Aktien, Trading & Co. steuerfrei
Fokus bei uns sind meist unternehmerische Einkünfte und Auswanderung.
Warum aber nicht dein Geld für dich arbeiten lassen statt dafür zu arbeiten?
Aktien, Trading & Co. sind beliebter denn je und ein sinnvoller Baustein als Einkunftsquelle.
Und dann am Besten steuerfrei, oder?
In letzter Zeit hatten wir sehr oft die Frage, wie es nach einer
Auswanderung mit den Einkünften aus Kapitalvermögen aussieht. Ein
komplexes Thema, aber ich hoffe, ich kann hiermit ein wenig Licht ins
Dunkel bringen.
Sind meine Einkünfte aus Kapitalvermögen nach der Auswanderung in Deutschland noch steuerpflichtig?
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen insbesondere:
- Aktien (Dividenden und Veräußerungsgewinne)
- Zinsen
- Investmentfonds
- Stillhalterprämien
- Termingeschäfte
Die letzten beiden Punkte zählen für Trader wohl zu den wichtigsten Einkunftsquellen.

Durch die Begrenzung der Verlustverrechnung ab 2021 hat eine
Auswanderung für Trader, verbunden mit der Möglichkeit die Einkünfte
zukünftig steuerfrei zu erzielen, deutlich an Attraktivität
hinzugewonnen.
Als mobile Vermögenswerte kannst du diese leicht ins Ausland verlagern.
Dabei fallen in der Regel keine Wegzugssteuern an. Du kannst also die
unrealisierten (und damit bisher unversteuerten) Gewinne ins Ausland
verlagern und dir dort (richtig gemacht) steuerfrei auszahlen lassen.
In vielen Ländern fallen Einkünften aus Kapitalvermögen unter die
private Vermögensverwaltung und sind dort häufig steuerfrei, in Ländern
mit Territorialbesteuerung oder als Dauerreisender sowieso.
Dann bleibt nur noch zu beachten, dass deine Einkünfte nach deiner
Auswanderung nicht doch noch unter eine Steuerpflicht in Deutschland
fallen.
Bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nach der Auswanderung in
Deutschland noch beschränkt bzw. erweitert beschränkt steuerpflichtig!
Das musst du für jede Einkunftsart nach folgender Systematik prüfen:
- Unbeschränkte
Steuerpflicht: Als erstes musst du bestimmen, wie deine Einkünfte
grundsätzlich in Deutschland besteuert werden. Dabei können dir deine
letzte Steuererklärung, die BMF-Schreiben oder dein Steuerberater
helfen.
- Beschränkte
Steuerpflicht: Diese lässt sich i.d.R. nicht vermeiden, da du den
Anknüpfungspunkt für die Besteuerung in Deutschland meist nicht
verhindern kannst (z.B. kannst du bei deinen Dividenden von Siemens
nicht einfach den Ort der Geschäftsleitung von Siemens ins Ausland
verlagern). Die beschränkte Steuerpflicht steht deiner Auswanderung
aber auch nicht im Wege.
- Erweitert
beschränkte Steuerpflicht: Einkünfte aus Kapitalvermögen können
durchaus hierunter fallen. Die erweitert beschränkte Steuerpflicht
lässt sich oft aber leicht vermeiden.
- Doppelbesteuerungsabkommen:
Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dich persönlich anwendbar ist,
kann dieses Deutschland ein Besteuerungsrecht nach Punkt 2 oder 3
wieder entziehen bzw. zumindest einschränken.
Du willst das genauer verstehen?
Dann schau dir mein neues YouTube-Video dazu an: https://www.youtube.com/watch?v=TFK3KAEQimE
Du willst es lieber in Ruhe nachlesen? Dann klicke hier: >> Fachartikel lesen <<
Welche Einkünfte erzielst du aus deinem Kapitalvermögen?
Scheib mir gerne und ich analysiere die Einkunftsart für dich (am besten mit genauem Bezug in § 20 EStG)
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