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Was tun, wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben will?


Wenn die rund 100 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit ihrem Anteil aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, dürfen sie einen sog. Zusatzbeitrag von 8 bis 15 Euro monatlich von ihren Mitgliedern erheben. Inzwischen ist es ein Prozentsatz. Ab 2023 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,3% auf 1,6%. Den Krankenkassen bleibt es selbst überlassen, wie und on sie die Erhöhung umsetzen. Versicherte, deren Beitrag steigt, verfügen über ein Sonderkündigungsrecht, insofern geht der Schuss für viele Krankenkassen nach hinten los und macht das Finanzloch noch größer.

Denn zum einen erleben viele Krankenkassen eine wahre Austrittswelle, weil ihre Versicherten verärgert sind und zu einer Krankenkasse ohne Zusatzbeiträge wechseln.

Zum anderen verursacht die Überwachung des vergleichsweise geringen Geldbeträge erhebliche Verwaltungskosten. Dazu kommt, dass viele Mitglieder nicht zahlen, teils aus Unwissenheit, teils aus Protest. Bei bis zu einer Million Versicherten mussten deshalb Mahnverfahren, teilweise sogar Pfändungen eingeleitet werden. Die Kosten für Inkasso und Vollstreckung übersteigen inzwischen den Nutzen und erhöhen das Defizit.

Die Gesundheitspolitik hat nichts gelernt: Das Krankenhausnotopfer Ende der 1990er Jahre war ein ähnliches Desaster und viele Gelder konnten nie eingetrieben werden.

Ärgerlich ist auch, dass nur wenige Bürger Anspruch auf Befreiung haben – selbst Hartz IV-Empfänger müssen bei vielen Krankenkassen zahlen! Ein Übersicht über die Möglichkeiten zu Befreiung vom Zusatzbeitrag erhalten Sie HIER

Was ist zu tun?
Wer von seiner Krankenkasse eine Aufforderung zu Zahlung des Zusatzbeitrages erhalten hat, sollte schnell handeln, sonst drohen Säumniszuschläge, Mahngebühren und Pfändung, denn die Rechtslage ist eindeutig.

Wer den Betrag nicht in einer Summe zahlen kann, sollte seine Krankenkasse um Ratenzahlung bitten, die in der Regel auch gewährt wird.

Werden Zahlungen längere Zeit ignoriert, leitet die Krankenkasse den Fall an das zuständige Hauptzollamt weiter, dass das gesetzliche Vollstreckungsorgan der Krankenkasse ist. Zahlt der Versicherte weiterhin nicht, können Lohn, Gehalt und Rente gepfändet werden.

Außer der Vermeidung unnötiger Kosten hat die Zahlung der Zusatzbeiträge noch einen ganz enorm wichtigen Grund: Solange sie nicht bezahlt sind, hat der Versicherte auch nicht die Möglichkeit, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und kann somit nicht zu einer Krankenkasse ohne Zusatzbeiträge wechseln. Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit auch, ob für Sie der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung eine Option ist.

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Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS


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