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Füße pflegen und massieren
kennt keine Arbeitslosigkeit


Die relativ leichte Tätigkeit der Fußpflege ist eine Dienstleistung, die ständig nachgefragt wird und deshalb so gut wie keine Arbeitslosigkeit kennt. DENN: Menschen mit Fußproblemen gibt es immer und in jeder Altersstufe.

Sicherlich wird man mit Fußpflege nicht reich – aber frei von finanziellen Sorgen, weil man bei freier Zeiteinteilung seriös und dauerhaft bis 1.000 Euro und mehr nebenbei verdienen kann. Und dabei braucht man nicht mal ein Ladenlokal, denn als mobile/r Fußpfleger/in hat man keine drückenden Fixkosten und erreicht gleichzeitig mehr Kunden. Dadurch kann man auch günstiger arbeiten als stationäre Salons.

Jeder kann sich das Wissen relativ leicht aneignen. Es soll teilweise sogar Fernkurse geben, zumindest für die kosmetische Fußpflege. Bei diesem Berufsbild muss man aber sehr genau unterscheiden zwischen medizinischer und kosmetischer Fußpflege.

Die kosmetische Fußpflege ist nicht einheitlich und gesetzlich geregelt und darf im Prinzip jeder ohne Ausbildung selbst anbieten. Hier darf allerdings nur an gesunden Füßen gearbeitet werden. 

Die Ausbildung erfolgt in Berufsfachschulen für Kosmetik oder speziellen Fußpflegeschulen, teilweise auch in praktizierenden Fußpflegesalons.

Das Wissen kann man sich im günstigsten Fall bei einem Wochenendkurs aneignen, ansonsten über mehrere Wochen verteilt. Angebote und Qualifikationen sollten im Vorfeld genau miteinander verglichen werden.

Bei der kosmetischen Fußpflege geht es um Pflege und Prophylaxe. Erlaubt ist:

  • Fachgerechtes Schneiden und Formen (Feilen) von Fußnägeln
  • Lackieren von Fußnägeln
  • dekorative Pflege der Füße
  • Reinigen der Nagelfalz
  • Reinigen der Zehenzwischenräume
  • Entfernen von Hornhaut ohne pathologischen Befund
  • Unblutiges Entfernen von Hühneraugen
  • Anleitung zur präventiven Fußgymnastik
  • Durchführung präventiver Fußmassagen
  • Anleitung zur häuslichen Pflege der Füße durch den Kunden
  • Beratung bei der Auswahl von Pflegemitteln
Der Fußpfleger gewährt also keine medizinische Versorgung.
Dennoch lernt man in einer guten Fußpflegeschule auch alles über:
  • Anatomie
  • Physiologie
  • Hygiene
  • Hornhautbehandlung
  • Fußbäder
  • Fußmassagen
  • Druckentlastungen
  • Pflegeprodukte
  • Verkaufskunde
  • Existenzgründung
  • Kundengewinnung
  • Rechtskunde

Die medizinische Fußpflege (Podologie) geht über Ästhetik und Prophylaxe hinaus und zählt zu den Medizinal-Fachberufen. Nach Angaben des ZFD (Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands)  unterstützt der Podologe "den Dermatologen und Orthopäden bei seiner Tätigkeit und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen. Er nimmt somit eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Fußgesundheit ein.
Der Podologe führt selbstständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennt eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern. Er gilt gleichzeitig als Mittler zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhmacher oder auch Krankengymnast.
Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantwortet der Podologe eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden."

Seit Januar 2002 sind "Podologe" und  "Med. Fußpfleger" gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen. Diese Titel darf nur führen, wer eine 2-jährige (oder als gleichwertig anerkannte) Ausbildung an einer Berufsfachschule mit staatlicher Abschlussprüfung vorweisen kann.

Das darf der Podologe / Med. Fußpfleger:

  • Nagelbehandlungen (Richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel, Nagelmykosen oder verdickten Nägeln)
  • Hyperkeratosenbehandlungen (Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen)
  • Behandlung von Clavi und Verrucae (Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen)
  • Druck- und Reibungsschutz (Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen)
  • Orthonyxie (Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln)
  • Orthesentechnik (Anfertigen von langlebigen Druckentlastungen)
  • Nagelprothetik (künstlicher Nagelersatz)
  • Fuß- und Unterschenkel-Massage (als therapeutische Maßnahme oder zur Steigerung des Wohlbefindens)
  • Allgemeine und individuelle Beratung
  • Ein Podologe hat auch das umfängliche Wissen, welche Krankheiten am Fuß auftreten können (z.B. Rheuma, Diabetes, Gicht, Gerinnungs- und Durchblutungsstörungen, altersbedingte Veränderungen)

Zwei Paar Füße
Kosmetische und medizinische Fußpflege sind sozusagen zwei verschiedene Paar Füße. Die
kosmetische Fußpflege ist unproblematisch, da man hier nicht zwingend ein Diplom noch irgendein anderes Zertifikat braucht. Im Prinzip kann das jeder machen, der Spaß am Umgang mit Menschen und Dienstleistungen hat. Kurse können Sie leicht über Ihre Suchmaschine ausfindig machen; Angebote gibt es in fast jeder Großstadt.

Für die medizinische Fußpflege dagegen bedarf es dagegen grundlegender medizinischer Vorkenntnisse. Um diesen Service anzubieten, braucht es etwas mehr als nur einem 4- bis 6-wöchigen Kurs, nämlich eine vollschulische (oder als gleichwertig anerkannte) Ausbildung an einer Berufsfachschule mit staatlicher Abschlussprüfung.

Fußreflexzonen-Massage
Auch die Fußreflexzonen-Massage bzw. -Therapie darf in Deutschland nicht jeder anbieten. Die Therapie ist außer Podologen nur bestimmten Berufsgruppen vorbehalten, nämlich:

  • Physiotherapeuten
  • staatl. gepr. Masseuren
  • Heilpraktikern
  • Ärzten
  • Hebammen
  • Krankenschwestern/Krankenpflegern
  • Ergotherapeuten
  • Logopäden
  • Altenpflegern

Alle anderen dürfen nur die Massage anbieten, aber wiederum nur an gesunden Menschen, also nicht begleitend bei einer ärztlich diagnostizierten Krankheit.

Vor allem finanziell ist die Fußreflexzonen-Massage interessant: 30 Minuten schlagen mit 20-30 Euro zu Buche, während man für eine Fußpflege nur zwischen 12 und 15 Euro in Rechnung stellen kann.




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© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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