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Unverdächtig:
Offshore-Firma in Neuseeland

Wohnen in einem Land, das Geld in einem anderen und die Firma in einem dritten – das ist, auf einen ganz kurzen Nenner gebracht, der sicherste Weg, um alle kommenden Krisen zu überstehen und sich vor Steuern, Behörden und Politikern zu schützen… Sehr interessanter Aufsatz von Perpetual-Traveller-Autor W.T. Hill aus LEBEN IM AUSLAND

Wenn wir weiter ins Detail gehen, können wir noch trennen zwischen Ihrem offiziellen und tatsächlichen Wohnsitz, Sie können sich bei Bedarf über einen Zweitpass Gedanken machen oder über eine Internetpräsenz. In diesem Beitrag befasst sich W.T. Hill mit den vermutlich wichtigsten Punkten: Wie Arbeit und Unternehmen ins Konzept eines Perpetual Traveller passen.

Am einfachsten und billigsten ist es, wenn Sie überhaupt keine Firma im Ausland brauchen. Leider ist das eher die Ausnahme… Selbst wenn Sie von Ihrem Vermögen leben, ist es oft ratsam, dieses nicht auf den eigenen Namen anzulegen, sondern auf den einer Gesellschaft. Wie groß ein Vermögen sein muss, um vom Ertrag zu leben, hängt ganz davon ab, wie viel Geld Sie zum Leben brauchen. Ob Sie sich für ein preiswertes Land wie Paraguay oder Kambodscha entscheiden oder für eine teure Weltstadt wie Zürich, Paris oder London.

Solange Sie nicht so vermögend sind, müssen Sie sich Gedanken machen, wie Sie Ihre Geschäfte am besten abwickeln, um Steuern, Haftung und sonstige Risiken, Vorschriften und Auflagen so weit wie möglich zu reduzieren. Wenn Sie schon arbeiten, dann am besten für sich selbst und nicht für all die Parasiten, die in den meisten Ländern der EU bei Unternehmern und Freiberuflern die Hand aufhalten.

Vermeiden Sie Geschäfte, die eine örtliche Betriebsstätte erfordern
Die Frage nach dem besten Firmensitz ist unmöglich pauschal zu beantworten. Zu sehr hängt die Antwort von der Branche, dem Sitz Ihrer Kunden, der Art des Unternehmens und Ihrer persönlichen Situation ab.

Die schlechteste Art Unternehmen für so eine internationale Lebensart, zu der ich Ihnen rate, sind alle Tätigkeiten, die ein Geschäftslokal erfordern. Läden, Lagerhallen, Kneipen, Restaurants, Hotels, Werkstätten setzen für den Erfolg meist Ihre persönliche Anwesenheit voraus. Außerdem führt die Gründung einer Betriebsstätte meist automatisch zur Steuerpflicht.

…Wer den Schritt in die Selbstständigkeit noch vor sich hat, der sollte ihn das erste Mal am besten in seinem Heimatland tun. In den meisten Fällen bietet das gewohnte Umfeld die besten Chancen… Allerdings sollten Sie nur ernsthaft über Geschäfte nachdenken, die sich beim ersten Anzeichen von Erfolg problemlos ins Ausland verlegen oder woanders beliebig kopieren lassen.

…Wer Talent als Händler hat und einen Blick dafür, wonach Bedarf besteht, wird überall auf der Welt Erfolg haben. Im Außenhandel, mit Firmensitz und Konto (getrennt) in steuergünstigen Ländern wie Liechtenstein, Andorra, Hongkong, Panama oder Belize erreichen Sie noch heute ein Höchstmaß an geschäftlicher Privatsphäre, persönlicher Freiheit und unternehmerischem Komfort im täglichen Leben.

In den wenigsten Fällen brauchen Sie mehr als eine Auslandsfirma
Für die Vorteile eines internationalen Firmengeflechts gibt es bekannte Beispiele. Unternehmens-Legende Onassis trug jedes seiner Schiffe auf eine eigene Gesellschaft ein, die er dafür seinerzeit spottbillig in Panama gründete.

Schreiner Ingvar Kamprad wurde mit seinem Ex-und-hopp-Möbelkonzern Ikea nur deshalb einer der reichsten Männer der Welt, weil er den Fiskus in Schweden mit einem Gebilde aus 300 Betriebsstätten, Briefkästen, Stiftungen und Holdings in aller Welt umging, und mit seinem Wohnsitz in der Schweiz.

Keine Angst, Sie müssen weder Tankerkönig noch Möbelmulti sein, um die Vorteile einer Auslandsfirma zu nutzen und Sie brauchen davon weder 300 noch 30, auch wenn Ihnen unseriöse Berater zu ihrem eigenen Nutzen gerne das Gegenteil erzählen. In den meisten Fällen – etwa bei einem Internet-Unternehmen – reicht eine einzige Gesellschaft völlig aus, wobei es allerdings schon Sinn machen kann, für verschiedene unternehmerische Aktivitäten jeweils eigene Firmen zu gründen. Ich persönlich tendiere immer dazu, eher weniger Aufwand zu treiben.

Ist es sinnvoll, eine Firma speziell dafür zu gründen, um auf deren Namen ein Konto zu eröffnen?
Hier geht es natürlich um ein Konto für Ihr Privatvermögen. Dazu ist zunächst zu sagen, dass sich diese Praxis in den letzten Jahren vor allem deshalb durchgesetzt hat, weil damit Banken in der Schweiz, Österreich, Liechtenstein oder Luxemburg internationale Rechtshilfeabkommen und Auskunftpflichten umgingen, was Deutschen mit Konten im Ausland im Normalfall (also nicht bei ernsten Straftaten) einen gewissen Rest an Diskretion sicherte.

Auslandsbanken rieten dem unerfahrenen Anleger meist selbst zu diesem Schlupfloch. Heute ist von solchen Lösungen zu warnen, denn die Risiken sind angesichts härterer Gesetze und perfekterer Technik einfach zu groß geworden. Der einzige ehrliche Rat ist heute, jedes Schwarzgeldrisiko konsequent zu vermeiden. Das erreichen Sie am besten über den Wohnsitz: Raus aus Deutschland, Schluss mit der deutschen Steuerpflicht!

Auch in der EU gibt es sinnvolle Länder für die Gründung einer Firma
Auch wenn Sie zurzeit noch nicht ins Ausland wollen, kann es sinnvoll sein, statt einer teuren und riskanten GmbH eine Auslandsfirma zu gründen und damit ganz offiziell in Deutschland Ihren Geschäften nachzugehen. In diesem Fall bietet sich eine englische „Limited“ oder eine spanische „Sociedad Limitada“ an. Firmen aus dem EU-Ausland sind denen aus Deutschland rechtlich gleichgestellt und auch dann anzuerkennen, wenn sie vom Inland aus verwaltet werden, hat der Bundesgerichtshof schon 2003 entschieden.

Steuerbegünstigte Firmen gründen Sie z.B. in Zypern. Auch Gibraltar-Gesellschaften mit Steuerflatrate von 10% haben den Status einer EU-Firma. Für in Malta gegründete Gesellschaften gibt es unter bestimmten Voraussetzungen diverse finanzielle bzw. steuerliche Vorteile. Ungarn hat sich neuerdings mit einem Steuersatz von 16% auf Unternehmensgewinne den Ärger von Brüssel zugezogen. Bulgarien besteuert ebenfalls nur mit 10%.

Wenn Sie Ihre Geschäfte einfach halten, reicht oft eine normale Offshore-Firma
Es würde im Rahmen dieses Berichts zu weit führen, jedes einzelne, interessante Land im Detail zu untersuchen. Internationales Gesellschaftsrecht ist ein ziemlich komplexes Thema, aber das hängt natürlich immer davon ab, wie große Räder Sie drehen wollen. Ich bin eher dafür, die Dinge so einfach wie möglich zu halten.

In der Praxis wird es für Ihre Zwecke in vielen Fällen ausreichen, eine preiswerte IBC (International Business Company) in einem Land zu gründen, das wenig Bürokratie kennt und internationale Umsätze nicht gewinnabhängig besteuert. Sie zahlen lediglich eine jährliche Pauschalsteuer von um die 1.000 Dollar, teilweise deutlich weniger.

Für solche Offshore-Firmen bieten sich Klassiker wie Panama, Hongkong oder die Bahamas an, aber auch Belize, die Seychellen sowie diverse US-Bundesstaten wie Delaware, Nevada oder Wyoming, und eine ganze Reihe Inseln in der Karibik wie etwa British Virgin Islands. Wenn Sie z.B. ein ortsunabhängiges Internet-Unternehmen im Sinn haben, reicht so eine Firma völlig.

Immer wieder hören wir in den Medien, wie Politiker gegen solche Steueroasen wettern. Freilich nur dann, wenn diese von kleinen und mittleren Unternehmern genutzt werden. Oder haben Sie ein Wort eines Politikers gehört, als deutsche Landesbanken mit Hilfe von Offshore-Briefkästen von Irland bis Delaware die Milliarden der Steuerzahler verzockten? Lassen Sie sich dadurch nicht verrückt machen – zumal Sie ja bald mangels Wohnsitz im Land dem deutschen Fiskus ohnehin keine Rechenschaft mehr schuldig sind.

Neuseelands guter Ruf ist ein wichtiges Plus für seine Offshore Company
Immer wieder springen neue Länder auf diesen Zug mit den Offshore-Firmen auf, um ein Stück vom großen Kuchen abzubekommen. Aktuelles Beispiel ist Neuseeland, ein Staat, bei dem niemand an Steuerhinterzieher oder sonstige krumme Touren denkt – bzw. dachte, bevor sich der neue öffentliche Feind der USA, Kim Schmitz alias Dotcom, dort niedergelassen hat.

Anfang 2011 hat Neuseeland die „Look Through Company“ (LTC) eingeführt, die zusammen mit dem Foreign Trust und der Limited angeblich die ideale Kombination sein soll, um steuerfrei seinen Geschäften nachzugehen und die Gewinne diskret vor jedem Zugriff zu sichern.

Diese LTC wird unkompliziert wie eine Limited gegründet. Sie kann nur bis zu 5 Aktionäre haben, die natürliche Personen sein müssen, was den Einsatz von Treuhändern nicht ausschließt. Die Gewinne der LTC werden, sofern sie aus Geschäften außerhalb Neuseelands stammen, nicht von der Gesellschaft versteuert, sondern direkt von den Gesellschaftern. Wenn diese nicht in Neuseeland wohnen oder steuerpflichtig sind, dann wird auf die Gewinne der LTC dort kein Cent Steuern fällig.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und Teilhaber einer LTC in Neuseeland sind, müssen Sie Ihre Gewinne daraus in Ihrer deutschen Steuererklärung angeben. Wenn Sie aus Deutschland wegziehen und Ihren Wohnsitz z.B. nach Andorra oder Campione verlegen, zahlen Sie auf Ihre Gewinne mit der Neuseeland-Company keinerlei Steuern.

Der Vorteil liegt nicht zuletzt im ausgezeichneten Ruf Neuseelands, das als OECD-Mitglied weder auf einer schwarzen Liste steht, noch den Ruf einer Steueroase hat. Das Land hat einen sehr guten Namen in der Geschäftswelt, ist Mitglied der Handelsorganisation GATT, hat unzählige Freihandelsabkommen und eine der niedrigsten Korruptionsraten der Welt. Es gibt keine Währungskontrollen, keine Vermögens- oder Erbschaftssteuer.

Anonymität bei Offshore-Firmen? In der Praxis meistens überflüssig
Oft stellt sich die Frage, ob Sie Ihre Offshore-Firma anonym führen wollen, was meist über Treuhänder erreicht wird oder über die Gründung durch einen Anwalt, der die Aktien dann auf Sie überträgt, was aus dem Firmenregister nicht ersichtlich ist.

Ich denke, so was ist in den meisten Fällen nicht nötig. Erstens verteuert es die Sache nur unnötig. Zweitens müssen Sie, wenn Sie mit Ihrer Gesellschaft arbeiten wollen, sowieso an die Öffentlichkeit, zumindest Ihren Geschäftspartnern gegenüber. Das heißt, die anonyme Variante wählt in der Praxis nur, wer irgendwelche krummen Geschäfte plant. Aber auch das ist ein Trugschluss, denn im Ernstfall ist eine solche Tarnung nicht viel wert…

Die Mehrkosten für anonyme Strukturen können Sie sich sparen. Wenn Sie legale Geschäfte machen, mit dem Wohnsitz im richtigen Land, brauchen Sie das nicht. Und bei kriminellen Aktivitäten ist es am Ende auch kein wirksamer Schutz.

Ihre Offshore-Firma in der Praxis: Gründung und Kosten
Bevor Sie sich für den Sitz Ihrer Firma entscheiden, müssen Sie sich erst über wichtigere Fragen im Klaren sein:
Wo wollen Sie sich künftig überwiegend aufhalten?

  • Wie viel Geld haben Sie zur Verfügung?
  • Welche Art Geschäfte wollen Sie machen?
  • Wo sitzen Ihre wichtigsten Kunden?

Der Firmensitz ist nur ein Teil der Gesamtplanung, und zwar ein relativ unkomplizierter dank großer Auswahl.

Dies war eine Leseprobe aus LEBEN IM AUSLAND. Weitere Infos HIER



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