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JEDEN TAG REICHER

Ausgabe vom 27.08.2011
Exklusiv für unsere Abonnenten, Kunden und Interessenten

Wenn Ihnen diese Ausgabe gefällt, dürfen Sie sie gerne an Freunde weiterreichen!

IHRE THEMEN IN DIESER AUSGABE:

  1. Empfehlung des Tages
  2. Kein Witz: Der Null-Euro-Vergleich
  3. Privatinsolvenz auch bei Steuerschulden
  4. Flüssig trotz Regelinsolvenz
  5. Geschenkt

0. PERSÖNLICHES AUS VICTORIA
Das einzige, was man ohne Geld machen kann, sind Schulden. Das ist nicht viel. Diese Newsletter-Ausgabe widmet sich dem Ziel, Schulden loszuwerden, damit Sie sich wieder mehr leisten können. Eine friedliche Zeit wünscht Ihnen aus Victoria/Philippinen, Roland Benn

ES SAGTE...
... Waltraud Puzicha (dt. Erzählerin):
„Borgen schiebt Sorgen
von heute auf morgen.“

1. EMPFEHLUNG DES TAGES
Ratz-fatz schuldenfrei: „Der Schulden-K.o.“ - Knock-out für Ihre Schulden! K.o. ist OK – wenn es um Ihre Schulden geht. Dieses neue E-Book lässt Sie den Kampf gegen Ihre Schulden in fünf Runden gewinnen:
Runde 1 – Die clevere Art
Runde 2 – Die feine Art
Runde 3 – Die unfeine Art
Runde 4 – Die legale Art
Runde 5 – Die Taktik, die die Privat-Insolvenz noch toppt
Mehr Infos

WUSSTEN SIE,...
wie man Mietschulden loswerden kann? Es gibt einen erprobten Trick, wie Sie ein bis drei Monate Mietschulden einfach loswerden können: Sie marschieren aufs Sozialamt und schildern Ihre Lage so ausführlich, dass man Ihr Dilemma erkennt. Damit kommt aber auch auf das Sozialamt ein Dilemma zu: Da Sie einen Rechtsanspruch auf Unterstützung haben, hätte die Kommune erhebliche Kosten zu tragen, wenn sie Ihnen eine neue Wohnung besorgen müsste. Deshalb ist das Sozialamt bereit, bei erstmaliger Notlage die Mietschulden (evtl. inkl. Nebenkosten) zu übernehmen, weil das unterm Strich billiger ist. Rückerstatten müssen Sie das nicht, wenn Ihre Einkommenssituation entsprechend ist; ansonsten gilt es als Darlehen, das in moderaten Raten abgestottert werden kann. Besonders gute Chance haben Familien.

2. KEIN WITZ: DER NULL-EURO-VERGLEICH
Zwar muss in der Privatinsolvenz der Vergleichsvorschlag an die Gläubiger ernsthaft sein, aber dennoch ist eine Strategie möglich, bei der den Gläubigern sage und schreibe null Euro angeboten werden! Man spricht hier vom sog. Null-Plan, der sogar gerichtlich anerkannt ist. Die Argumentation ist ganz einfach. Weiterlesen

SPASS MUSS SEIN...
"Herr Generaldirektor, draußen steht ein Mann."
"Soll warten, Fräulein Andel. Bieten Sie ihm einen Sessel an."
"Habe ich schon, aber er will ALLE Möbel..."

3. PRIVATINSOLVENZ AUCH BEI STEUERSCHULDEN
Wussten Sie, dass Steuerschulden nie verjähren? Eigentlich ist das nicht ganz richtig, denn auch sie können verjähren. Aber wenn in Ihrem Finanzamt der zuständige Sachbearbeiter bzw. die Vollstreckungsabteilung nicht schläft, verjähren sie de facto nie. Grund: Mit jeder Vollstreckungsmaßnahme beginnt die 5-jährige Verjährungsfrist (Paragraf 228 Abgabenordnung) aufs Neue zu laufen. Wenn im Finanzamt also niemand schläft, verjähren Steuerschulden nie. Fatal ist (und was die wenigsten wissen): Selbst die Erben können noch zur Kasse gebeten werden...
Steuerschulden kann man aber trotzdem loswerden, auch wenn man sie nicht bezahlen kann – durch Verhandlungen. Richtig gelesen: Das Finanzamt lässt durchaus mit sich handeln, so dass die Steuerschulden z.B. um die Hälfte gedrückt werden können. Voraussetzung ist oft, dass weitere Schuldner auch auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten und dass eine Abschlagssumme gezahlt wird. Aber es sind noch viele weitere Konstellationen denkbar.
Wieso ist das möglich? Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach, erkennt inzwischen aus der Fiskus. Wenn der Schuldner nämlich in die Privatinsolvenz geht, geht er allzu oft gänzlich leer aus.

Weitere clevere Infos zum Schuldenabbau: Klick mich

INTERESSANT...
Der richtige  Umgang mit dem Gerichtsvollzieher: Lesen
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4.
FLÜSSIG TROTZ REGELINSOLVENZ

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WEISHEIT...
Jemand ohne Krankheit ist glücklich. Jemand ohne Schulden ist reich. (aus China)

5. GESCHENKT
A) 
Sensationelles Urteil für Kreditnehmer! Und zwar für alle, denen die Bank Kontoführungsgebühren für Baudarlehen, Raten- oder Verbraucherkredite berechnet hat! Der Bundesgerichtshof hat diese Gebühren für nichtig erklärt, weil die Unterhaltung von Darlehenskonten Sache der Bank ist. Die Bankenverbände haben sich nun verpflichtet, die o.g. Gebühren rückwirkend ab 2008 zu erstatten. Ein formloser Brief mit Erwähnung des BGH-Urteils (BGH Az.: XI ZR 388/10) reicht vollkommen aus.
B) Zeigen Sie’s Banken und Versicherungen: "Ich will mein Geld zurück". Gratis-Report, der zeigt, wie und wo Sie Ihre Prämien für Lebens- und Restschuldversicherungen zurückbekommen.
C) Gratis Tools, Ebooks etc. für Webmaster

LINKS, DIE MAN NICHT LINKS LIEGEN LASSEN SOLLTE...
Der Schuldenkönig
Trick, selbstständig zu bleiben trotz Insolvenz
Schulden muss man nicht mit heiraten

© Copyright 2012: Roland Benn


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