Privatinsolvenz in Irland – der planbare Weg zur schnellsten und zu 100 % legalen Entschuldung in nur 12 Monaten.
Kurz zusammengefasst: Die Privatinsolvenz in Irland
(auch „Irland-Insolvenz”) ist für viele Überschuldete der zügigste und
rechtssicherste Weg zu einem schuldenfreien Neuanfang. Sie ist dabei ca.
80 % schneller und unkomplizierter als ein Verfahren in Deutschland
oder Österreich.
Warum man das deutsche/österreichische Verfahren vermeiden sollte.
Die Privatinsolvenz in Deutschland zählt zu den strengeren und
langwierigeren Verfahren in der EU. Selbst bei einem guten Verlauf ist
mit einer Wohlverhaltensperiode von mindestens 36 Monaten zu rechnen.
Vor- und Nachlauf (z. B. gerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch,
Versagungsanträge von Gläubigern) verlängern die Gesamtdauer in der
Praxis häufig.
Währenddessen gelten enge Pfändungsfreigrenzen und die finanzielle
Handlungsfreiheit bleibt eingeschränkt. Die öffentliche Bekanntmachung
führt nicht selten zu Stigmatisierung, was spürbare Folgen für die
Bonität, die Geschäftstätigkeit und die Wohnungssuche haben kann.
Gleichzeitig können bereits kleine formale Fehler in der
Wohlverhaltensphase erhebliche Risiken bis hin zur Versagung der
Restschuldbefreiung nach sich ziehen.
________________________________________
Die europäische Alternative: Insolvenz in Irland
Die EU-Rechtsordnung erlaubt es Bürgerinnen und Bürgern der EU,
Insolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat rechtskonform zu
durchlaufen. Ein dort ergangener Beschluss muss in den übrigen
Mitgliedstaaten grundsätzlich anerkannt werden (EuGH).
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung sind Zwangsvollstreckungen
unzulässig und Auskunfteien wie die SCHUFA müssen negative Einträge
innerhalb von sechs Monaten nach der Entschuldung entfernen.
Für die meisten Betroffenen ist die Privatinsolvenz in Irland somit eine unschlagbare Alternative zum deutschen oder österreichischen Verfahren.
Warum Irland? Die Kernvorteile der „Irland-Insolvenz“
Die Irland-Insolvenz kombiniert eine kurze Dauer, höhere pfändungsfreie Freibeträge und eine hohe Planbarkeit.
• Wohlverhaltensphase nur 12 Monate
Die gesetzlich garantierte Dauer von nur 12 Monaten ermöglicht eine realistische Planung und beschleunigt den Neustart.
• Höhere, realistischere Freibeträge
In Irland bleibt Betroffenen während der Wohlverhaltensphase
wesentlich mehr zum Leben (u. a. abhängig von Miete/Wohnkosten). Das
schafft Alltagstauglichkeit statt Dauer-Notmodus.
• Diskret und weniger stigmatisierend
Das Verfahren läuft in Irland und nicht in der deutschen Öffentlichkeit.
• Kein SCHUFA-Regime vor Ort
Eine unternehmerische Tätigkeit lässt sich häufig fortführen, ohne die in Deutschland typischen „Bremsen“.
• Weniger Angriffsfläche für Gläubiger
Versagungsgründe, die in Deutschland rückwirkend geltend gemacht
werden können, spielen in Irland eine geringere Rolle – das erhöht die
Sicherheit und Vorhersehbarkeit.
Ergebnis: In den meisten Fällen führt die Privatinsolvenz in Irland ca. 80 % schneller und planbarer zur Restschuldbefreiung – mit mehr Lebensqualität während des Verfahrens.
________________________________________
Voraussetzungen: Lebensmittelpunkt (COMI)-Verlagerung nach Irland
Der Schlüssel zu einem rechtssicheren Verfahren ist die Verlagerung des Centers of Main Interests (COMI), also des Lebensmittelpunkts, nach Irland – und zwar vor dem Insolvenzantrag bei Gericht.
Je nach persönlicher Situation ist dafür eine nachweisbare
Aufenthalts- und Integrationstiefe erforderlich (z. B. Mietvertrag,
wirtschaftliche Beziehungen, Alltag in Irland).
Sie müssen diesen Lebensmittelpunkt in Irland mindestens ca. 6 Monate
nachweisen und staatlich zertifizieren lassen. Zertifizierte Gutachter
dafür hat beispielsweise die Kanzlei Dr. Wagner & Partner.
Welche Nachweise im Einzelfall genügen, wird individuell geplant und
dokumentiert, damit die Anerkennung in Deutschland/Österreich
rechtssicher erfolgt.
________________________________________
Was die Privatinsolvenz in Irland besonders planbar macht:
1. Automatische Restschuldbefreiung nach 12 Monaten
Bei regelkonformem Verlauf wird die Restschuldbefreiung ohne
zusätzliche Hürden erteilt, wodurch sich die Verfahrensrisiken
reduzieren.
2. Klare finanzielle Leitplanken
Die höheren Freibeträge mindern den psychischen Druck und erhalten Würde und Lebensstandard.
3. Rechtssichere EU-Anerkennung
Nach Abschluss des Verfahrens sind Vollstreckungen in
Deutschland/Österreich unzulässig und SCHUFA-Einträge werden innerhalb
von sechs Monaten gelöscht.
Hinweis: Auch komplexe Ausgangslagen (z. B. steuerliche Themen)
lassen sich im irischen System häufig lösungsorientiert bearbeiten. Ob
und wie dies im konkreten Fall möglich ist, klären wir vorab im Rahmen
einer individuellen Prüfung.
________________________________________
Typischer Fahrplan – so gehen Sie vor
1. Kostenfreie Ersteinschätzung
Kurze Bestandsaufnahme Ihrer Schuldenstruktur, Ziele und Machbarkeit der Privatinsolvenz in Irland.
2. COMI-Planung und Belegstrategie
Saubere Umzugs- und Integrationsplanung (Wohnsitz, Verträge, Alltagsbezüge) plus Dokumentation für die spätere Anerkennung.
3. Anmeldung und Verfahren in Irland
Einreichung der Unterlagen und Start der 12-monatigen
Wohlverhaltensphase mit viel grßzügigeren unpfändbaren Freibeträgen für
das Einkommen.
4. Restschuldbefreiung und EU-Anerkennung
Nach 12 Monaten: Entschuldung und anschließende Löschung negativer Auskünfte (z. B. SCHUFA) binnen sechs Monaten.
5. Neustart
Tragfähige Bonität aufbauen und eine wirtschaftliche Perspektive ohne Altlasten umsetzen.
________________________________________
Professionelle Begleitung statt Risiko
Die Irland-Insolvenz ist rechtlich anspruchsvoll – entscheidend sind
ein korrekter COMI, vollständige Unterlagen und eine saubere
Verfahrensführung. Die Kanzlei Dr. Wagner & Partner ist ein
zertifizierter Berater mit über 15 Jahren Erfahrung in der Begleitung
von hunderten Verfahren in England und Irland. In Dublin arbeitet sie
mit führenden irischen Insolvenzanwälten zusammen.
Die Erfolgsquote liegt bei etwa 97 %. Wichtig ist stets die
professionelle Durchführung im Einzelfall gemäß den Statuten der Irish
Law Society. (Vermeiden Sie unbedingt unseriöse Berater wie Rieger,
Verbracken oder Schwanhäuser.)
________________________________________
Fazit: In zwölf Monaten schuldenfrei – realistisch und rechtssicher!
Die Privatinsolvenz in Irland bietet überschuldeten Personen die
besten Chancen: kurze Dauer, höhere Freibeträge, diskrete Durchführung
und hohe Planbarkeit. Wer das Verfahren sorgfältig vorbereitet und den
COMI tragfähig verlagert, erreicht in der Regel nach 12 Monaten die
Restschuldbefreiung mit EU-weiter Anerkennung, die seit Jahren von
höchsten Gerichten bestätigt wurde.
Nächster Schritt: Vereinbaren Sie eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung. Die Kanzlei Dr. Wagner & Partner (https://www.kanzlei-drwagner.com)
prüft kostenlos Ihre Ausgangslage, skizziert den maßgeschneiderten Weg
zur Irland-Insolvenz und begleitet Sie rechtssicher bis zur
Entschuldung.
Sehen Sie sich dazu auch das entsprechende Video an: https://vimeo.com/901130379
Die Kanzlei Dr. Wagner & Partner, unterstütz hoch verschuldetet
Unternehmer, Privatpersonen und Selbständige dabei, eine 100% legale
Privatinsolvenz im europäischen Ausland um bis zu 80% schneller
durchzuführen als in Deutschland oder Österreich. Die Erfolgsquote in
den letzten 15 Jahren lag bei annähernd 97%.