Sterbehilfe Österreich
Sterbehilfe per Verfügung? Warum sich ein Blick nach Österreich auch für Deutsche lohnen kann.
Sterbehilfe ist in Deutschland weiterhin ein rechtliches Minenfeld.
Österreich zeigt mit der "Sterbeverfügung" neue Wege auf - auch für
Deutsche eine interessante Option.
Die
Sterbehilfe ist in Deutschland seit Jahrzehnten ein hoch umstrittenes
Thema. Insbesondere das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen
Sterbehilfe, das 2015 in § 217 StGB eingeführt wurde, sorgte für
erhebliche Diskussionen. 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das
Verbot für verfassungswidrig: Jeder Mensch habe ein Recht auf
selbstbestimmtes Sterben, so die Karlsruher Richter.
Trotz dieses Grundsatzurteils bleibt die
Umsetzung schwierig. Organisationen wie Dignitas oder Lifecircle in der
Schweiz bieten unter strengen Auflagen Hilfe beim Suizid an. Diese
Angebote sind jedoch mit erheblichen Kosten verbunden: Der assistierte
Suizid bei Dignitas etwa kann inklusive Mitgliedschaft, Vorbereitung,
Reisekosten und medizinischer Betreuung schnell über 10.000 Euro
kosten. Und das alles in einem anderen Land.
In Deutschland hingegen verweigert das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiterhin
die Herausgabe von Pentobarbital - selbst dann, wenn Betroffene zuvor
auf gerichtlichem Wege versucht haben, ein solches Medikament zu
erstreiten. Das Verwaltungsgericht Köln hat mehrfach entschieden, dass
es in solchen Fällen keine Anspruchsgrundlage gibt. Damit bleibt die
Situation rechtlich wie praktisch blockiert.
Anders sieht es in Österreich aus. Dort trat
2022 das Sterbeverfügungsgesetz in Kraft. Es erlaubt unheilbar Kranken,
ihren Wunsch zu sterben in einer sogenannten "Sterbeverfügung"
festzuhalten. Voraussetzung ist, dass zwei unabhängige Beratungen
erfolgen, darunter zwingend ein ärztliches Aufklärungsgespräch. Die
Umsetzung erfolgt über Apotheken, die dann ein geeignetes Medikament -
meist ebenfalls Pentobarbital - herausgeben.
Allerdings ist auch dieses Modell nicht frei von
Hürden: Die Sterbeverfügung ist nur für unheilbar Erkrankte vorgesehen.
Eine Option für Gesunde, die dennoch selbstbestimmt sterben möchten,
besteht damit weiterhin nicht. Das ist verfassungsrechtlich heikel,
denn: Auch in Österreich gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Leben.
Immerhin: Die Regelung gilt nicht nur für
österreichische Staatsbürger. Auch Deutsche, die in Österreich betreut
werden oder dort Aufenthaltsrecht besitzen, können dieses Verfahren in
Anspruch nehmen.
Deutschland hingegen tut sich weiterhin schwer
mit der gesetzgeberischen Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils.
Verschiedene Gesetzesentwürfe sind bislang gescheitert.
Fazit:
Die Diskussion über das selbstbestimmte Lebensende bleibt aktuell. Die
österreichische Sterbeverfügung ist ein interessanter, aber (noch)
nicht allgemeingültiger Ausweg. Wer vorausschauend planen will, sollte
seine Patientenverfügung um entsprechende Passagen zur Sterbehilfe
ergänzen.
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Vorsorgevollmacht und rechtssichere Testamente finden Sie unter
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Rechtsanwältin van Luijn
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