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Hausdurchsuchung
Richtiges Verhalten im Notfall
1.
Benachrichtigen Sie sofort Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt.
2.
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen.
3.
Erklären Sie sich nicht einverstanden mit der Sicherstellung von Gegenständen bzw.
geben Sie hierzu keine Erklärung ab.
4.
Schweigen Sie! Sie sind nicht verpflichtet, irgendwelche Auskünfte zu erteilen.
5.
Achten Sie darauf, dass alle sichergestellten Gegenstände auf einem
entsprechenden Protokoll vermerkt werden. Die Gegenstände sollten so
bezeichnet werden, dass sie aufgrund der Beschreibung identifiziert
werden können.
6.
Fertigen Sie nach Rücksprache mit den durchsuchenden Beamten Kopien von den sichergestellten Unterlagen an.
Sollte die Durchsuchung lediglich dem Auffinden bestimmter, im
Durchsuchungsbeschluss genannter Unterlagen oder Gegenstände dienen, so
könnte es sinnvoll sein, diese an die durchsuchenden Beamten
herauszugeben, da dies ggf. die Durchsuchung verkürzt und sogenannte
„Zufallsfunde“ vermeidet.
(Autorin: Rechtsanwältin Vera Hofmann),
Quelle: www.kanzlei-dr-hofmann.de
Gelesen in Geldbrief 18-2025

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