Füße pflegen und massieren
kennt keine Arbeitslosigkeit
Die
relativ leichte Tätigkeit der Fußpflege ist eine Dienstleistung, die
ständig
nachgefragt wird und deshalb so gut wie keine Arbeitslosigkeit kennt.
DENN:
Menschen mit Fußproblemen gibt es immer und in jeder Altersstufe.
Sicherlich
wird man mit Fußpflege nicht reich – aber frei von finanziellen
Sorgen, weil man bei freier Zeiteinteilung seriös und dauerhaft bis
1.000 Euro
und mehr nebenbei verdienen kann. Und dabei braucht man nicht mal ein
Ladenlokal, denn als mobile/r Fußpfleger/in hat man keine drückenden
Fixkosten und erreicht gleichzeitig mehr Kunden. Dadurch kann man auch
günstiger arbeiten als stationäre Salons.
Jeder
kann sich das Wissen relativ
leicht aneignen. Es soll teilweise sogar Fernkurse geben, zumindest für
die kosmetische Fußpflege. Bei diesem Berufsbild muss man aber sehr
genau unterscheiden zwischen medizinischer und kosmetischer Fußpflege.
Die
kosmetische Fußpflege ist nicht einheitlich und gesetzlich geregelt und
darf im Prinzip jeder ohne Ausbildung selbst anbieten. Hier darf
allerdings nur an gesunden Füßen gearbeitet werden.
Die
Ausbildung erfolgt in Berufsfachschulen für Kosmetik oder speziellen
Fußpflegeschulen, teilweise auch in praktizierenden Fußpflegesalons.
Das
Wissen kann man sich im günstigsten Fall bei einem Wochenendkurs
aneignen,
ansonsten über mehrere Wochen verteilt. Angebote und Qualifikationen
sollten im Vorfeld genau miteinander verglichen werden.
Bei der kosmetischen
Fußpflege geht es um Pflege und Prophylaxe. Erlaubt ist:
- Fachgerechtes Schneiden und Formen (Feilen) von
Fußnägeln
- Lackieren von Fußnägeln
- dekorative Pflege der Füße
- Reinigen der Nagelfalz
- Reinigen der Zehenzwischenräume
- Entfernen von Hornhaut ohne pathologischen
Befund
- Unblutiges Entfernen von Hühneraugen
- Anleitung zur präventiven Fußgymnastik
- Durchführung präventiver Fußmassagen
- Anleitung zur häuslichen Pflege der Füße durch
den Kunden
- Beratung bei der Auswahl von Pflegemitteln
Der Fußpfleger gewährt also keine medizinische
Versorgung.
Dennoch lernt man in einer guten Fußpflegeschule auch alles über:
- Anatomie
- Physiologie
- Hygiene
- Hornhautbehandlung
- Fußbäder
- Fußmassagen
- Druckentlastungen
- Pflegeprodukte
- Verkaufskunde
- Existenzgründung
- Kundengewinnung
- Rechtskunde
Die medizinische
Fußpflege (Podologie) geht über Ästhetik und Prophylaxe hinaus
und zählt zu den Medizinal-Fachberufen. Nach Angaben des ZFD (Zentralverband der
Podologen und Fußpfleger Deutschlands) unterstützt der Podologe "den Dermatologen
und Orthopäden bei seiner Tätigkeit und
arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen. Er nimmt somit eine
nicht zu unterschätzende Stellung in der Fußgesundheit ein.
Der Podologe führt
selbstständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen
durch und erkennt eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die
ärztliche Behandlung erfordern. Er gilt gleichzeitig als Mittler
zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhmacher oder auch Krankengymnast.
Neben den rein
vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantwortet
der Podologe eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und
Methoden."
Seit
Januar 2002 sind "Podologe" und "Med. Fußpfleger" gesetzlich
geschützte Berufsbezeichnungen. Diese Titel darf nur führen, wer eine
2-jährige (oder als gleichwertig anerkannte) Ausbildung an einer
Berufsfachschule mit staatlicher Abschlussprüfung vorweisen kann.
Das darf der Podologe / Med. Fußpfleger:
- Nagelbehandlungen (Richtiges Schneiden der
Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel, Nagelmykosen
oder verdickten Nägeln)
- Hyperkeratosenbehandlungen (Abtragen
übermäßiger Hornhaut und Schwielen)
- Behandlung von Clavi und Verrucae
(Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen)
- Druck- und Reibungsschutz (Maßnahmen zur
Entlastung schmerzhafter Stellen)
- Orthonyxie (Anfertigung spezieller Nagelspangen
bei eingewachsenen Nägeln)
- Orthesentechnik (Anfertigen von langlebigen
Druckentlastungen)
- Nagelprothetik (künstlicher Nagelersatz)
- Fuß- und Unterschenkel-Massage (als
therapeutische Maßnahme oder zur Steigerung des Wohlbefindens)
- Allgemeine und individuelle Beratung
- Ein Podologe hat auch das umfängliche Wissen,
welche Krankheiten am Fuß auftreten können (z.B. Rheuma, Diabetes,
Gicht, Gerinnungs- und Durchblutungsstörungen, altersbedingte
Veränderungen)
Zwei Paar Füße
Kosmetische und medizinische Fußpflege sind sozusagen zwei verschiedene
Paar Füße. Die kosmetische
Fußpflege ist unproblematisch, da man hier nicht zwingend ein Diplom
noch irgendein anderes Zertifikat braucht. Im Prinzip kann das jeder
machen, der
Spaß am Umgang mit Menschen und Dienstleistungen hat. Kurse können Sie
leicht über Ihre Suchmaschine ausfindig machen; Angebote gibt es in
fast jeder Großstadt.
Für die
medizinische
Fußpflege dagegen bedarf es dagegen grundlegender medizinischer
Vorkenntnisse. Um diesen Service anzubieten, braucht es etwas mehr als
nur einem 4- bis 6-wöchigen Kurs, nämlich eine vollschulische (oder als gleichwertig
anerkannte) Ausbildung an einer Berufsfachschule mit staatlicher
Abschlussprüfung.
Fußreflexzonen-Massage
Auch die Fußreflexzonen-Massage bzw. -Therapie darf in Deutschland
nicht jeder anbieten. Die Therapie
ist außer Podologen nur bestimmten Berufsgruppen vorbehalten, nämlich:
- Physiotherapeuten
- staatl. gepr. Masseuren
- Heilpraktikern
- Ärzten
- Hebammen
- Krankenschwestern/Krankenpflegern
- Ergotherapeuten
- Logopäden
- Altenpflegern
Alle anderen dürfen nur
die Massage anbieten, aber
wiederum nur an
gesunden Menschen,
also nicht begleitend bei einer ärztlich diagnostizierten Krankheit.
Vor allem
finanziell ist die Fußreflexzonen-Massage interessant: 30 Minuten
schlagen mit
20-30 Euro zu Buche, während man für eine Fußpflege nur zwischen 12 und
15 Euro
in Rechnung stellen kann.
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