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Kapital-Wiederherstellung

Haben Sie in den letzten 10 Jahren Geld verloren bei Kapitalanlagen aufgrund fehlerhafter Beratung? Es besteht jetzt Hoffnung auf Wiederherstellung Ihres Kapitals! 

Der Grund liegt darin, dass die Rechtsprechung immer anlegerfreundlicher wird. Damit bestehen nun gute Chancen auf Schadensersatz. Auch wenn Sie sich in dem einen oder anderen Fall schon haben anwaltlich beraten lassen und danach von einer Klage abgesehen haben, sollten Sie sich möglicherweise noch einmal beraten lassen, denn das Blatt hat sich durch neue Gerichtsurteile sehr zu Gunsten der Kapitalanleger gewendet.

Voraussetzung: 
Ihr Fall ist noch keine 10 Jahre alt und damit nicht verjährt. Doch die gute Nachricht ist, dass von der anlegerfreundlichen Rechtsprechung im Grunde alle Arten von Kapitalanlagen-Pleiten profitieren: Lebensversicherungen, Zertifikate, Investmentfonds, unternehmerische Beteiligungen usw.

So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 08.07.2010 (Az. IIIZR 249/09) entschieden, dass sich Banken und Anlageberater nicht mehr darauf berufen können, dem Anleger einen Verkaufsprospekt ausgehändigt zu haben (oft nachträglich!), anhand dessen der Anleger die Richtigkeit der Angaben des Beraters überprüfen konnte. Der Anleger muss sich vielmehr auf die Angaben des Beraters verlassen können.

Auch kann sich ein Vermögens- oder Bankberater nicht mehr aus der Haftung herausreden, indem er anführt, dass der Anleger über Erfahrungen in Bezug auf Kapitalanlagen verfüge. Auch erfahrene Anleger müssen über mögliche Risiken ausgeklärt werden. Wird das versäumt, entsteht ein Schadensersatzanspruch (OLG Frankfurt, 08.12.2010, Az. 19 U 22/10).

Interessant ist auch das Urteil des OLG Stuttgart vom 30.11.2010 (Az. 6 U 2/10): Eine Bank muss den Kunden darüber aufklären, dass sie bei Empfehlung für ein bestimmtes Kapitalanlageprodukt eine Vergütung erhält, wenn dies für den Kunden nicht erkennbar ist und er davon ausgeht, dass die Beratung neutral und objektiv erfolgt.

Kostenlose Beratung und risikolose Abwicklung
Falls Sie in
  • Fonds
  • Aktien
  • Genussscheine
  • Optionen oder Swaps
investiert haben und Ihr so angelegtes Geld ist fast nichts mehr wert, sollten Sie sich bei Rechtsanwälten beraten lassen, die auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialistiert sind. Solch eine Anlaufstelle ist die Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte (https://www.resch-rechtsanwaelte.de/), die auch vom Magazin "Kapitalschutz vertraulich" empfohlen wird. Betroffene Anleger erhalten eine unverbindliche und
kostenlose Vorab-Prüfung des Falles. Wie die Kanzlei mitteilt, besteht bei etwa 30% der Fälle keine Erfolgsaussicht, oder positiv gesehen: bei 70% besteht eine Erfolgsaussicht. Über Partnerkanzleien können auch Anleger aus Österreich und der Schweiz bzw. prinzipiell auch aus aller Weltvertreten werden. Über das Online-Formular auf der o.g. Internetseite kann der Fall bequem eingereicht werden.

Übrigens kann man heutzutage auch Strafanzeigen online einreichen, und zwar über die Internetseite der Kriminalpolizei unter https://online-strafanzeige.de/ (für Österreich: https://www.polizei.gv.at/).

Bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) werden Verbraucher über dubiose Angebote und Unternehmen gewarnt: zur Webseite.


ei Verlusten aus Wertpapiergeschäften kann man sich auch – wenn gravierende Fehler des Beraters beweisbar sind – an nachfolgende Einrichtung wenden und gegebenenfalls eine Entschädigung erhalten:
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Postfach 04 03 47
10062 Berlin
Tel. 030 / 20 36 99-0
Internet: www.e-d-w.de

Noch eine Anlaufstelle, die erste Hilfe leistet:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: www.fachanwalt-hotline.eu

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Auch folgender Service könnte etwas für geschädigte Kapitalanleger sein
(Unterstützung und Finanzierung bei Prozessführung):

Kostenlose Einschätzung Ihres Falles
Ob außerbörsliche Investments oder durch die Finanzkrise wertlose gewordene Wertpapiere – auf erlittenen Verlusten müssen Sie nicht unbedingt sitzenbleiben, sondern können sich wehren. Doch ob Sie Erfolgsaussichten haben, ist die entscheidende Frage. LegalTech-Dienstleister wie myright.de, advocado.de, jurato.de oder frag-einen-anwalt.de prüfen und geben eine kostenlose Ersteinschätzung. Erst wenn man die beratende Kanzlei mit einem Mandat beauftragt, fallen die entsprechenden Anwaltsgebühren an; dann wäre es gut, man hat eine Rechtsschutzversicherung...

Falls Sie zufällig Leser von "Kapitalschutz vertraulich" sind, können Sie sich an eine der renommiertesten Kanzleien Deutschland in Sachen Anlegerschutz wenden: Kanzlei Herfurtner. Deren Anwälte beantworten vertraulich Ihre Fragen und geben eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Die Anfrage ist für Ksv-Leser kostenfrei. Die Kanzlei Herfurtner vertritt ausschließlich Verbraucher und private Anleger. Banken und Anbieter von Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktprodukten gehören nicht zum Mandantenkreis. Somit gibt es keinen Interessenskonflikt.

P.S.

Das neue Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) soll die Beratungsqualität für den privaten Anleger erhöhen, ihn besser als bisher schützen und Fehlverhalten, Fehlleistungen und Betrug der Berater und/oder Institutionen leichter nachweisen. Endlich wurden die von seriösen Beratern und Verbraucherschutzverbänden geforderten konkreten Verhaltensregeln bei der Anlageberatung festgelegt:
Ein Institut bzw. ein Berater muss beispielsweise stets Interessenkonflikte vermeiden und das Kundeninteresse voranstellen. Es muss offenbart werden, wenn das Institut (oder der Berater) keine ausreichenden Kenntnisse zu einem bestimmten Papier hat. Auch muss nun zwingend alles, was die Anlageentscheidung beeinflusst, offenbart werden, wie zum Beispiel: Verlustrisiken, Laufzeiten, Auszahlungsfristen, Aufschläge, Gebühren, Provisionen usw.

Grauer Kapitalmarkt
Die Tatsache ist so traurig wie die Summe gewaltig ist: Nicht weniger als 30 Milliarden Euro verlieren Anleger jedes Jahr durch dubiose Kapitalanlagen. Die STIFTUNG WARENTEST hat eine Warnliste zusammengestellt, die alle Anlageangebote, Initiatoren, Anbieter, Vermittler benennt, die in den letzten zwei Jahren negativ aufgefallen sind. Die Liste wird jeden Monat aktualisiert. Leider ist die z.Zt. 13-seitige Information kostenpflichtig (2,50 Euro):
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/infodok/Geldanlageangebote-Warnliste-1131965-2131965/

Literatur-Tipp:
Achtung, Anlegerfallen“ von Stefan Loipfinger




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