Das Endgame von ARD und ZDF - mach mit!
Liebe Beitragsstopper, Beitragsblocker, Gutachten-Finanzierer und Freiheitsfreunde,
das, worauf wir
jahrelang hingearbeitet haben, ist jetzt Realität. Das
Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte am 15. Oktober entschieden:
Wenn die Anstalten ihren Auftrag nicht erfüllen, dürfen sie auch kein Geld verlangen.
Das war juristisch sehr elegant, weil es nicht unmittelbar an der
Existenz des Rundfunks rüttelt, sondern erstmal nur an der Bedingung
seines Privilegs. Und diese Bedingung ist jetzt messbar, nachprüfbar,
angreifbar.
Damit ist das Dogma gebrochen, das ARD und ZDF jahrzehntelang
unangreifbar machte. Zum ersten Mal in der Geschichte müssen die
Rundfunkanstalten beweisen, dass sie ihren Funktionsauftrag erfüllen –
ausgewogen, vielfältig, neutral. Tun sie das nicht, entfällt die
rechtliche Grundlage für den Beitrag.
Der Anwalt Carlos Gebauer
war hier nicht einfach „dabei“ – er war Mitschöpfer dieses
Präzedenzfalles. Er hat gemeinsam mit unserem Anwalt Harald von Herget
argumentativ genau das durchgesetzt, was wir politisch immer gesagt und
tausendfach mit unseren Klagen vor die Verwaltungsgerichte gebracht
haben. Hier findest Du ein wunderbares Interview mit ihm.
Das bedeutet: Wer jetzt richtig handelt, kann zukünftig sein Geld für
2023, 2024 und 2025 zurückfordern. Alle Beitragsstopper haben dafür
bereits die Grundlage gelegt. Und gemeinsam bringen wir das
Selbstbedienungs-System von ARD und ZDF nun zu einem Ende, indem wir
nun einen wahren Sturm entfesseln.
Hier beginnt das Endgame – und es läuft jetzt. Jeder kann mitmachen, ohne Risiko, in sechs einfachen Schritten:
1. Zahlung unter Vorbehalt stellen
Ab sofort darf jeder seinen Rundfunkbeitrag unter Vorbehalt zahlen. Das ist rechtlich zulässig und entfaltet enorme Wirkung.
Formulierungsvorschlag:
„Zahlung erfolgt vorbehaltlich der rechtmäßigen Erfüllung des Funktionsauftrags gemäß BVerwG, Urteil vom 15.10.2025.“
Damit zerstört ihr den „guten Glauben“ der Rundfunkanstalten – sie
müssen Milliarden zurückstellen. Ihr nehmt ihnen die finanzielle
Planungssicherheit.
Ausführlich erklärt Anwalt Gebauer die Hintergründe in diesem Interview.
2. Bestehende Klagen anpassen oder neue einreichen
Alle Beitragsstopper erhalten die neuen Schriftsätze automatisch und
kostenfrei. Wer schon klagt, ergänzt einfach den Hinweis auf das
Leipziger Urteil.
Wer noch nicht klagt, kann jetzt beginnen – alle Argumente, Schreiben
und Vorlagen stellen wir bereit. Direkt hier und kostenfrei für alle
abrufbar.
Beachtet bitte, dass alle Beitragsblocker automatisch auf den
Beitragsstopper umgeleitet werden, weil wir die gesamte Vorgehensweise
technisch überarbeitet hatten und unter dem neuen Namen noch
zielgerichteter unterstützen und helfen können.
3. Das große Beitragsstopper-Gutachten finanzieren
Gemeinsam bauen wir das wissenschaftliche Fundament: Ein Großgutachten
zur Programmvielfalt 2022–2024, das den Rundfunk auf Ausgewogenheit
prüft. Das fordern die Leipziger Richter selbst – und wir liefern den
Beweis. Bitte beteiligt euch weiter großzügig an den Erstellungskosten.
Knapp ¼ der benötigten Summe ist bereits zusammen gekommen. Wir
bedanken uns bei allen bisherigen Unterstützern ganz herzlich. Macht
hier bitte mit, auch wenn ihr nicht selbst klagen wollt. Wir bringen
derweil alle Beweise und Macher zusammen, die dieses „Beweiswunder“
vollbringen werden.
4. Rundfunkalarm aktiv nutzen
Jede Programmbeschwerde ist jetzt doppelt wertvoll:
Sie
erhöht den Druck und liefert zugleich Beweismaterial fürs Gutachten.
Wir haben bereits über knapp 1 ½ Jahre über 74.000 Beweise gesammelt,
die natürlich in das große Gutachten einfließen. Jeder Bürger kann
täglich neue Beschwerden über Fehler in der Berichterstattung einreichen
– mit wenigen Klicks auf www.rundfunkalarm.de.
5. Demokratisierung der Rundfunkräte
Wir fordern darüber hinaus, dass nur noch Beitragszahler im Rundfunkrat sitzen. Keine Parteien, keine Kirchen, keine Verbände. Ein basisdemokratischer Rundfunk, kontrolliert vom Souverän – den Bürgern selbst. Dies ist auch die zentrale Forderung des Bundesverbands der Rundfunkbeitragszahler.
Wir bringen uns hier massiv ein, um dieses politische Ziel
baldmöglichst zu erreichen. Werdet hier gerne auch Mitglied im Verein,
der uns Beitragszahler politisch vertritt.
6. Rückforderung der Beiträge 2023 und 2024
Wenn
nachgewiesen wird, dass der Auftrag verletzt wurde, dann entsteht für
alle, die unter Vorbehalt gezahlt haben, bzw. dagegen geklagt hatten ein
Rückzahlungsanspruch. Diejenigen, die bereits klagen, erhalten das Geld
automatisch zurück. Für alle anderen bereiten wir die entsprechenden
Klagevorlagen vor – aber jetzt gilt es erstmal, das Gutachten zu
bewältigen und tausendfach in bereits bestehende Klagen einzubringen.
Warum das alles jetzt zählt
Das Leipziger Urteil zwingt ARD und ZDF erstmals, offen Rechenschaft abzulegen.
Damit haben wir juristisch, politisch und moralisch das Instrument in
der Hand, den Zwangsbeitrag endgültig zu beenden – und den Rundfunk neu,
frei und bürgernah aufzubauen.
Wir stehen an einem historischen Punkt: Was mit einem Urteil in Leipzig begann, wird jetzt zur Bewegung. Das Endgame läuft – und jeder kann Teil davon sein.
Beitragsstopper, Freiheitskanzlei, Rundfunkalarm, Gutachten – alles greift jetzt ineinander. Gemeinsam schaffen wir, was unmöglich schien:
Das Ende des Zwangs und den Beginn echter Bürgerkontrolle.
Herzlich, Markus Boenig Initiator der Freiheitskanzlei Gründer von www.beitragsstopper.de und www.rundfunkalarm.de
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