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Die verschiedenen Franchising-Arten

n den USA erlebte der Begriff im 20. Jahrhundert eine Renaissance, indem damit ein neuartiges Vertriebskonzept bezeichnet wurde: das Recht, ein bereits bestehendes, erfolgreiches Vertriebskonzept regional kopieren zu dürfen.

Wer den perfekten Einstieg in die Selbstständigkeit sucht, hat durch Franchising sehr gute Chancen, einen guten Start hinzulegen und im weiteren Verlauf überdurchschnittlich zu verdienen.

Es haben sich nun aber ganz verschiedene Arten des Franchising herausgebildet. Hier erhalten Sie eine gute Übersicht:
Zunächst einmal gibt es die Unterscheidung, ob die Partner gleichberechtigt sind oder unter- bzw. übergeordnet.

1.     Subordinations-Franchising: Das ist die weitaus häufigste Form. Der Franchise-Geber steht über dem Franchise-Nehmer und legt einseitig die vertraglichen Bestimmungen fest. Der Franchise-Nehmer muss auch an den Franchise-Geber einmalige und/oder laufende Gebühren zahlen.

2.     Partner-Franchising: Beide Partner sind gleichberechtigt und entwickeln das Franchise-System gemeinsam. Diese Form ist sehr selten.

Beim Subordinations-Franchising unterscheidet man wiederum zwischen folgenden Arten:

·         Voll-Franchising: Die häufigste Variante sei auch hier wieder zuerst aufgeführt. Der Franchise-Nehmer erwirbt vom Franchise-Geber durch Zahlung einer Einstiegs- und (meist) umsatzabhängigen laufenden Gebühr, das Recht („die Lizenz“), ein bereits bestehendes Geschäftskonzept selbstständig unternehmerisch zu führen. Ein gutes Beispiel sind die McDonald’s Filialen, die äußerlich nicht unterscheidbar sind, ob sie vom Mutterunternehmen selbst oder von einem Franchise-Nehmer geleitet werden, welcher wirtschaftlich und steuerlich auf eigene Rechnung arbeitet.

·         Conversion-Franchise: Zu meiner Zeit als McDonald’s Mitarbeiter habe ich es ein paar Mal erlebt, dass ein Store, der ursprünglich zur Muttergesellschaft gehörte, von einem angestellten leitenden Manager übernommen wurde. Eine Übergabe einer konzerneigenen Filiale an einen externen Franchisenehmer ist selbstverständlich auf möglich.

·         Shop-in-Shop Franchising: Diese Form findet man häufig in großen Supermärkten und Kaufhäusern. Filialen von Bäckereien, Metzgereien, Schlüsseldienste/Schuhreparaturen, chemische Reinigungen, Augen-Optikerläden, Reisebüros usw. werden häufig auf diese Weise betrieben.

·         Groß-Franchising: auch Corporate Franchising genannt. Ein Investor erwirbt mehrere Franchising-Lizenzen, meist der gleichen Branche (z.B. mehrere McDonald‘s Filialen), für die er jeweils einen Geschäftsführer einsetzt.

·         Mini-Franchising: Davon spricht man, wenn ein bestehendes Unternehmen eine Geschäftserweiterung in einer neuen Nische vornehmen will und dabei auf das Know-how eines Franchisegebers zurückgreift.

Master-Franchising
Master-Franchising ist quasi eine Zwitterform, denn der Franchise-Nehmer wird hier seinerseits auch zum Franchise-Geber für neue untergeordnete Franchise-Nehmer. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Franchise-Nehmer von einem ausländischen Franchise-Geber die Lizenz erwirbt, dessen Produkt oder Dienstleistung in einem neuen Land einzuführen. Nehmen wir an, ein amerikanischer Nahrungsergänzungsmittel-Konzern war bisher noch nicht auf dem deutschen Markt vertreten. Der deutsche Master-Franchise-Nehmer sichert sich nun das Recht, in Deutschland diese Produkte einzuführen und zu vertreiben, indem er sich seinerseits wieder Unter-Lizenznehmer sucht. Master-Franchising kann es auch für bestimmte Regionen eines Landes geben.

Mehrfach-Franchising
Theoretisch kann ein Franchise-Nehmer auch Lizenzen von verschiedenen Franchise-Gebern erwerben, sofern er kapitalkräftig genug ist und es durch bestehende Lizenzverträge nicht ausgeschlossen ist. In der Praxis gibt es das auch gelegentlich. Beispiel: Ein Groß-Franchise-Nehmer hat Verträge mit einem Fastfood-Unternehmen, einer Autovermietung und einem Textilhersteller.

Franchising-Bereiche:

Der Franchise-Geber stellt immer grundsätzlich das Geschäftskonzept, den Markennamen, sein Know-how und die Schutzrechte zur Verfügung. In der Praxis ergeben sich dann folgende Sonderformen:

·         Vertriebs-Franchising: Der Franchise-Nehmer erwirbt vom Franchise-geber das Recht, ein Ladenlokal, Restaurant o.ä. unter dem Namen und mit dem Erkennungs- und Erscheinungsbild des Lizenzgebers zu betreiben. Die zu vertreibenden Produkte erhält er direkt vom Franchise-Geber oder von dessen Zulieferern.  Beispiel: McDonald’s

·         Produkt-Franchising: Ein gutes Beispiel für Produkt- oder Herstellungs-Franchising ist Coca-Cola. Die Herstellung der Getränke in den USA und dann der Vertrieb in alle Länder der Welt wäre viel zu aufwändig und teuer. Also werden Lizenzen an im jeweiligen Land ansässige Abfüllbetriebe vergeben, die die Produkte unter dem Warenzeichen des Franchise-Gebers herstellen. Disney-Produkte werden ebenfalls Franchise-Lizenzen vergeben.

·         Dienstleistungs-Franchising: Dies findet sich oft bei Zeitarbeitsfirmen, Autovermietungen, Unternehmensberatungen, Schülernachhilfe und vielen anderen Branchen. Der Lizenzgeber stellt hier hauptsächlich seinen am Markt etablierten guten Namen und sein Know-how zur Verfügung.





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