Jeden Tag Reicher
StartseiteAGBKontaktImpressum

Mit Kinder-Depots keinen Cent an Steuern zahlen

Albert Einstein soll einmal gesagt haben: Der Zinseszins-Effekt ist die größte Kraft im Universum. Eltern mit jungen Kindern oder Paare kurz vor der Geburt eines Kindes können diese Kraft mit einem ETF-Sparplan für ihren Nachwuchs arbeiten lassen – und das, ohne in 18 Jahren auch nur einen Cent an Steuern zu zahlen.

250 Euro – so hoch ist das monatliche Kindergeld, das der Staat seit Anfang 2023 für jedes Kind zahlt. Eltern können diese Erhöhung nutzen, um damit den Grundstein für die finanzielle Zukunft des Nachwuchses zu legen: „Wer etwa mit einer Erstanlage von 1.000 Euro und dann monatlich 100 Euro aus dem Kindergeld in einen globalen Indexfonds anlegt, kann bei den langfristigen Renditen am Aktienmarkt bis zum 18. Geburtstag ein Vermögen von knapp 46.000 Euro bilden“, sagt Vermögensverwalter Anton Vetter von BVP Vermögen in Kempten.

Kindergeld bringt bis zu 74.000 Euro
Dieser Betrag kann als Startpolster für Beruf bzw. Studium fungieren oder in den späteren Kauf einer Wohnung einfließen. Alternativ können die Kinder das Geld weiterhin arbeiten lassen, wenn sie es dank einer ausreichend bezahlten Ausbildung nicht benötigen.
In diesem Fall werden bei einer Rendite von sieben Prozent per anno aus den knapp 46.000 bis zum 25. Geburtstag fast 74.000 Euro. Zudem haben die Eltern dadurch größere finanzielle Spielräume. Der Grund: „Die Rendite, die sich langfristig mit Aktien erzielen lässt, reduziert die Unterstützung, die sie etwa während des Studiums leisten müssen“, so Daniel Kolb von Heidelberger Vermögen.



Global anlegende ETFs sind die beste Wahl
Für den Vermögensaufbau der Kinder eignen sich am besten Indexfonds (ETFs), die das Geld auf weltweite Indizes mit vielen Aktien streuen. Mit solchen Produkten vermeiden Eltern, dass das Geld in riskanten Sektorwetten oder Modethemen feststeckt oder generell zu wenig diversifiziert angelegt wird.
„Die Welt kann sich innerhalb von 18 Jahren, also bis zur Volljährigkeit eines Kindes, deutlich verändern. Global anlegende ETFs sind bei diesen Veränderungen auf jeden Fall mit dabei, schützen aber auch vor Einseitigkeit“, sagt Vermögensprofi Vetter.
Für den langfristigen Vermögensaufbau bieten sich vor allem etablierte und günstige ETFs auf Indizes wie MSCI All Country World oder FTSE All-World an. Der Grund: Diese ETFs sind in aller Regel so groß und damit rentabel genug, dass sie in den nächsten Jahrzehnten nicht eingestellt werden.

Mit Kinder-Depots keinen Cent an Steuern zahlen
Das Beste an diesem Vermögensaufbau: Der Nachwuchs muss bis zum 18. Geburtstag aller Voraussicht nach keinerlei Steuern auf die Kapitalerträge des ETF zahlen, wenn die Eltern für ihn ein sogenanntes Kinder-Depot auf den Namen des Kindes einrichten. In dem Fall kommen Sohn bzw. Tochter in den Genuss von steuerlichen Freibeträgen in Höhe von fast 12.000 Euro im Jahr.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro sowie dem steuerlichen Grundfreibetrag von 10.908 Euro (Stand: Jahr 2023). „Würden die Eltern das Geld in ihrem eigenen Depot ansparen, verfielen diese Freibeträge komplett“, sagt Daniel Kolb.

Eltern-Depot kommt teurer als gedacht
Unterm Strich hat ein Kind beim obigen Beispiel zum 18. Geburtstag mit 45.700 Euro rund 8.000 Euro mehr Vermögen, als wenn kontinuierlich die Abgeltungssteuer von insgesamt 26,38 Prozent angefallen wäre. Die Differenz zwischen diesen zwei Guthaben ist deutlich höher als die entrichtete Abgeltungssteuer von 5.400 Euro. „Das hat einen einfachen Grund. Das Geld, das der Staat kassiert hat, kann nicht mehr für den jungen Anleger arbeiten, wodurch sich eine spürbar geringere Endsumme ergibt“, erklärt Vermögensverwalter Vetter. In der Tat ist der Unterschied beim Vermögen eineinhalb Mal größer als die gezahlte Steuer.

Finanzielle Bildung schützt vor Enttäuschung
Eines muss Eltern, die ein Kinderdepot einrichten wollen, jedoch klar sein: Werden ihr Sohn oder ihre Tochter volljährig, können die Kinder ohne jede Beschränkung über das Geld in ihrem Depot verfügen. „Unter Umständen geben sie es für etwas aus, das die Eltern nicht gutheißen. Selbst wenn es Dummheiten sind, können die Eltern nichts daran ändern“, erläutert Vermögensprofi Vetter.
Aber es besteht Hoffnung, dass den Eltern solche Enttäuschungen erspart bleiben, wenn sie sich rechtzeitig um die finanzielle Bildung des Nachwuchses gekümmert haben. „Dazu gehört mit Sicherheit auch der Zinseszins und dass er erhebliche Vorteile mit sich bringt“, sagt Daniel Kolb. Welche Schritte nötig sind, um ein Kinderdepot einzurichten, erklärt er im Interview:

Interview mit Daniel Kolb: ,,Darauf sollten Eltern beim Einrichten eines Kinder-Depots achten (Daniel Kolb ist Vermögensverwalter bei Heidelberger Vermögen)

Daniel Kolb: Wer ein Kinder-Depot einrichten will, sollte sich die Bank bzw. den Broker sorgfältig aussuchen. Schließlich handelt es sich um eine Geschäftsbeziehung, die für knapp zwei Jahrzehnte halten soll. Zudem sollte man darauf achten, dass die Gebühren für den ETF-Sparplan moderat sind oder sogar ganz entfallen.

Auf was ist hier im Einzelnen zu achten?
Kolb: Erstens sollte man Gebühren für die Depotführung nicht mehr akzeptieren. Inzwischen gibt es sehr viele Direktbanken, die kostenlose Depots anbieten.
Zweitens geht es darum, dass für den Kauf des gewünschten ETF möglichst keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Ein Überblick über Kinder-Depots zeigt, dass es beim zweiten Punkt Einschränkungen gibt. In der Regel können nur 10 bis 20 Prozent der angebotenen ETFs gebührenfrei gekauft werden.
Kolb: Das ist nicht befriedigend. Wobei entscheidend ist: Ist der ETF Ihrer Wahl gratis zu haben und entstehen außerdem keine Kosten für die Depotführung? Ist dies der Fall, kann man auch bei Banken mit eingeschränktem Angebot ein Kinder-Depot einrichten.

Wie sehen die steuerlichen Aspekte beim Kinder-Depot aus?
Kolb: Da ich kein Steuerberater bin, sollten Leser zu diesen Fragen stets fachlichen Rat einholen. Soweit ich aber weiß, ist es möglich, dass Eltern für Ihr Kind eine sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV) beantragen, wenn klar ist, dass die Kapitalerträge unterhalb wichtiger Freigrenzen bleiben werden.

Was bedeutet die NV-Bescheinigung praktisch?
Kolb: Banken, die die NV von den Eltern erhalten, ziehen von den Kapitalerträgen aus dem ETF-Sparplan der Kinder keine Abgeltungssteuer mehr ab. Das Geld kann also weiterhin arbeiten, weil es nicht ans Finanzamt fließt.

Greift die NV-Bescheinigung auch, wenn die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag überschreiten?
Kolb: Meines Wissens ist die NV-Bescheinigung auch dann sinnvoll, wenn die Kapitalerträge diesen Betrag übersteigen, aber unter der Summe des Grundfreibetrags (10.908 Euro) und dem Sparerfreibetrag (1.000 Euro) bleiben. Die NV sorgt laut Steuerexperten dafür, dass Eltern für ihre Kinder dann keine Steuererklärung abgeben müssen.

Weist das Kinder-Depot gar keine finanziellen Nachteile auf? Doch, es gibt welche. Vor allem zwei Bereiche sind zu nennen.
  • Bafög: Sofern das Vermögen eines Kindes die Schwelle von 15.000 Euro überschreitet (seit Januar 2023), hat es keinen Anspruch mehr auf finanzielle Unterstützung durch den Staat etwa während des Studiums. Wäre das Kind Bafög-berechtigt, kann der Schuss finanziell daher nach hinten losgehen. Der Grund: Studierende müssen die Hälfe des Bafögs nicht zurückzahlen. Das ergibt beim Höchstsatz von 934 Euro im Monat und verschiedenen Regelstudienzeiten Summen von klar über 20.000 Euro. Ob Kinder Bafög-berechtigt sind, können Eltern an einer Daumenregel erkennen: Anspruch aufs volle Bafög hat ein Kind laut Deutschem Studentenwerk, wenn der elterliche Haushalt weniger als 20.000 Euro an Nettoeinkommen hat. Teilberechtigt ist es, wenn das elterliche Einkommen vor Steuern und Sozialabgaben unter 40.000 Euro liegt.
  • Kostenlose Familienmitversicherung: Verdient oder erhält ein Familienmitglied regelmäßig Kapitalerträge von über 485 Euro im Monat, ist die kostenlose Familienmitversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr möglich, so die Techniker Krankenkasse. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese Grenze bei monatlichen ETF-Einzahlungen von 100 oder auch 200 Euro bis zur Volljährigkeit erreicht wird. Privat versicherte Eltern müssen sich um die Mitversicherung nicht kümmern, da deren Kinder eigens krankenversichert werden müssen.



 Quelle: V-Check




Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: V-Check / Roland Benn, BIG BENN BOOKS

AUCH INTERESSANT:
Kinderleichter ETF-Sparplan
ETF-Anlage-Empfehlung: Wasser-Aktien
Mittel gegen Niedrigzinsen: Luxusgüter-Fonds
Rendite mit den Lastern anderer Leute

Konzepte für Gratis-Kredite
Die perfekte Hammer-Sparanlage, die vielleicht beste der Welt
200 Euro kostenlos




Zurück zur Übersicht

Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER



Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER



Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER

160x600 not

Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER


Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER

120x600 auto

Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER



Footer von Jeden Tag Reicher