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Praktische Lösungen gegen Behörden-Ärger, hohe Steuern und für ein Leben in Freiheit (Teil 1)



Haben Sie keine Lust mehr, den Großteil Ihrer Einnahmen dem erwiesenen Schmiergeld-Empfänger Schäuble zu geben? Wollen Sie ein freies Leben führen, Ihre Privatsphäre nicht einfach aufgeben? Aus Deutschland weg womöglich, bevor es linke Gutmenschen in einen islamischen Staat verwandeln wie Frankreich im schaurigen Roman von Michel Huellebecq? Alles ist machbar.

Zum Glück gibt es für jedes große Problem unserer Zeit eine persönliche Lösung. Über die meisten habe ich in „Leben im Ausland“ berichtet. Aber wie das so ist, wird sowas selten gleich umgesetzt und irgendwann vergessen. Das lassen jedenfalls unzählige Mails ahnen, in denen mir Leser Fragen stellen, deren Antworten eigentlich bekannt sein müssten. Hier deshalb im Schnelldurchlauf noch einmal praktische – und natürlich legale – Lösungen zu den wichtigsten Problemen, mit allen nötigen Kontakten.

1. So beenden Sie Ihre Steuerpflicht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Erster Schritt und Voraussetzung für die meisten der im Folgenden genannten Konzepte ist die Beendigung der Steuerpflicht in Ihrem Heimatland. Alle drei genannten Länder besteuern bei ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Bürgern alle weltweit erzielten Einkünfte. Die Steuerpflicht ist an Ihren Wohnsitz geknüpft. Sie endet in der Regel, wenn Sie diesen in ein anderes Land verlegen.

In Deutschland ist alles etwas gieriger zum Nachteil des Bürgers geregelt. Durch das Außensteuergesetz wurden einige zusätzliche Hürden geschaffen. Die vielzitierte Regel mit den 183 Tagen Aufenthalt ist in Deutschland ein weit verbreiteter Irrtum.

Neben dem Wohnsitz ist auch der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend. Als Wohnsitz legt der deutsche Fiskus aus, wenn Sie in Deutschland über eine Wohnung verfügen (Besitz oder Miete), die Sie benutzen und beibehalten werden (längerfristig, mehr als sechs Monate). Das setzt eingerichtete, zum Wohnen geeignete Räume voraus, die den Verhältnissen des Steuerpflichtigen angemessen sind. Keine Wohnung sind Betriebs- oder Geschäftsräume oder einfache Notunterkünfte. Auch ein Hotelzimmer begründet normalerweise keinen Wohnsitz, aber wenn es immer dasselbe in kurzen Zeiträumen ist, eventuell schon.

Haben Sie keine deutsche Wohnung, entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt
Haben Sie so eine Wohnung in Deutschland, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Egal, ob Sie diese nutzen oder nicht. Haben Sie keine, ist der „gewöhnliche Aufenthalt“ entscheidend. Ob dieser vorliegt, prüft der Fiskus nur, wenn Sie keine Wohnung im Inland haben. Entscheidend ist, ob Sie sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Sind Sie zusammenhängend länger als 6 Monate anwesend, wird von einem gewöhnlichen Aufenthalt ausgegangen.

Wenn Sie in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, wohl aber weiterhin wirtschaftliche Interessen im Land wie Einkommen aus Unternehmen oder Vermietung, so sind Sie darauf beschränkt einkommensteuerpflichtig, was im Einzelfall auch ein Nachteil sein kann.
Das ist zu tun:
  • Legen Sie Ihre geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland nieder. Lösen Sie Ihren Wohnsitz auf, indem Sie Ihren Mietvertrag kündigen oder eine eigene Immobilie verkaufen. Vermietung ist prinzipiell möglich, löst aber beschränkte Steuerpflicht aus.
  • Melden Sie Post und Telefon ab, sowie DSL, Kabel-TV, Rundfunk-Zwangsgebühr. Kündigen Sie Mitgliedschaften bei Vereinen, Parteien, Berufsverbänden etc.
  • Melden Sie sich auf Ihrem Einwohnermeldeamt ab. Meist wird im Formular nach Ihrer neuen Adresse gefragt. Tragen Sie ein EU-Land wie Spanien oder Italien ein. Wenn Sie dort eine Adresse haben, können Sie sie nennen. Es gibt keine deutsche Meldepflicht im Ausland und keine gesetzliche Pflicht, Ihren nächsten Umzug einer deutschen Behörde zu melden.
Worauf bei Bankkonto und Krankenversicherung zu achten ist
  • Die Abmeldung bei Ihrem Finanzamt macht am besten Ihr Steuerberater. Begründung: Wegzug ins Ausland. Für offene Vorgänge brauchen Sie eine Zustelladresse in Deutschland. Am besten die Ihres Steuerberaters, den Sie ohnehin noch einige Zeit brauchen, um die letzten Erklärungen und sonstige Vorgänge abzuwickeln.
  • Kündigen Sie alle Versicherungen. Bedenken Sie, dass Ihre Krankenversicherung nicht automatisch im Ausland weiter zahlt. Sind Sie privat versichert, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Versicherungsschutz auch an Ihrem neuen Wohnsitz im Ausland gilt. Kündigen Sie, sobald Sie im Ausland eine bessere und preiswertere Lösung gefunden haben.
  • Wenn Sie in Deutschland weiter regelmäßige Zahlungen haben, können Sie erst mal Ihr deutsches Bankkonto beibehalten. Ersparnisse, Wertpapier-Depots etc. könnten Sie theoretisch in Deutschland lassen. Als künftiger Steuerausländer ohne deutschen Wohnsitz sind Erträge aus Ihrem Vermögen nicht mehr im Land steuerpflichtig. Persönlich würde ich ein Konto außerhalb des Euroraumes aus mehreren Gründen für sinnvoller halten.
Nähere Einzelheiten, Infos und Hinweise zur Abmeldung aus Deutschland finden Sie in älteren Ausgaben von „Leben im Ausland“ oder im aktualisierten Report „Raus aus der Tretmühle“.

Perpetual Traveller: Der Königsweg für ein Leben ohne Steuern und Ärger
2. Wie sich sich als „Perpetual Traveller“ nie mehr über hohe Steuern, überflüssige Vorschriften, nutzlose Behörden, geldgierige Politiker und sture Bürokraten ärgern

Das ist das zentrale Thema meiner gesamten Webseite. Es würde diesen Rahmen sprengen, das Konzept des Perpetual Traveller in allen Details zu erklären, deshalb hier nur das Wichtigste – und gleich eine Entwarnung: Auch wenn der englische Begriff, für den es keine vernünftige Übersetzung gibt, das Gegenteil andeutet, müssen Sie deswegen keineswegs ständig auf der Reise sein.

So geht’s:
  • Fangen Sie einfach damit an, dass Sie sich auf der ganzen Welt drei oder vier Orte in verschiedenen Ländern suchen, wo es Ihnen gefällt und wo Sie es gerne drei Monate lang aushalten – und das womöglich jedes Jahr. Mieten oder kaufen Sie sich an jedem dieser Orte eine Ferienwohnung, die Sie drei Monate im Jahr selbst nutzen und, wenn Sie das Geld brauchen, neun Monate vermieten. Auf diese Weise halten Sie sich überall nur als Tourist auf. Das heißt für Sie: keine Steuerpflicht (außer örtliche Steuern auf Ihre Wohnung), kein Papierkram, nicht der geringste Kontakt mit Behörden aller Art.
  • Das zweite Prinzip des Perpetual Traveller ist es, dass Sie jeden Ärger vermeiden, indem Sie die unterschiedlichen Bereiche Ihres Lebens auf verschiedene Länder verteilen. Das heißt:
  • Nicht in dem Land leben, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben – und wo Ihre persönlichen Daten von Geburt an in unzähligen Computern gespeichert sind.
  • Nicht in dem Land bzw. den Ländern durch Arbeit auffallen, wo Sie sich regelmäßig aufhalten. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten, die Sie zuhause per Telefon oder Internet erledigen.
  • Sie sind nicht finanziell unabhängig? Dann suchen Sie sich ein ortsunabhängiges Einkommen. Als Berater, im Außenhandel oder Internet. Wenn Sie zum Schreiben der Rechnungen eine Firma brauchen, dann gründen Sie diese in einem unkomplizierten Drittland, in welchem Sie sich selbst nie länger aufhalten.
  • Nie Ihr Vermögen in den Ländern auf die Bank legen, wo Sie sich regelmäßig aufhalten oder wo Ihre Firma sitzt. Je nach Höhe Ihrer Ersparnisse suchen Sie sich eine oder mehrere Banken in Ländern, in denen Sie sonst keine Aktivitäten entfalten. Ohne deutschen Wohnsitz sind sogar bestimmte Banken in der Schweiz wieder eine gute Option. (Literaturtipp in diesem Zusammenhang: Offshore Banken – Weil Dein Geld dir gehört) An Ihren Wohnorten eröffnen Sie nur Konten fürs Taschengeld und die Verbraucher-Rechnungen.
Soweit das Prinzip und zwar sehr vereinfacht. Sie können sich vorstellen, dass es zu all diesen Punkten unzählige Details zu beachten gibt. Dazu verweise ich hier auf unsere Reporte „Raus aus der Tretmühle“ (Kurzfassung) oder das ausführliche Paket der Perpetual Traveller Trilogie „Ihr Weg in die Freiheit“ von Kultautor Hill.

Sie wollen lieber einen offiziellen Wohnsitz? Hier ist das ideale Land dafür…
Im Leben als Perpetual Traveller gibt es viele Varianten. Und es gibt Situationen, wo es nützlich sein kann, dass Sie irgendwo einen offiziellen Wohnsitz haben und im Notfall die entsprechenden Papiere vorzeigen können.
Nehmen wir an, Sie halten sich gerne und überwiegend in EU-Ländern auf. Das ist weitgehend problemlos. Speziell in großen Städten oder Urlaubsländern am Mittelmeer wird kaum einer kontrollieren, ob Sie Ihre drei Monate als Besucher nicht überschreiten. Wenn Sie das tun, wird kaum etwas passieren, aber völlig legal ist das dann auch nicht mehr.

Natürlich gilt auch in der EU für Besucher aus anderen EU-Ländern fast überall das 3-Monats-Limit. Sie dürfen zwar länger bleiben, aber dann müssten Sie sich genau genommen um Papiere kümmern und würden mit Ihrem Welteinkommen steuerpflichtig. Da kann es je nach Situation nützlich sein, wenn Sie im Ernstfall als Wohnsitz-Nachweis Papiere eines anderen Landes vorweisen können.

Egal ob Sie aus diesem Grund irgendwo einen offiziellen Wohnsitz wollen oder zur Gründung einer (Internet-)Firma, zur Eröffnung von Bankkonten ohne automatischen Austausch von Steuerinformationen oder weil Sie sich auf diese Weise einfach sicherer und wohler fühlen: Wenn Sie irgendwo einen Wohnsitz wollen, dann haben Sie viele Länder zur Auswahl. Wenn Sie aber ein wirklich ideales Land dafür suchen, dann gibt es nur eins: Paraguay.
Warum Paraguay?

Ihr Einkommen aus dem Ausland müssen Sie in Paraguay nicht versteuern!
Paraguay vereint alle denkbaren Vorteile. Die Bürokratie ist unkompliziert. Sie müssen außer Ihrem Pass nur zwei Papiere mitbringen: eine Geburtsurkunde und ein möglichst sauberes Führungszeugnis aus den letzten drei Monaten. Beides beglaubigt und dann von der Botschaft von Paraguay in Ihrem Land bestätigt. Alles andere erledigen Sie an Ort und Stelle.

Oder Sie lassen es erledigen, wenn Sie es eilig haben und nicht gut Spanisch sprechen. Dann kümmern sich verlässliche Helfer um Ihre Papiere. Sie müssen fast nichts dazu tun und nur zweimal für ein Foto und ein paar Unterschriften zu einer Behörde, ohne Schlangestehen. Rechnen Sie in diesem Fall mit Kosten irgendwo zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Wenn Sie es eilig haben, reicht ein Aufenthalt von wenigen Tagen in Asuncion.
Mein Tipp: Bringen Sie etwas mehr Zeit mit, denn Paraguay ist ein sehr interessantes Land mit guten, preiswerten Restaurants.

Ihre Aufenthaltserlaubnis in Paraguay hat zwei Vorteile, die in der Welt einmalig sind:
Vorteil 1 – Sie ist zeitlich unbefristet gültig, lebenslang. Damit bietet sich das Land als Zufluchtsort an, falls in Europa mal alles den Bach runter geht.
Vorteil 2 – Es gibt kein Gesetz, das Ihnen einen Mindestaufenthalt im Land vorschreibt. Egal, wie lange Sie in der Welt herumreisen, Ihre Paraguay-Residencia verlieren Sie nicht. Als Resident erhalten Sie einen Ausweis im heute üblichen Scheckkarten-Format, die sog. Cedula, mit der Sie in viele Länder Südamerikas einreisen können, ohne dass Sie Ihren Pass vorzeigen.

Paraguay hat viele Vorteile, die ich in diesem Zusammenhang nur streife. Der wichtigste für Ausländer ist vor allem das Steuerrecht. Mehrwertsteuer und Einkommensteuer liegen bei nur 10%. Es gibt hohe Freibeträge, und Gewinne aus dem Ausland sind komplett steuerfrei. Hier wird also nicht das Welteinkommen besteuert. Maßgeblich sind nur die im Land selbst erwirtschafteten Gewinne.

Wo sich die Regierung nicht mehr als nötig in Ihr Leben einmischt
Weitere Pluspunkte sind immer noch relativ niedrige Preise, eine boomende Wirtschaft, der stabile Guarani, der seit 2008 gegenüber dem Euro gut 30% gewonnen hat, sowie eine Regierung, die sich nicht mehr als nötig in die Angelegenheiten der Bürger einmischt.

Noch eine Besonderheit: Die nur mit Bargeld operierenden Cooperativas, die auf Einlagen je nach Höhe und Laufzeitheute noch 12 bis 15 Prozent Zinsen zahlen – womit Sie bei einem Kapital von nicht mal 100.000 Euro – die Sie auch hier auf zwei oder drei Institute verteilen sollten – Ihr Leben in Paraguay bequem aus den Zinsen bestreiten.

Interesse an Paraguay? Dann wenden Sie sich am besten an Robert Schulze, der Ihnen sehr zuverlässig Ihre Papiere besorgt, Aufträge aller Art ausführt und natürlich auch über mögliche Änderungen aller Art immer auf dem Laufenden ist. Am besten kontaktieren Sie ihn per Email unter robbcn@hotmail.com oder telefonisch unter 00595-982-50 51 20 (Handy) bzw. 00595-21 67 38 24 (Festnetz).

ACHTUNG:
Es ist ein neues Gesetz angekündigt, das diese Dinge mit der Aufenthaltserlaubnis neuregeln soll, wobei genaue Details noch nicht bekannt sind.
Wer also Interesse an einer unkomplizierten Paraguay-Residencia hat, für den ist es sinnvoll, diese möglichst vorher sicherzustellen. Wenn Sie dabei Hilfe brauchen, wenden Sie sich an Robert Schulze, s.o.

JETZT WIRD’S RICHTIG INTERESSANT:
Die elegante Art, wie Sie heute völlig anonym Geschäfte machen
Sie wollen anonym Geschäfte machen in Deutschland, Europa und in der ganzen Welt? So geht’s:
Das ist doch ein alter Hut, werden Sie denken. Sie gründen einfach eine Offshore-Gesellschaft, bei der ein Anwalt den Strohmann spielt, und schon sind Sie aus dem Schneider. Richtig, so ging das früher. Da waren Sie dann aber immer von einem Strohmann abhängig, was Kosten und Risiken mit sich brachte. Spätestens seit den durch die Medien inszenierten Panama Papers ist das alles etwas komplizierter geworden, wie Ihnen der Fürther Anwalt Jürgen Mossack bestätigen wird, der in Panama als Firmengründer im industriellen Stil Karriere machte und durch die Panama Papers zu zweifelhaftem Ruhm kam. Vor allem die Banken wollen jetzt immer den wirtschaftlich Berechtigten der Unternehmen wissen, bevor sie Firmenkonten für Offshore-Gesellschaften einrichten.

Hier dagegen ist die Rede von einer sehr viel eleganteren Variante. Mit der sind Sie nicht von anderen Menschen abhängig, und auf lange Sicht ist sie sehr viel preiswerter.
Möglich wird’s im zukünftigen Ex-EU-Staat Großbritannien. Im Land des früheren Empire finden Sie eine ganze Reihe recht nützlicher und legerer Vorschriften und Gesetze, von denen Sie in Deutschland nicht mal träumen dürfen. Eins davon ist das Fehlen jeglicher Meldepflicht, was Ihnen in vieler Hinsicht viel persönlichen Freiraum ermöglicht, z.B. mit einem offiziellen Wohnsitz auf der Insel. Ein zweiter Vorteil ist das sehr unkomplizierte Verfahren, wenn Sie Ihren Namen ändern wollen.

Nach britischem Recht kann jeder Bürger des Landes unbürokratisch Vor- und Nachnamen ändern – und zwar ausdrücklich auch Ausländer, egal ob aus der EU oder nicht, mit britischer Residency.
Wenn Sie also der Gedanke reizt, Ihre Geschäfte künftig anonym zu führen, oder wenn Sie sich selbstständig machen wollen, ohne dass es Ihr aktueller Arbeitgeber erfährt, vielleicht weil Sie ihm Konkurrenz machen oder warum auch immer:

Gehen Sie nach London und besorgen Sie sich einen Wohnsitz dort – was trotz Brexit relativ unproblematisch ist. Mit dem Wohnsitz im Land legen Sie sich dann den Namen zu, der Ihnen schon immer gefallen hat. Das ist ein unkomplizierter Verwaltungsakt, der in kurzer Zeit über die Bühne geht. Und dann wird es interessant…

Führerschein, Konto und Unternehmen kriegen Sie auf Ihren neuen Namen
Zwar stellt Ihnen der deutsche Staat keinen deutschen Pass auf den neuen Namen aus, was Sie kaum überraschen dürfte. Dafür bekommen Sie aber anstaltslos einen britischen Führerschein auf Ihren neuen Namen – der dort und in diversen anderen Ländern der englischsprachigen Welt auch als Ausweispapier anerkannt ist. Das macht es möglich, dass Sie sich mit Ihrem Führerschein ausweisen und unter Ihrem neuen Namen eine britische Gesellschaft gründen. Auf den Namen dieser Gesellschaft eröffnen Sie in London Bankkonten, tragen Domains ein, buchen Webspace, machen Verträge und tun alles, was jedes legale Unternehmen so macht.

Fertig ist die Firma, von der keiner weiß, dass sie Ihnen gehört, weil keiner auf die Idee kommt, Hans Müller und John Miller die gleiche Person ist – was kein gutes Beispiel war, denn natürlich müssen Sie Ihren Namen nicht übersetzen.

Die Gesellschaft, die Sie in London gründen, kann eine der unzähligen Limiteds sein, denen längst keiner mehr so richtig traut. Wenn Sie lieber einen starken Auftritt mit einer (nicht börsennotierten) Aktiengesellschaft hinlegen wollen, so ist das in London unwesentlich teurer oder komplizierter – und ebenfalls von einer EU-Mitgliedschaft völlig unabhängig.

Interesse an so einer London Connection? Natürlich können Sie das alles selber auf die Beine stellen, müssen es aber nicht. Ihr Kontakt in London ist ein versiertes Anwaltsbüro, das sich darauf spezialisiert hat, die vielen legalen Vorteile dieses Landes auch Interessenten aus dem Ausland zugänglich zu machen.

Zu diesen britischen Lösungen gehören – außer der hier beschriebenen ganz speziellen Unternehmensgründung – noch einige andere Dinge, die sich für manchen Deutschen lesen müssen wie ein Wunschzettel zu Weihnachten. Das reicht von preiswerter Krankenversicherung (mit der Sie auch wieder in die Gesetzliche in Deutschland zurückkommen), über den Wohnsitz mit nicht kontrollierbarer Anwesenheit und 7-jähriger Steuerbefreiung oder Eröffnung britischer Konten bis hin zum britischen Führerschein, mit dem Sie sich – in Verbindung mit einem Wohnsitz – nie mehr im Leben Sorgen um Punkte in Flensburg machen müssen.

Interesse an diesen London-Lösungen (in aller Ausführlichkeit hier beschrieben)? Dann setzen Sie sich einfach mit Anwalt Paul Kerr in Verbindung, indem Sie ihm Ihr Anliegen schildern – und zwar per Email an kontakt@ksplegal.com. Rechnen Sie damit, dass Sie je nach Bedarf kurz nach London reisen müssen.

Steuerfreie Gewinne in Deutschland ohne Ärger mit dem Finanzamt
Sie wollen oder können zurzeit nicht aus Deutschland weg, aber Steuern wollen Sie trotzdem nicht zahlen? Auch kein Problem…

Eins gleich vorneweg: Ich halte einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aktuell nicht für die beste Alternative – und in naher Zukunft wird sich daran auch nichts ändern, ob mit oder ohne Merkel. Trotzdem gibt es persönliche und unternehmerische Situationen und Gründe, weswegen der eine oder andere sein Leben (noch) nicht anders aufstellen kann und erstmal weiterhin in Deutschland durchhalten muss.

Verständlich, dass gerade mittlere und kleine Unternehmer nicht nur ungern die hohen Steuern zahlen, sondern am liebsten mit dem Finanzamt gar nichts mehr zu tun hätten. Die gute Nachricht für jeden, der das genauso sieht: Ihm kann geholfen werden!

Ein pfiffiger Gründer steuersparender Unternehmensformen hat offenbar einen Weg gefunden, wie nun auch Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland Steuern fast völlig vermeiden und obendrein den Kontakt mit dem Finanzamt auf ein absolutes Minimum reduzieren (Ausnahmen: Gastronomie, Ladengeschäfte). Das geht so, dass Sie Ihre Gewinne auf Umwegen in Ihre eigene Altersversorgung investieren, statt sie wie bisher murrend dem Finanzminister zu überweisen. Möglich wird das durch eine gewiefte Kombination aus Unternehmen und Verein im Ausland – und eine Besonderheit der deutschen Rechtslage:

Möglich macht’s eine ganz besondere AG und ein Verein im richtigen Land
Im richtigen Land wird ein nicht gewinnorientierter Verein zum Zweck gegründet, soziale Probleme zu lösen. Die alleinige Verfügungsgewalt und Kontovollmacht über diesen speziellen Verein hat der deutsche Unternehmer. Das dringend zu lösende soziale Problem ist seine eigene Altersversorgung.

Der nicht gewinnorientierte Verein löst soziale Probleme, indem er sich an gewinnorientierten Unternehmen beteiligt, etwa durch den Erwerb von Aktien. Zu diesem Zweck gründet er eine Art Social Business in der Rechtsform einer AG. Aber nicht irgendeiner…

Es handelt sich um eine bevorzugte Aktiengesellschaft, die in ihren Rechten einer deutschen AG gleichgestellt ist, aber keine Pflichten hat. Das ist in einem Fall möglich: Wenn eine AG des Besatzers USA im besetzten Deutschland tätig wird; so ist es im deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrag vom 29. Oktober 1954 verankert.

Dann überträgt der deutsche Unternehmer seine Aktivitäten auf die vom Verein gegründete US-AG. Für Kunden ändert sich nur eins: Nicht mehr der deutsche Unternehmer berechnet ihnen künftig die erbrachten Leistungen, sondern die AG aus den USA. Dort zahlt diese US-AG auch ihre Steuern, zum Beispiel pauschal 400 Dollar im Jahr im geeigneten Bundesstaat.

Der deutsche Unternehmer hat es ab sofort selbst in der Hand, ob und wie viele Steuern er bezahlt. Dabei stehen ihm drei Wege offen:
3 Varianten, wie deutsche Unternehmer über ihre Steuer selbst entscheiden
  1. Als angestellter Geschäftsführer des Vereins (welcher Inhaber der US-AG ist) mit großen versicherungstechnischen Vorteilen. Außer der Steuerersparnis hat er die Chance, ohne große Investition im Ausland Fuß zu fassen. Gewinne werden dort mit 4% versteuert.
  2. Als Geschäftsführer der US-AG. Die zahlt in dem Fall Lohnsteuer und Sozialversicherung in Deutschland. Gewinne versteuert die AG pauschal in den USA, ohne Buchführungs- und Bilanzpflicht.
  3. Er arbeitet als Selbstständiger und berechnet nun seine Leistungen an die AG. Diese eine Rechnung reicht er bei seinem Finanzamt ein.
Klingt kompliziert? Der Mann, der Ihnen das gründet, mit richtiger Vereinssatzung und korrekt formuliertem Geschäftszweck, und der sich gegen eine geringe Monatsgebühr um alle Verpflichtungen in den USA kümmert, ist Unternehmens-Berater Horst D. Deckert, der selbst mit Erfolg ein Unternehmen in Deutschland nach diesem Prinzip führt und dazu vom Finanzamt grünes Licht bekam.
Wollen Sie wissen, ob dieses Konzept auf Ihr Unternehmen anwendbar ist? Dann vereinbaren Sie einen Telefon-Termin mit Deckert auf der Webseite www.zeitplaner.tv.

AUCH INTERESSANT:
Teil 2 = Was Sie sofort zur Risiko-Vorsorge, gegen Nullzins und vor der Bargeld-Abschaffung tun können


Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Norbert Bartl, Leben im Ausland / Roland Benn, Big Benn Books


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