Investmentfonds & Sondervermögen
Ein
offener Investmentfonds wird als Sondervermögen verwaltet; so ist es
gesetzlich geregelt. Das schützt die Einzahlungen der Anleger, falls
die Fondsgesellschaft in Konkurs gehen sollte.
Eine fondsgebundene
Lebens- oder Rentenversicherung investiert ebenfalls in
Investmentfonds, aber gibt es einen gravierenden Unterschied und einen
weit verbreiteten Irrtum:
Ein offener Investmentfonds wird als Sondervermögen verwaltet; so ist
es gesetzlich geregelt. Das schützt die Einzahlungen der Anleger, falls
die Fondsgesellschaft in Konkurs gehen sollte. Somit dürfen etwaige
Gläubiger nicht aus diesem verwalteten Sondervermögen bedient werden.
Doch auch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), also die
Fondsgesellschaft, hat keinen Zugriff auf das Sondervermögen. Somit
kann sie sich nicht aus dem Vermögen des einen Fonds bedienen, um damit
beispielsweise die Verluste eines anderen Fonds, der schwächelt,
auszugleichen.
Jeder Fonds stellt nicht nur ein Sondervermögen gegenüber der
Kapitalverwaltungsgesellschaft dar, sondern ist auch gegenüber anderen
Fonds. Fonds sind also vergleichsweise sichere Anlagen.
Diese Sondervermögen sind sogar räumlich vom Vermögen der
Fondsgesellschaft getrennt und ihrem Zugriff entzogen. Denn alle
Sondervermögen werden bei einer unabhängigen Depotbank verwahrt.
Der Irrtum
Nun gibt es jedoch auch Lebens- und Rentenversicherungen, die in
Investmentfonds investieren – die so genannten fondsgebundenen Policen.
Nicht wenige Versicherungsvertreter verbreiten die Meinung, dass die
Investmentfonds-Anteile als Sondervermögen geschützt sind, sollte die
Versicherungsgesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten kommen.
Entweder wissen es diese Vertreter nicht besser oder sie fördern
gewusst diesen Irrtum. Denn das ist tatsächlich ein Irrtum, ein
gefährlicher sogar.
Kommt nämlich ein Versicherer wirklich in Schieflage, kann das
Investmentvermögen des Anlegers verloren sein. Dieses Szenario ist gar
nicht so unrealistisch.
Während es praktisch allen deutschen Versicherungsgesellschaften in den
ersten 60 Jahren der Bundesrepublik finanziell blendend ging, hat sich
das Bild vor allem mit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008 völlig
gewandelt.
Durch die von der EZB (Europäische Zentralbank) verordneten irrsinnigen
Niedrig-, Null- und Minuszinsen, können die Unternehmen kaum noch die
benötigen Renditen erwirtschaften. Heute liegt der Garantiezins nur
noch bei 0,9%; viele Policen beinhalten aber einen Garantiezins von bis
zu 4%. Das muss zu einer finanziellen Schieflage führen.
Darum stehen derzeit auch 34 Lebensversicherer unter Beobachtung der
BaFin. Sollte sich die Zahlungsfähigkeit weiter verschlechtern, kann
die BaFin bestimmen, dass die Versicherungsleistungen gekürzt oder
Auszahlungen sogar gestoppt werden (siehe „Zeitbombe Lebensversicherung“). Dafür wurde 2016 eigens ein neuer Paragraph im Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 314 VAG) geschaffen.
Der weit verbreitete Irrtum besteht also darin, dass Fondsvermögen in Lebens- und Rentenversicherungen kein Sondervermögen sind.
Sämtliche Fondsanteile befinden sich im Eigentum des Versicherers und sind von seinem übrigen Vermögen nicht getrennt.
Als Versicherungsnehmer hat man nur einen vertraglichen
Gläubiger-Anspruch gegen die Versicherung, aber man hat keinerlei
Eigentumsrechte an den Fondsanteilen.
Übrigens:
Der o.g. Paragraph bestimmt nicht nur, dass Leistungen und Zahlungen
gekürzt werden können, sondern dass der Versicherungsnehmer
weiterzahlen muss…
Wie sagte schon in der 1980er Jahren der Bund der Versicherten? Deutsche Kapitallebensversicherungen sind legaler Betrug... (er wurde daraufhin vom
Verband
der Lebensversicherer verklagt - gewann jedoch den Prozess).
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