Die medizinisch psychologische Untersuchung ist für viele Betroffene
eine große Hürde auf dem Weg zurück zum Führerschein. Neben Kosten und
Zeitaufwand empfinden viele den gesamten Prozess als stark belastend.
Weniger bekannt ist, dass es unter bestimmten Voraussetzungen eine
rechtlich vorgesehene Möglichkeit gibt, die MPU Pflicht zu umgehen. Die
sogenannte MPU Verjährung spielt dabei eine zentrale Rolle.
Verjährt eine MPU überhaupt?
Der Begriff MPU Verjährung ist juristisch nicht ganz korrekt. Eine
MPU Anordnung verjährt nicht automatisch. Entscheidend ist vielmehr die
Tilgung der zugrunde liegenden Einträge im Fahreignungsregister in
Flensburg. Solange diese Einträge bestehen, darf die
Fahrerlaubnisbehörde bei einer Neuerteilung weiterhin eine MPU
verlangen.
Erst wenn die relevanten Einträge vollständig gelöscht sind, entfällt
die rechtliche Grundlage für die MPU Anordnung. In diesem Moment kann
der Führerschein in vielen Fällen ohne MPU neu beantragt werden.
Welche Einträge sind entscheidend
Einträge im Fahreignungsregister entstehen unter anderem durch
Alkohol oder Drogenfahrten, wiederholte Verkehrsverstöße oder den Entzug
der Fahrerlaubnis. Diese Einträge sind der Kern der MPU Problematik.
Solange sie gespeichert sind, bleibt die Fahreignung aus Sicht der
Behörde ungeklärt.
Wie lange dauert die MPU Verjährung
Die Anlaufhemmung
Bevor die eigentliche Tilgungsfrist beginnt, greift eine sogenannte
Anlaufhemmung. Diese sorgt dafür, dass die Tilgung nicht sofort nach dem
Entzug der Fahrerlaubnis startet. Voraussetzung ist unter anderem, dass
eine verhängte Sperrfrist vollständig abgelaufen ist. Zusätzlich müssen
seit der letzten maßgeblichen Entscheidung mehrere Jahre vergangen
sein. In der Praxis beginnt die Tilgungsfrist häufig erst fünf Jahre
nach dem relevanten Ereignis.
Die Tilgungsfrist
Nach Ende der Anlaufhemmung läuft die eigentliche Tilgungsfrist.
Diese beträgt in der Regel zehn Jahre. Rechnet man Anlaufhemmung und
Tilgungsfrist zusammen, ergibt sich in vielen Fällen ein Zeitraum von
bis zu fünfzehn Jahren, bis die MPU Grundlage entfällt.
Die Überliegefrist
Nach Ablauf der Tilgungsfrist folgt eine zusätzliche Überliegefrist
von zwölf Monaten. Während dieser Zeit sind die Einträge für Behörden
noch sichtbar, dürfen aber nicht mehr verwertet werden. Erst nach Ablauf
dieser Frist gelten die Einträge als vollständig gelöscht.
Warum ein verfrühter Antrag problematisch ist
Ein häufiger Fehler besteht darin, während der laufenden Fristen
einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Ein solcher
Antrag kann dazu führen, dass die Tilgungsfrist erneut beginnt. In
diesem Fall verlängert sich der gesamte Zeitraum erheblich. Deshalb ist
eine genaue Prüfung der Fristen vor jedem Antrag zwingend erforderlich.
Neuerteilung ohne MPU nach Fristablauf
Sind alle relevanten Einträge getilgt, kann die Fahrerlaubnis in
vielen Fällen ohne MPU neu beantragt werden. Die Behörde darf dann keine
medizinisch psychologische Untersuchung mehr verlangen. Übrig bleiben
meist nur formale Voraussetzungen wie ein Sehtest oder ein Erste Hilfe
Nachweis.
Fazit
Die MPU Verjährung ist kein Mythos, sondern ein klar geregelter
rechtlicher Mechanismus, der in der Praxis sehr häufig auf einen
Zeitraum von rund 15 Jahren hinausläuft. Entscheidend ist nicht das
ursprüngliche Vergehen, sondern allein die vollständige Tilgung der
Einträge im Fahreignungsregister. Diese setzt sich typischerweise aus
einer mehrjährigen Anlaufhemmung und einer anschließenden zehnjährigen
Tilgungsfrist zusammen, zuzüglich der gesetzlichen Überliegefrist. Wer
diese Fristen genau kennt und insbesondere keine verfrühten Anträge
stellt, kann nach Ablauf von etwa 15 Jahren unter Umständen auch ohne
MPU wieder zur Fahrerlaubnis gelangen. Eine individuelle Prüfung des
jeweiligen Falls bleibt dennoch unerlässlich.
Für persönliche Beratung und Unterstützung steht der MPU-Doktor jederzeit sehr gerne zur Verfügung: https://mpu-doktor.com.