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Warum Sie E-Geld-Institute nutzen sollten


E-Geld-Institute sind noch wenig bekannt, obwohl sie für Sie und Ihr Geld große Vorteile haben gegenüber klassischen Banken. Erfahren Sie hier, um welche Vorteile es sich handelt und welche Institute empfehlenswert sind:

E-Geld, also elektronisches Geld, kennen Sie bereits. Dieses digitale Bargeld gibt es als elektronische Geldbörse in Form von Chipkarten, Zahlungskarten, NFC-Chips (Nahfeldkommunikation), E-Vouchers (Online-Gutscheinen) oder Online-Zahlungskonten. In naher Zukunft werden E-Geld-Funktionen in jedem Smartphone integriert sein.

Zwei Arten
So wie es beim klassischen Geld zwei Arten gibt, nämlich Bargeld und Buchgeld, gibt es auch beim E-Geld zwei Formen: Beim Kartengeld wird Guthaben auf eine Karte geladen, Netzgeld ist Guthaben auf Konten von E-Geld-Instituten.

Vorteil Nr. 1: Keine Schufa
Banken und Online-Banken sammeln personenbezogene Informationen und nehmen eine Bonitätsprüfung vor bei der Schufa und anderen Auskunfteien. Dorthin geben Sie dann auch die Daten weiter, wo sie auf Jahre hinaus bzw. für alle Zeiten gespeichert werden.

E-Geld-Institute nehmen dagegen keine Bonitätsprüfung vor. Es erfolgt somit auch keine Datenweitergabe an die Schufa u.ä. Das liegt natürlich daran, dass alle Konten, auch die Prepaid-Kreditkarten, nur auf Guthabenbasis geführt werden. E-Geld-Institute haben also kein Kreditrisiko, was für Sie als Verbraucher ein Vorteil ist in Bezug auf den Datenschutz.

Vorteil Nr. 2: Pfändungssicherheit
Wussten Sie, dass allein in Deutschland zwischen 300.000 und 350.000 Konten gepfändet werden? Tatsache, und zwar monatlich! Auch wenn es seit 2009 die gesetzliche Möglichkeit gibt, ein normales Girokonto bei einer klassischen Bank in ein P-Konto (pfändungsfreies Konto) umzuwandeln, wodurch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.179,99 Euro (entsprechend mehr, wenn Unterhaltspflicht besteht) pro Kalendermonat vor Pfändung geschützt wird – man hat doch allzu häufig große Scherereien mit seiner Bank. Die versucht nämlich gerne, pfändungsbedrohte Konten zu kündigen oder gar zu sperren. Und die Kreditkarten, die damit verbunden sind gleich mit…

Doch selbst wenn das nicht passiert, hat man Nachteile, denn: Die Pfändung wird an die Schufa gemeldet, was die Bonität sofort verschlechtert. Und damit hat man bei einem eventuellen Kredit in der Zukunft von vornherein einen schlechteren Zinssatz.

Das kann Ihnen bei einem E-Konto nicht passieren. Auch dort können Sie zwar Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln und Ihre Pfändungsfreigrenze bleibt geschützt, aber eine Meldung an die Schufa erfolgt nicht. Somit verschlechtert sich auch nicht Ihr Schufa-Score. Ihr Konto wird nicht gesperrt und die Prepaid-Kreditkarte ebenfalls nicht.

Vorteil Nr. 3: Gebührensicherheit
Die kostenlosen oder kostengünstigen Girokonten von klassischen Banken wurden in der Regel quersubventioniert. Zwar hatte die Bank kaum oder keine Einnahmen in Form von Kontoführungsgebühren, aber der Kunde zahlte letztendlich doch: durch teure Kredite und Dispokredite, durch unrentable Banksparpläne oder Produkte aus dem Versicherungsbereich usw.

Bei E-Geld-Instituten kann Ihnen das nicht passieren. Diese verdienen ihr Geld nur durch Kontoführungs- und Kreditkartengebühren, und diese sind transparent. Verdeckte Produktverkäufe finden nicht statt.

Noch mehr Vorteile
Bei E-Geld-Instituten können nicht nur Privatpersonen ein Konto eröffnen; auch Geschäftskonten sind dort möglich. Alle Konten beinhalten eine eigene IBAN und BIC sowie eine Prepaid-Kreditkarte. Somit gibt es keinerlei Probleme bei SEPA-Überweisungen und -Lastschriften.

Ein weiterer Pluspunkt ist sicherlich, dass E-Geld-Konten keinerlei Verbindung zu einem Bankkonto haben…

Und dann dürfen Sie nicht vergessen, dass E-Geld-Institute nicht Teil der unseligen Haftungsgemeinschaft der EU-Bankenunion sind (denn sie vergeben ja keine Kredite)! Eines Tages wird genau dies so mancher klassischen Bank zum Verhängnis werden.
Dies führt logischerweise zu einem weiteren - ganz wichtigen - Vorteil: Weil E-Geld-Institute keine Banken sind, nehmen sie auch nicht am AIA (Automatischer Informations-Austausch von Kontodaten) teil !!

Besteht für E-Geld-Institute eine staatliche Aufsicht?
Ja, die gibt es. Die EU hatte schon vor Jahren die EU-E-Geld-Richtlinie (2009/110/EG) verabschiedet und der Deutsche Bundestag hat sie endlich per 01.03.2016 umgesetzt. Damit untersteht sie – wie herkömmliche Geldinstitute – der Bafin, also Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dies ist ein weiteres Merkmal für die Sicherheit von E-Geld-Instituten.

Empfehlungen
Bereits jetzt werden weltweit ca. 10% des bargeldlosen Zahlungsverkehrs über E-Geld-Institute und Prepaid-Karten abgewickelt. Fast jeden Monat erscheinen neue Anbieter auf dem Markt. Diese beiden folgenden sind dagegen schon jahrelang erfolgreich tätig:
Onlinekonto.de
(größter deutscher Anbieter)
Viabuy
(britisches Unternehmen, aber seit Jahren etabliert in Deutschland)
Die Viabuy Mastercard kommt sogar ohne PostIdent aus

Ebook-Empfehlung mit vielen weiteren E-Geld-Instituten:

Die besten Alternativ-Bankkonten

Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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