Online-Poker:
Geld vom Anbieter zurückholen
Online-Glücksspiel war bis 1.7.2021 in Deutschland verboten - CLLB Rechtsanwälte verlangt Geld für Mandanten zurück
Wer hoch pokert, kann auch viel verlieren. Das gilt beim realen
Kartenspiel ebenso wie online. Allerdings gibt es einen gewichtigen
Unterschied. Die Verluste am virtuellen Pokertisch kann der Spieler bei
Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ggf. zurückverlangen.
„Denn Glücksspiel im Internet ist/war in Deutschland verboten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland bedeutet für den
Spieler, dass er seinen Einsatz vom Anbieter oder ggf. auch von Banken
oder Zahlungsdienstleistern zurückverlangen kann, sofern die
rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
„Wir fordern für unseren Mandanten nun seine Pokereinsätze vom Anbieter
ElectraWorks Limited mit Sitz in Gibraltar zurück“, sagt Rechtsanwalt
Cocron.
Der Mandant hatte über die von ElectraWorks Limited betriebenen
Webseiten https://poker.bwin.com/de/poker und https://partypoker.com/de
am Online-Poker teilgenommen und hat die Einsätze über seine Bank bzw.
Kreditkarte getätigt. Wie es beim Pokern häufig so geht, haben sich im
Lauf der Zeit die Verluste angehäuft und sich in diesem Fall auf mehr
als 100.000 Euro summiert.
„Diesen Betrag wollen wir zurückholen und beziehen uns dabei auf das
bis auf wenige Ausnahmen in Deutschland geltende Verbot von
Glücksspielen im Internet“, so Rechtsanwalt Cocron.
Das kategorische Verbot von Online-Glücksspielen war im Glücksspielstaatsvertrag geregelt und kennt nur wenige Ausnahmen.
Die Anbieter, die in der Regel ihren Sitz im Ausland, wie in diesem
Fall in Gibraltar haben, versuchen regelmäßig, dieses Verbot zu
unterwandern und bieten ihre Online-Glücksspiele dennoch an.
Mit Glücksspielen im Internet lässt sich viel Geld verlieren und dieses
Geschäft und den wichtigen Markt Deutschland wollen sich die Anbieter
nicht entgehen lassen.
Dabei versuchen sie ihr illegales Angebot mit EU-Recht zu rechtfertigen
und argumentieren, dass das Verbot von Online-Glücksspiel gegen die
europäische Dienstleistungsfreiheit verstoße.
Diese Argumentation verfängt jedoch nicht. Das Schleswig-Holsteinische
Oberverwaltungsgericht hat erst kürzlich bestätigt, dass das Verbot von
Online-Glücksspiel in Deutschland rechtmäßig ist.
Selbst wenn sich dies nach Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags 2021
ändern sollte, müsse das Verbot eingehalten werden, so lange es
besteht. Heißt: Ohne gültige Lizenz darf Glücksspiel im Internet nicht
in Deutschland angeboten werden.
„Vor diesem Hintergrund verlangen wir den Poker-Einsatz unseres
Mandanten vom Anbieter zurück. Sollte dieser sich querstellen, werden
wir gerichtlich gegen ihn vorgehen“, so Rechtsanwalt Cocron.
Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei:
Update:
Das Start-up Zockerhelden ist ein Gemeinschaftprojekt des bekannten
Sportreporters Werner Hansch, der früher selbst spielsüchtig war, und
dem Rechtsanwalt Marc Ellerbrock.
Hier besteht die Möglichkeit auf Geld zurück von Online-Casinos,
Online-Sportwetten- und Online-Poker-Anbietern (Österreich: nur
Online-Casinos).
- Auf Wunsch ohne eigenes Kostenrisiko durch unabhängigen Prozessfinanzierer
- 10 Jahre rückwirkend möglich
- Auch nach dem 01.07.2021
- Bislang kein Verfahren verloren
- Spezialisierte Anwälte
- Klageeinreichung 7 Tage nach Mandatserteilung
- Garantiert persönliche Beratung
- Individuelle Beratung durch Werner Hansch
Man kann sich erst einmal kostenlos und unverbindlich beraten lassen:
Update 2:
Claimback ist Anbieter von juristischen Dienstleistungen aus Kronberg im Taunus.
Auch hier lassen sich verlorene Spiel- oder Wetteinsätze ohne
kostenrisiko zurückholen. Auch für Diesel-Skandal und
Datenschutzverstöße geeignet. >>zur Internetseite
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