recherchiert werden). Gibt es CFC Rules, dann ist darin festgelegt, ob eine Offshorefirma im Inland Steuern zahlen muss, wenn der Inhaber sich im Inland aufhält.
Die Mehrheit der Länder mit Residenzbesteuerung haben keine CFC Rules, aber 45 Staaten haben sie, darunter so wichtige wie:
  • Deutschland
  • Österreich
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Großbritannien
  • Italien
  • Portugal
  • Schweden
  • Spanien
  • Ungarn
Interessanterweise hat die Schweiz hat keine Außensteuergesetze. Aber auch:
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Luxemburg
  • Irland
  • Niederlande
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Tschechien
Außereuropäische Länder ohne CFC Rules sind unter anderem:
  • Chile
  • Ecuador
  • Hong Kong
  • Indien
  • Kolumbien
  • Malaysia
  • Mauritius
  • Panama
  • Paraguay
  • Philippinen
Um die Sache kompliziert zu machen, gibt es aber auch Staaten ohne CFC Rules, wo man trotzdem Einkommenssteuern auf das Welteinkommen abführen muss. Um das zu vermeiden, sollte man Länder wählen, die Auslandseinkommen grundsätzlich nicht besteuern, beispielsweise Paraguay oder die Philippinen.
Mehr Details über Länder mit sehr strikten, weniger strikten und laschen Au
ßensteuergesetzen finden Sie auf dem Blog staatenlos.ch.

Inlandsbesteuerung
Etwa 40 Staaten praktizieren die Inlandsbesteuerung oder Territorialbesteuerung. Sie bietet Personen, die ortsunabhängig arbeiten können wie z.B. Berater, Vermittler, Schriftsteller, Komponisten, Graphiker, Programmierer, Internet-Marketer usw., ganz hervorragende Gestaltungsmöglichkeiten.

Bei der Inlands- oder Territorial-Besteuerung wird nur dasjenige Einkommen besteuert, das innerhalb des Wohnsitzlandes generiert wurde. Einnahmen, die man über eine Auslandsfirma (Offshore-Firma mit Sitz z.B. in Panama, Delaware, Hongkong, Belize usw.) generiert, müssen dagegen ganz legal nicht versteuert werden. Denn die juristische Person, also die Offshore-Firma, hat ihren Sitz im Ausland und erzielt ihre Einnahmen und Gewinne im Ausland. Als Offshorefirmen-Inhaber hat man aber Zugriff auf die steuerfreien Auslandseinnahmen und kann sie auch im Inland ausgeben. Ob Ausschüttungen und Dividenden bei der Einkommensteuer deklariert werden müssen, kann eventuell möglich sein und muss vor Ort abgeklärt werden.

Aber Achtung! Einnahmen z.B. eines Internet-Marketers, Honorare eines Freiberuflers usw. gelten als Inlands-Einkommen, auch wenn seine Kunden im Ausland sitzen, seine Ebooks beispielsweise in Deutschland verkauft werden etc. Denn weil er keine Offshorefirma davor geschaltet hat, ist die Person selbst steuerpflichtig, wenn sie sich mehr als 182 Tage im Jahr im Gastland aufhält. Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen. Beispielsweise in Paraguay und den Philippinen ist keine Offshorefirma notwendig. Beachten Sie aber, dass sich die gesetzlichen Grundlagen in die eine wie die andere Richtung kurzfristig ändern können und Sie deshalb den aktuellen Stand Ihres Wunschlandes recherchieren müssen.

Die Territorial-Besteuerung wird u.a. in folgenden Ländern angewandt:
  • Georgien
  • Guatemala
  • Hong Kong
  • Kanalinseln (Jersey, Guernsey, Sark)
  • Malaysia
  • Namibia
  • Nicaragua
  • Panama
  • Paraguay
  • Philippinen
Keine Individual-Besteuerung
Alles sehr kompliziert? Einfacher wird es mit den 23 Staaten, die überhaupt keine direkte Besteuerung ihrer Bürger und Residenten kennen, d.h. hier gibt es vor allem keine persönliche Einkommenssteuer. Auch Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer sind in der Regel nicht vorhanden. Diese Länder finanzieren sich meist durch indirekte Steuern wie Mehrwertsteuer und Zölle. Diese sind in alphabetischer Reihenfolge:
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Bermuda
  • British Virgin Islands (Britische Jungferninseln)
  • Brunei
  • Cayman Islands (Kaiman-Inseln)
  • Katar
  • Kuwait
  • Malediven
  • Monaco
  • Nauru
  • Norfolk-Inseln
  • Oman
  • Pitcairn
  • Somalia
  • St. Barth (Saint-Barthélemy)
  • St. Kitts and Nevis
  • Turks and Caicos
  • Vanuatu
  • Vatikanstaat
  • Vereinigte Arabische Emirate (Dubai etc.)
  • Wallis und Futuna
  • Westsahara
Nähere Infos zu jedem Land siehe Blog staatenlos.ch

Non-Dom-Besteuerung
Die Non-Dom-Besteuerung ist eine angelsächsische Spezialität. Sie gibt es nur in einer Handvoll Ländern, nämlich Großbritannien und ehemaligen britischen Territorien wie Irland, Zypern und Malta.
Sie ist ein Hauptgrund, warum so viele reiche Ausländer ausgerechnet in London leben. Die Einzelheiten über den Non-Dom-Trick lesen Sie kostenfrei in diesem externen Artikel.

Staatsbürger-Besteuerung
Eigentlich gibt es noch ein fünftes Prinzip der Besteuerung, und die Bürger der beiden Staaten, die es anwenden, tun mir eigentlich ein bisschen leid: Die USA und Eritrea besteuern Ihre Untertanen nämlich nach dem Passport-Prinzip. Das heißt: Wer auch immer ein US- bzw. Eritrea-Pass hat, hat gefällig Steuern zu zahlen, selbst wenn er in einer Steueroase lebt. Ein Entrinnen gibt es nur, wenn man die Staatsangehörigkeit wechselt.
Das vielleicht prominenteste Beispiel war Pop-Star Tina Turner, die 2013 die Schweizer Staatsbürgerschaft annahm. Pro Jahr tun es ihr rund 3.000 Amerikaner nach, die im Ausland leben. Sie zahlen lieber die inzwischen auf 2.350 Dollar gestiegene Pass-Rückgabe-Gebühr…
Dennoch ist der amerikanische Fiskus hartnäckig: Nach dem Wechsel muss man noch 10 Jahre lang US-Steuererklärungen abgeben…
Und noch etwas macht den US-Fiskus mehr als unsympathisch: Auch nach beendeter US-Staatsbürgerschaft  bleibt die Erbschaftssteuerschuld bestehen, falls der Erbe ein US-Amerikaner ist…

Totale Steuerfreiheit als Perpetual Traveller
Ein Perpetual Traveller ist wörtlich übersetzt ein „ständig Reisender“. Zugrunde liegt die Tatsache, dass Touristen in keinem Land der Welt eine Steuerpflicht auslösen, auch nicht in einem Hochsteuerland. Das bedeutet aber nicht, dass man permanent auf Achse sein muss. Schon drei Orte/Länder auf der Welt, die Ihnen zusagen, genügen. Das Prinzip ist in meinem Ebook „Nie mehr Probleme – Wie Ihnen die 5-Flaggen-Strategie ein freies Leben sichert“ ausführlich beschrieben.


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