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Gute Nachrichten zu goldgedeckten Finanzprodukten


Inhaberschuldverschreibungen wie Xetra-Gold oder Euwax-Gold sind sehr beliebt, weil sehr sicher, da sie zu 100% mit Geld hinterlegt sind. Das gilt auch für Schweizer Edelmetall-ETFs oder liechtensteinische Edelmetallfonds.

Kursgewinne sind nach einem Jahr Spekulationsfrist steuerfrei. Die meisten Finanzämter stufen diese Anlagen jedoch trotz physischer Hinterlegung und unabhängig von der Haltefrist als abgeltungssteuerpflichtig ein. Doch das dürfte sich nun ändern.

Anlass zu dieser Hoffnung geben zwei aktuelle Urteile von Finanzgerichten. Zum einen ist das Finanzgericht Sachsen im Gegensatz zum Fiskus der Ansicht, dass ein ETC wie Xetra-Gold keine Kapitalforderung darstellt, sondern eine Forderung auf eine Sachleistung (in diesem Fall Gold). Somit sind Verkäufe von Xetra-Gold abgeltungssteuerfrei. Das Aktenzeichen hierzu lautet: 1 K 1406/13 vom 27.03.2014.

Zum anderen ist ein Urteil des Finanzgerichts Münster ebenfalls sehr positiv für Edelmetall-Anleger. Da die Kosten sehr gering sind, haben sich viele Anleger von Xetra-Gold und Euwax-Gold nämlich das Edelmetall gegen Rückgabe der Inhaberschuldverschreibungen physisch ausliefern lassen. Die Finanzverwaltungen behandelten diese Auslieferungen wie Verkäufe. Das Finanzgericht Münster widersprach dieser Auffassung mit Urteil 12 K 3284/13E vom 14.03.2014.

Die Finanzämter können gegen die o.g. Urteile Revision beim Bundesfinanzhof einlegen, was Sie wohl auch tun werden. Experten gehen jedoch davon aus, dass der BFH der Ansicht der Finanzgerichte folgen wird.

Alle Inhaber von goldgedeckten Finanzprodukten können von diesen anlegerfreundlichen Urteilen profitieren, indem sie vorsorglich Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen und sich auf die o.g. Entscheidungen berufen.

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