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Dies & Das, März 2022


Etiketten-Schwindel
Wussten Sie, warum vermutlich die experimentelle Gentherapie-Technologie (mRNA) für Covid-19 als „Impfstoff“ und nicht als Medikament bezeichnet wurde? Ein Impfstoff vermittelt Immunität und verhindert die Übertragbarkeit der Krankheit. Ein Medikament dient der Behandlung einer Krankheit. Mit dieser falschen Etikettierung umgehen die Hersteller die Haftung für Schäden, die bei Medikamenten gilt, nicht aber bei Impfstoffen. Bei den mRNA-"Impfstoffen" handelt es sich zudem um experimentelle Gentherapien.
Während Medien und (Gesundheits-)Politiker von Impfstoffen sprechen, beschreiben die tatsächlichen Patente für die Injektionen von Pfizer und Moderna sie wahrheitsgemäß als „Gentherapie“ und nicht als Impfstoffe. (Die meisten Menschen kennen nicht den Unterschied zwischen Injektion und Impfstoff, geschweige denn zwischen Impfung und Behandlung (Therapie). Mehr dazu hier)
Weder Moderna noch Pfizer versprechen bei ihren COVID-19-„Impfstoffen“ Immunität. In ihren klinischen Studien geben sie sogar an, dass sie nicht einmal auf Immunität testen werden.
"Sie verleihen weder eine Immunität noch verhindern sie die Übertragbarkeit der Krankheit. Mit anderen Worten, sie sollen nicht verhindern, dass man an SARS-CoV-2 erkrankt; sie sollen lediglich die Infektionssymptome lindern, falls man doch infiziert wird" (Link siehe oben). Statt lebenslanger Immunität sichern sich Pfizer und Moderna somit langfristig ein ständiges Nachfolgegeschäft, das mit den Booster-Impfungen bereits sichtbar wird.

Australien schafft Cash immer mehr ab
Bis 2019 gab es in ganz Australien rund 12.000 Geldautomaten. Seitdem wurden 3.800 Geräte entfernt. Aber nicht nur sie verschwuinden, sondern auch die Bankfilialen. Allein in den letzten drei Jahren haben die vier größten Banken 450 Zweigstellen für immer geschlossen, vor allem auf dem Land und in Vororten. Die Regierung sieht diese Entwicklung durchaus gern. Ein bargeldloses Banksystem erlaubt viel bessere Überwachung und damit Besteuerung.
Auch in Europa wird dem Bargeld schon länger der Krieg erklärt >>Details hier

SWIFT kann man ausschalten, die Blockchain nicht
Während man im internationalen Zahlungsverkehr der Banken (SWIFT) sozusagen den Stecker ziehen kann, ist das beim Blockchain-Zahlungsverkehr nicht möglich. Keine Nation der Welt kann Blockchain-Transaktionen unterbinden. Wie ein Uhrwerk generiert beispielsweise die Bitcoin Blockchain alle 10 Minuten einen Block – ganz egal, was auch passieren mag.
Sanktionen könnten daher technisch nichts bewirken beziehungsweise keine Transaktionen verhindern, sondern diese nur für illegal erklären. Wenn Russland also versucht, via Kryptowährungen den SWIFT-Ausschluss zu umgehen, bleiben den Staaten nur Verbote übrig, die derartige Krypto-Zahlungen untersagen. (btc-echo)

Die fragwürdige deutsche Corona-Politik
Fakten aus https://reitschuster.de/post/knapp-drei-prozent-des-bundeshaushalts-fuer-fragwuerdige-coronatests/:
  • Deutschland gibt knapp 3 Prozent (!) des Staatshaushalts nur für Tests aus.
  • Kleinlaut meldet sich der Bundesrechnungshof mit einem internen Papier, in dem der Regierung ein “schlampiger Umgang” mit Steuergeldern bei den Coronatests während der Pandemie attestiert wird.
  • Derzeit laufen 26.800 Verfahren (!), die gegen Verdächtige wegen der Erschleichung von Corona-Hilfsgeldern eingeleitet wurden. Das dürfte allerdings auch nur die Spitze des Eisbergs sein.
  • In der etwa 200.000-Einwohnerstadt existieren mindestens zehn weitere Testzentren, die mitunter mehr Tests pro Tag durchführen, so der Betreiber. Damit entstehen dem Steuerzahler für den Betrieb des Testzentrums Kosten von 122.500 Euro pro Monat, denn es darf 12,50 Euro pro Test abrechnen. Die Lohnkosten für die Angestellten dürften 12,50 Euro pro Stunde nicht überschreiten und die Miete der Einrichtung sollte an den meisten Standorten auch nicht mehr als 2.000 Euro betragen. Werden durchgehend fünf Angestellte für zehn Stunden pro Tag beschäftigt, dann bleiben dem Betreiber etwa 100.000 Euro zu versteuernder Gewinn pro Monat. Und alles ohne echtes unternehmerisches Risiko!
  • Das Testcenter des Betreibers führt rund 350 Tests pro Tag durch. Somit sind seit dem 15. Dezember 2021 bei ihm etwa 43.000 Tests durchgeführt worden. Erstaunlicherweise teilt er mit, dass die Positivrate hier allerdings nur 0,81 Prozent beträgt. Damit ist die Positivrate des Testzentrums 60-mal niedriger im Vergleich zu den Angaben, die von Statista und RKI kommen.
  • Inzwischen ist laut Statista mehr als jeder zweite Labortest positiv. Der Wert liegt bei 53,1 Prozent. Sollte dies der Realität entsprechen, liegt der Verdacht nahe, dass die Kalibrierung der Tests geändert wurde und es so zu mehr positiven und falsch-positiven Ergebnissen kommt. Leider gibt es in den offiziellen Dokumenten des RKI noch immer keine Angaben zu den verwendeten CT-Werten der Tests. Solange dieser Wert nicht konstant gehalten wird, haben die Inzidenzen keine Aussagekraft und können auch nicht mit den Werten aus der Vergangenheit verglichen werden.
  • Während der Staat kleine Unternehmen, Cafés, Bars, Kneipen, Restaurants und viele andere Gewerbe zerstört, liefert er anderen Unternehmern ein beträchtliches risikofreies Einkommen, um nutzlose Tests durchzuführen, die in vielen Fällen zur Quarantäne gesunder Menschen führen, die damit bei der Arbeit ausfallen und die Versicherungskassen weiter belasten, während sie den Gewinn der Unternehmen schmälern. Ein System, das mehr Fehlanreize setzt, lässt sich selbst mit sprudelnder Phantasie nur schwer konstruieren.
Staatliche Abschreckung
Der Staat tut gerne so, als sei er fürsorglich und großzügig. Am Beispiel Mobilitätsprämie sieht man aber genau die Verlogenheit, denn die Bedingungen sollen wohl abschrecken:
Aus "Finanzbrief": Zum 125. Geburtstag von Ludwig Erhard (CDU), dem Minister des „Wirtschaftswunders“ nach dem Krieg, sei an seine Warnung vor Reformen erinnert, die uns Wände voll neuer Gesetze, Novellen und Durchführungsbestimmungen bringen, die die Bürger in immer ausgeklügelterer Form in neue Abhängigkeiten bringen, wenn nicht sogar dort hineinzwingen. Nun, inzwischen leben wir mit Reformen, die der freien Marktwirtschaft unverhohlen trotzen; Mindestlohn, Mietpreisbremse und Klimaverordnungen lassen grüßen. Und da wäre noch die Gerechtigkeitsregelung für Geringverdiener bei der Entfernungspauschale:

Zur erhöhten Entfernungspauschale von 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer sollen Geringverdiener eine Mobilitätsprämie (zur Ausgleichung der steigenden CO2-Abgaben) in Höhe von 14% der Pendlerpauschale erhalten (§§ 101 ff. Einkommensteuergesetz). Die Beantragung und Auszahlung sollte unkompliziert und schnell erfolgen, hatte man im Parlament überlegt.
Gesetzgeber und Verwaltung haben es umgesetzt: Langstreckenpendler mit geringem Einkommen bekamen ein eigenes Formular. Darin wiederum ist die Abgabe einer Steuererklärung mit Anlage N als Bedingung vorgesehen, für Bürger, die ansonsten gar keine Steuererklärung abgeben!
Wozu? Nun, die 4,9 Cent „Mobilitätsprämie“ gibt es erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Das aber nur, wenn die erhöhte Entfernungspauschale die übrigen Werbungskosten des Arbeitnehmers um den Pauschalbetrag überschreiten. Dabei muss allerdings das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (aktuell 9.984 Euro) liegen. Des Weiteren ist die erhöhte Entfernungspauschale mit dem Betrag zu vergleichen, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet. Der niedrigere Betrag ist für die Berechnung der Mobilitätsprämie maßgeblich, allerdings nur, wenn diese mindestens 10 Euro betragen würde
Sinn der bürokratischen Übung:
Die Mobilitätsprämie soll es nur geben, soweit der Geringverdiener ansonsten keine steuerliche Entlastung erfährt. Man darf auch mit Ludwig Erhard vermuten, dass er schlicht abgeschreckt werden soll, sie zu beantragen. Die genaue Berechnung überlassen wir Spezialisten. Nur soviel: Wer an 180 Tagen 35 Kilometer zur Arbeit fährt, 9.300 Euro verdient und noch 300 Euro andere Werbungskosten hat, erhält eine Mobilitätsprämie von 62,16 Euro. Er fährt dabei 12.600 Kilometer im Jahr. Bei 7 Liter Kraftstoffverbrauch kostet ihn das aktuell rund 1.500 Euro.

Es gibt AIDS, und nun gibt es auch V-AIDS
V-AIDS (Vaccination Acquired Immune Deficiency Syndrome) beschreibt man neuerdings ein Phänomen, bei dem man davon ausgeht, dass die Impfung durch die Zerstörung von Lymphozyten eine Art Immunschwäche hervorrufen kann, wie wir sie auch von der viralen Erkrankung AIDS kennen. Passend dazu zeigt eine Studie aus Dänemark eine negative Impfwirksamkeit gegen die Omikron-Variante. Wir wissen auch, dass die Impfung die angeborene Immunität reprogrammiert und eventuell anti-idiotypische Antikörper hervorruft, die das Immunsystem schwächen. Diese Toxizität der „Impfstoffe” gegen SARS-CoV-2 schlägt sich nun massiv in der Gesamtsterblichkeit nieder. (Quelle)

Offene Grenze 2.0
Nancy Faeser (SPD) ist Juristin und zeigte trotz ihrer rechtsstaatlichen Ausbildung in jungen Jahren Sympathien für die linkskriminelle Antifa. Nun wurde sie unter Olaf Scholz als erste Frau Innenministerin. Sogleich entließ sie 2 Staatssekretäre und 13 Abteilungsleiter und ersetzte sie durch in der Regel fachfremde Parteigenossen. Dadurch scheint es nun nur noch sehr wenig Fachkompetenz in diesem für das Land so wichtigen Sicherheitsbereich zu geben. Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine veranlasste sie, die keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt werden. Somit können also nicht nur Kriegsflüchtlinge, sondern auch Migranten aus allen möglichen anderen Ländern, teilweise selbst aus Afrika, ungeprüft nach Deutschland einreisen.

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