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Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer

Zwar ist es nicht neu, dass für Kapitalerträge auch Kirchensteuer fällig wird, neu ist jedoch das seit 01.01.2015 geltende Erhebungsverfahren, das dem Bürger wieder ein Stück Freiheit nimmt. Hier die wichtigsten Fakten, die die Evangelische Kirche in Deutschland zusammengestellt hat, um die bestehenden Verunsicherung auszuräumen:

Seit 01. Januar 2015 gilt für Banken, Sparkassen, Kreditinstitute und Versicherungen ein neues Erhebungsverfahren der Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuern (= Abgeltungssteuer). Diese Geldinstitute müssen gegebenenfalls anfallende Kirchensteuer nun automatisch einbehalten.

  • Betroffen ist die Steuer, die für Kapitalerträge, also zum Beispiel für Zinsen von Kapitalvermögen, anfällt. Dabei gibt es einen Freibetrag: Solange die Erträge aus dem Kapital unter 801 Euro (für Alleinstehende) bzw. unter 1602 Euro (für Ehegatten) bleiben, fallen dafür weder Steuer noch Kirchensteuer an. Für Kapitalerträge, die über dem Freibetrag liegen, fallen Kirchensteuern an (8 oder 9 Prozent je nach Konfession auf die staatliche Kapitalertragssteuer). Zu viel einbehaltene Steuer wird über die Einkommenssteuererklärung zurück erstattet.
  • Es handelt sich nicht um eine neue Kirchensteuer, da Einkünfte aus Kapitalvermögen schon immer einkommensteuerpflichtig - und damit auch kirchensteuerpflichtig - waren. Mit der ab 2015 gültigen Regelung wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge jetzt jedoch automatisch an die Finanzbehörden abgeführt, so wie es bei der Einkommenssteuer üblich ist.
  • Die zum Abzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge verpflichteten Institute erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit der Steuerpflichtigen elektronisch und verschlüsselt mitgeteilt. Dieses automatisierte Verfahren vereinfacht die Steuererhebung wesentlich. Vorher musste der Steuerpflichtige selbst die Konfessionszugehörigkeit gegenüber der Bank erklären oder die Kirchensteuer in der Steuererklärung angeben.
  • Bankmitarbeiter erhalten auch mit dem neuen Verfahren keine Kenntnis über die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden. Jeder Steuerpflichtige hat trotzdem die Möglichkeit, die Weitergabe seiner Religionszugehörigkeit abzulehnen und muss ggf. die notwendigen Angaben dann in der Einkommensteuererklärung machen.
  • Musterrechnung: 200.000 Euro Vermögen erwirtschaften bei 1% Zinsen 2000 Euro pro Jahr. Davon sind nach Abzug des Sparerfreibetrags (für Ehegatten) 398 Euro steuerpflichtig, bei einem Steuersatz von 25% ergibt dies 99,50 Euro Kapitalertragssteuer, die Kirchensteuer beträgt somit 8,96 Euro pro Jahr.

FAZIT:
Wieder nimmt uns der Staat per automatisiertes Abzugsverfahren Geld vorzeitig weg. Es entstehen dadurch immense Zinsgewinne, denn früher konnten Staat bzw. die Kirchen erst im nächsten Jahr (oder später) darüber verfügen.

Tipp1:
Da Konten im Ausland nicht dem automatisierten Kirchensteuer-Abzugsverfahren unterliegen, ist eine Kontoeröffnung außerhalb Deutschlands oder am besten gleich außerhalb der EU überlegenswert. Wegen des früher oder später drohenden Euro-Zusammenbruchs ist das sogar empfehlenswert. Siehe unten "Die besten Aölternativ-Auslandskonten".

Tipp 2:
Generell keine Kirchensteuer muss zahlen, wer aus der Kirche ausgetreten ist.

ÜBRIGENS:
Deutsche Finanzpolitiker legen selber Ihnen anvertrauten Steuergelder oftmals im Ausland an. Beispiele:
Brandenburgs Finanzminister Markov legte im Jahr 2013 260 Millionen Steuergelder und Gelder des Pensionsfonds zu 98% im Ausland an.
Baden-Württemberg riskierte 50 Millionen für Staatsanleihen von Pleitestaaten (!).
Nordrhein-Westfalen kaufte 2013 für 220 Millionen griechische Staatsanleihen mit Geldern aus dem Pensionsfonds.

(Quelle: PHI, gelesen in DER GELDBRIEF)

Und viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben zur Haushaltssanierung scheinbar günstige Franken-Kredite im Volumen von 1,9 Milliarden Euro aufgenommen. Doch mit der Freigabe des Wechselkurses des Schweizer Franken gegenüber dem Euro wurden diese Kredite deutlich teurer. Verspekuliert…

Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: EKD / Geldbrief / Roland Benn, BIG BENN BOOKS

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