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Lebensversicherung: Verkaufen und trotzdem versichert bleiben?

Viele, die sich von ihrer Lebensversicherung trennen wollen, fürchten den Verlust ihres Versicherungsschutzes. Tatsächlich erlischt bei vorzeitiger Kündigung nicht nur der Versicherungsschutz aus der Lebensversicherung, sondern auch der Schutz eventuell in Verbindung damit abgeschlossener Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder die Unfallzusatzversicherung (UZV).

Insbesondere eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird von Verbraucherschützern dringend empfohlen. Denn seit 2001 ist diese nicht mehr Teil des gesetzlichen Schutzes. Jeder Bundesbürger sollte also durch Abschluss einer solchen Versicherung selbst privat vorsorgen.

Zwar kann man nach Kündigung seines Versicherungsvertrages erneut eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Jedoch steigt mit zunehmendem Alter die monatliche Prämie. Treten zwischenzeitlich sogar Erkrankungen auf oder kommen andere gesundheitliche Risiken hinzu, sei es durch Hobby oder den Beruf, kann es sogar sein, dass die Versicherungsgesellschaft einen Vertragsabschluss ganz ablehnt oder ihn mit entsprechenden Ausschlussklauseln versieht.

Gibt es nun Möglichkeiten, an das Geld seiner Versicherung zu gelangen, ohne diesen Versicherungsschutz zu verlieren?

Auch bei Verkauf auf dem Zweitmarkt durch ein Mitgliedsunternehmen des BVZL bleibt zwar in der Regel ein Rest-Versicherungsschutz erhalten, jedoch werden durch die Policenankäufer, wie zum Beispiel dem Marktführer Policen Direkt in der Regel bestehende Zusatzversicherungen gekündigt.

Die Möglichkeit eines Policendarlehens verschafft zwar vorübergehende finanzielle Freiheiten, jedoch belasten weiterhin die monatlichen Prämien den Haushalt. Diese kann man wiederum durch Beitragsfreistellung stoppen. Dies kommt jedoch einer Teilkündigung gleich und ist mit hohen Kosten verbunden. In der Regel reduziert sich durch eine Beitragsfreistellung der Versicherungsschutz und auch der Wert der in Aussicht gestellten Ablaufleistung wird damit reduziert.

Der Zweitmarkt bietet jedoch mit Policencash eine weitere Option an. Hierbei wird die Police verkauft, wobei der Kaufpreis 90 Prozent des Rückkaufswertes beträgt. Der Versicherungsnehmer erhält diesen Kaufpreis ausgezahlt und bleibt gleichzeitig versichert. Der Kaufvertrag enthält dabei eine Rückerwerbsoption, was dem Versicherungsnehmer berechtigt, seinen Vertrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt zurückzuerwerben. Bis dahin genießt er den vollständigen Versicherungsschutz, was auch Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit einschließt.

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© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS


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