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Die neue Flugticket-Steuer und wie man sie umgeht

Banken, Griechen, Flüchtlinge und Corona haben die Kassen des Bundeshaushalts noch leerer gemacht, als sie ohnehin schon waren. Also hat die Bundesregierung rückwirkend (!) zum 01.09.2010 beschlossen, die neue Flugticket-Steuer einzuführen, mit der schon seit 01.01.11 alle Flüge von deutschen Flughäfen belastet werden.

Es gibt 3 Steuerklassen für Kurz-, Mittel und Langstreckenflüge.

  • Als Kurzstrecke gelten alle Flüge unter 2.500 Kilometer und alle Inlandsflüge.
  • Mittelstrecke sind Flüge zwischen 2.500 und 6.000 Kilometer.
  • Langstreckenflüge sind länger als 6.000 Kilometer.

Pro Passagier fallen dementsprechend folgende Steuersätze an (Stand Mai 2024):

  • Kurzstreckenflüge: 15,53 Euro
  • Mittelstreckenflüge: 39,34 Euro
  • Langstreckenflüge: 70,83 Euro

Die Steuer muss jeder Passagier bezahlen, außer Kinder unter 2 Jahren. Wenn Sie aber einen eigenen Sitzplatz haben, zahlen auch sie. Kinder über 2 Jahre zahlen nicht etwa die Hälfte, sondern wie Erwachsene den vollen Steuersatz.

Die Steuer gilt für jede Fluggesellschaft, auch für ausländische, sofern sie von einen deutschen Flughafen abfliegen.

Die Steuer gilt für jeden Flug, d.h. bei einem Inlands-Hin- und Rückflug fällt auch zwei Mal die Ticketsteuer an, da die Flughäfen in Deutschland liegen.

Startet dagegen der Rückflug von einem ausländischen Flughafen, fällt keine Steuer an. Beispiel: Wer von Frankfurt nach Berlin hin- und zurückfliegt, wird zweimal zur Kasse gebeten, wer beispielsweise von Frankfurt nach Spanien in Urlaub fliegt, nur einmal.

Wie die die Regierung das Gegenteil erreicht von dem, was sie will
Ein Beispiel: Sie fliegen von München direkt in die USA, dann entfallen auf Ihrem Langstreckenflug CO2-Abgaben, die den Ticketpreis erhöhen. Steigen Sie vorher in Istanbul um, dann zahlen Sie die Abgabe nur von München nach Istanbul, aber nicht von Istanbul in die USA. Sie können je nach Ziel dadurch günstiger fliegen, haben aber mehr Strecke, eine längere Flugzeit und dadurch mehr CO2, was auch Carbon-Leakage genannt wird. Somit wird also damit das Gegenteil von dem erreicht, was man "aus Umwelt- und Klimaschutz-Gründen" eigentlich wollte, schädigt aber insbesondere die Lufthansa.

Laut Gesetz werden die Fluggesellschaften mit der Ticketsteuer belastet, aber wie zu erwarten war, werden diese die Kosten in voller Höhe an die Reisenden weitergeben. Um die o.g. Beträge werden Flüge, die von deutschen Boden ausgehen, also teurer. Vielflieger und Familien mit Kindern werden spürbar belastet.

Angeblich soll der Zweck der Flugticketsteuer der Umweltschutz sein, der Bund der Steuerzahler bezweifelt das aber. Es gibt nämlich keine Pläne, die Mehreinnahmen von rund 1 Milliarde Euro in Umweltschutzmaßnahmen zu investieren. Hier sollen die Bürger wohl wieder das riesige Haushaltsdefizit stopfen, das nicht zuletzt auch durch das bankrotte EU-Mitglied Griechenland entstanden ist. Ironie der Wirklichkeit: Griechenland-Urlauber (und andere) finanzieren also indirekt die milliardenschweren Hilfskredite mit...

Ein weiteres Ärgernis bei dieser neuen Steuer war anfangs die Tatsache, dass es sich wieder mal um einen deutschen Alleingang handelt. Einzig die Niederlande hatten vor ein paar Jahren solch eine Abgabe eingeführt – und schnell wieder rückgängig gemacht, als es zu wirtschaftlichen Problemen kam. Mittlerweise haben aber die meisten westlichen EU-Mitglieder nachgezogen. Davon haben Schweden und Irland die Steuer jedoch wieder abgeschafft.

Inzwischen ist Deutschland zwar nicht mehr das einzige Ticket-Steuer-Land, Flugpassagiere haben aber immer noch die Chance, die ungeliebte Steuer legal zu umgehen. Wer nämlich grenznah wohnt (z.B. Schweiz, Belgien, Dänemark, Polen, Tschechien), den kann kein Finanzminister daran hindern, von einem ausländischen Airport abzufliegen. Und er kann es auch nicht verhindern, wenn man bei der Rückkehr gleich auf einem deutschen Flughafen landet. Der Herr Minister geht dann gänzlich leer aus. Pech gehabt!

 


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© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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