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VOWie man deutsche Immobilien
ohne deutsche Besteuerung verkauft/vererbtRLAGE

Das Finanzamt ist immer dabei: Wer seine deutsche Immobilie verkauft, wird zur Kasse gebeten. Je nach persönlichem Steuersatz können bis zu 42% des Gewinns wieder weg sein; wer Pech hat, zahlt zusätzlich 3% Reichensteuer.

Auch im Erbfall hält das Finanzamt seine unersättliche Hand auf, da hilft auch die per 01.04.2008 erfolgte Reform der Erbschaftssteuer nichts, wobei im Bundesfinanzministerium schon wieder Überlegungen angestellt werden, die Reform zu reformieren – sprich: die Bemessungsgrundlage zu ändern. Setzt sich der Entwurf durch, müssten Erben Immobilien über dem Marktwert (!) versteuern...

Eine solch instinktlose, unkluge, inhumane und Vermögen vernichtende Politik macht mich wütend, so dass es mir eine spitzbübische Freude ist, Ihnen hiermit einen legalen Trick zu verraten, wie Sie ohne deutschen Fiskus vererben oder verkaufen können:

Bei Immobilien greift das Belegenheitsstaatsprinzip nach OECD-Abkommen. Es besagt, egal wer Eigner der Immobilie ist, also auch wenn eine ausländische Gesellschaft Eigentümer ist, steht das Besteuerungsrecht - wie für die Gewinne aus Vermietung oder Verpachtung - bei Verkauf oder Vererben dem Sitzstaat der Immobilie zu, in unserem Fall also Deutschland.

Doch zumindest für letzteres, also für das Verkaufen oder Vererben von Immobilien, gibt es eine rechtlich wasserdichte Lösung des Steuerproblems:

Im ersten Schritt wird eine zyprische Limited mit einziger Betriebsstätte auf Zypern (EU-Mitglied!) gegründet.
Die deutsche Immobilie wird nun günstig an die zyprische Limited verkauft.

Soll die Immobilie nun eines Tages den Eigentümer wechseln, wird nicht die Immobilie selbst verkauft oder vererbt, sondern die Zypern-Limited. Sie bleibt also weiterhin die Eigentümerin der Immobile, es werden lediglich die Anteile der zyprischen Gesellschaft veräußert bzw. vererbt.

Das hat nun steuerlich folgende Konsequenzen bzw. Vorteile:

  • Beim Verkauf der Gesellschaft wird der Gewinn mithin auf Zypern mit maximal 10% besteuert.
    (Bei einem Konstrukt über Österreich oder Liechtenstein bleibt der Verkaufsogar gänzlich steuerfrei)
  • Beim Vererben fällt sogar überhaupt keine Steuer an, da Zypern in diesem Fall keine Erbschaftssteuer kennt.

Der deutsche Fiskus geht gänzlich leer aus, denn im deutschen Grundbuch ist keine Änderung erforderlich, womit auch eine Meldung an das zuständige deutsche Finanzamt entfällt!

Wenn Sie sich für dieses pfiffige Steuersparmodell interessieren, müssen Sie sich an eine international agierende Steueranwaltskanzlei wenden, die Vertragsgestaltung juristisch einwandfrei umsetzen kann.

 


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© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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